In der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) werden ab dem 1. Juli 2023 die Zuschüsse nur noch direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag ab sofort selbst und erhalten den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA.
Energieberatungen für Wohngebäude können zukünftig nur noch gefördert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSPF) erstellt wird. Dies gilt für Förderverfahren mit Antragstellung ab dem 1. Juli 2023.
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