In der Wohnungswirtschaft, der Forschung und bei Wärmepumpenherstellern existiert bereits ein fundiertes Verständnis über die Integration von Wärmepumpentechnologie in Mehrfamilienhäusern. Doch bisher fehlt es an einer umfassenden Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Akteure, um dieses Wissen weiterzuentwickeln und praktisch zu multiplizieren. Es besteht ein dringender Bedarf, die bereits vorhandenen Erkenntnisse zusammenzuführen und weiter auszubauen, damit Wärmepumpen zukünftig eine zentrale Rolle in der Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern übernehmen können.

Mit dem Praxisleitfaden erarbeitet die dena (Deutsche Energieagentur), gemeinsam mit einer Reihen von namhaften Partnern aus der Forschung und Wirtschaft, Empfehlungen für die Planung und den Einbau von Wärmepumpen-Technologien.  

Variantenbetrachtung:
Aus technischer Sicht können Wärmepumpensysteme jedes Gebäude beheizen und Trinkwarmwasser erzeugen. Es besteht ein breites Spektrum an Varianten mit verschiedenen Wärmequellen und Wärmeübergabesystemen über Flächenheizungen, Heizkörper oder Luft. 

Die Art der Bereitstellung von Heizwärme und Trinkwarmwasser in Mehrfamilienhäusern kann vielfältig erfolgen: zentral, dezentral, gekoppelt oder getrennt. Bei der Umstellung der Wärmeversorgung auf Wärmepumpen ist eine Vielzahl an Systemkombinationen denkbar und möglich.

Rechtlicher Rahmen und Förderungen:
Mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert. Sie leitet somit die Dekarbonisierung des Wärmebereichs ein und wird 

seit dem 01.01.2024 schrittweise umgesetzt. Ein wesentliches Ziel der Novellierung ist, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll (sogenannte 65 %-Regel). 
Vorgaben zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energie zur Wärmeerzeugung 

Die 65 %-Regel gilt seit dem 01.01.2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Als Neubauten gelten Gebäude, für die ab dem 01.01.2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Hier die Förderbedingungen im Überblick:
Bei Einbau einer Wärmepumpe erfolgen sowohl die 
Zuschussvariante als auch der Ergänzungskredit über die 
KfW-Förderquote: Grundförderung (für alle Investoren): 30 %, Effizienzbonus von 5 %, wenn 
– als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser 
erschlossen wird oder 
– ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird

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