Mit der Gesetzesanpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat sich auch eine Änderung an der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ergeben, die zum 29.12.2023 veröffentlicht wurde. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde angepasst und bietet nun deutlich verbesserte Fördermöglichkeiten. Für Interessierte an einem Heizungstausch sind das erfreuliche Nachrichten.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
✨ Grundförderung von 30%:
Tauschwillige profitieren von einer Basisförderung in Höhe von 30%. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die neue Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
💨 Klimageschwindigkeitsbonus von 20%:
Ein zusätzlicher Bonus von 20% wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Beachten Sie, dass dieser Bonus ab 2029 jährlich gestaffelt reduziert wird und ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer der Wohneinheit gilt.
💰 Einkommensbonus von 30%:
Selbstnutzende Eigentümer mit einem Bruttohaushaltsjahreseinkommen unter 40.000€ erhalten einen Einkommensbonus von 30%.
🌀 Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen:
Wird die Heizung durch eine Wärmepumpe mit Erdreich- oder Wasser/Abwasser-Wärmequelle ersetzt, gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5%. Auch Luft/Wasser Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan – R290) erhalten auch den Effizienzbonus.
🌱 Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen:
Bei einer Biomasseheizung mit einer Staubemission kleiner als 2,5mg/m³ wird ein fixer Emissionsminderungszuschlag von 2.500€ gewährt. Dieser wird unabhängig von der Fördergrenze zusätzlich bewilligt.
💡 Maximale Förderung und Kosten:
Es können bis zu 70% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, wobei die maximale Fördersumme gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten variiert. Für die erste Wohneinheit beträgt die Förderung 30.000€, für weitere Einheiten werden gestaffelt Beträge von 15.000€ bzw. 8.000€ addiert.
📝 Antragstellung und Registrierung im KfW Portal:
Für die Beantragung ist nicht zwingend ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. Ab dem 1. Februar 2024 können Interessierte sich im KfW Portal registrieren und voraussichtlich ab dem 27. Februar einen Förderantrag für den Heizungstausch stellen.
Unser Sanierungsplaner vreed.INSIGHT ist natürlich auf dem aktuellen Stand. Alle Änderungen zu den Fördermitteln sind in unserem Sanierungsplaner bereits berücksichtigt und zum Nachlesen in unserer Wissensdatenbank hinterlegt.
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