Die Solardachpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die den Einbau von Solaranlagen, wie Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung oder Solarthermieanlagen zur Wärmegewinnung, bei Neubauten oder Dachsanierungen vorschreibt. Diese Regelungen variieren je nach Bundesland und betreffen sowohl Wohngebäude als auch gewerblich oder industriell genutzte Bauten. In einigen Regionen gelten die Vorschriften sogar für großflächige Parkplätze. Die spezifischen Anforderungen, Mindeststandards der Photovoltaikanlagen und mögliche Ausnahmen unterscheiden sich dabei je nach Bundesland.
Was bedeutet die Solardachpflicht für Hauseigentümer?
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen die Kosten für die Installation der Solaranlage selbst tragen. Es gibt jedoch Förderprogramme, die einen Teil der Kosten abdecken können. Die Investition in eine Photovoltaikanlage kann langfristig wirtschaftlich sinnvoll sein. Sie trägt zur dezentralen Stromerzeugung bei und ermöglicht vielen Haushalten eine teilweise Unabhängigkeit vom Stromnetz. Mit einer Solaranlage auf dem eigenen Dach können erhebliche Kosten eingespart und CO₂-Emissionen reduziert werden.
Ausnahmen von der Solardachpflicht
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Solardachpflicht, wenn die Installation einer Solaranlage nicht möglich oder sinnvoll ist. Diese Ausnahmen variieren im Detail zwischen den Bundesländern, sind aber grundsätzlich ähnlich. Befreiungen sind möglich, wenn die Installation wirtschaftlich oder technisch nicht umsetzbar ist, etwa bei nach Norden ausgerichteten Dächern. Auch denkmalgeschützte Gebäude sind häufig von der Regelung ausgenommen. In einigen Ländern gilt die Solarpflicht nur für Industrie- und Gewerbebauten und schließt Wohngebäude aus.
Bundesländer mit bestehender Solardachpflicht
In folgenden Bundesländern gilt die Solardachpflicht bereits:
- Baden-Württemberg
- In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit 1. Januar 2022 für Nicht-Wohngebäude und seit dem 1. Mai 2022 auch für Wohngebäude. Seit 1. Januar 2023 gilt die Solarpflicht für alle grundlegenden Dachsanierungen. Alternativ können Bauherren eine solarthermische Anlage auf dem Gebäude errichten.
- Bayern
- In Bayern gilt die Solarpflicht grundsätzlich nur für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern.
Alle geeigneten kommunalen Dächer in Bayern sollen eine Solarstromanlage bekommen. Auf neuen Gebäuden für die gewerbliche oder industrielle Nutzung, deren Bauantrag seit März 2023 gestellt wird, muss seitdem eine PV-Anlage installiert werden. Für alle weiteren Nicht-Wohngebäude greift die Solarpflicht seit Juli 2023.
Ab dem 1. Januar 2025 wird für neue Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dach umfassend saniert wird, eine Soll-Vorschrift zur Installation von Solaranlagen eingeführt. Dies ist eine Empfehlung des Landtags, jedoch nicht verpflichtend.
- Berlin
- Seit dem 1. Januar 2023 müssen auf jedes neue Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installiert werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnhaus, Gewerbegebäude oder öffentliches Gebäude handelt. Die Solaranlage muss dabei mindestens 30 Prozent der Dachfläche abdecken. Diese Pflicht gilt auch für bestehende Gebäude, wenn das Dach umfassend umgebaut wird. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Häuser.
- Brandenburg
- In Brandenburg gibt es eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien, wenn ab 1. Juni 2024 die Dachhaut vollständig erneuert oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude eingereicht wird. Das Dach muss dazu mindestens 50 Quadratmeter Fläche haben. Private Wohngebäude sind von der Brandenburger Solarpflicht vorerst nicht betroffen.
- Bremen
- In Bremen greift die Pflicht seit dem 1. Juli 2024, wenn mindestens 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden. Die Solarpflicht bei Dachsanierung entfällt, wenn die für die Erzeugung von Solarenergie geeignete Dachfläche weniger als 25 Quadratmeter beträgt.
- Für alle Neubauten gilt die Solarpflicht in Bremen, wenn der Bauantrag ab dem 1. Juli 2025 eingeht. Mindestens die Hälfte der Dachfläche, die für die Erzeugung von Solarenergie geeignet ist, muss mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die Solarpflicht bei Neubau entfällt, wenn die geeignete Dachfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt.
- Hamburg
- Wer seit dem Jahr 2023 ein neues Gebäude baut, muss dort eine Solarstromanlage auf dem Dach errichten und betreiben. Die Solarpflicht gilt seit 2024 in Hamburg auch für Bestandsgebäude, wenn „wesentliche Umbauten des Daches“ vorgenommen werden. In beiden Fällen muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit einer Solaranlage belegt werden. Eine solarthermische Anlage wird als Alternative zur Photovoltaikanlage anerkannt.
- Hessen
- Das Bundesland Hessen schreibt eine Photovoltaik-Pflicht für alle Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie alle landeseigenen Gebäude vor. Eine Solardachpflicht für gewerblich genutzte Immobilien oder Wohngebäude gibt es bisher nicht.
- Niedersachsen
- In Niedersachsen gilt seit Anfang 2023 für alle neu errichteten Gebäude: Sie müssen so gebaut werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Verpflichtend muss eine Photovoltaikanlage seit 2023 auf neuen Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 auf allen öffentlichen Neubauten installiert werden.
Ab 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht in Niedersachsen auch für alle neu errichteten Wohngebäude und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Dann muss mindestens die Hälfte der Fläche mit Solarmodulen belegen.
- Nordrhein-Westfalen
- In NRW gilt seit 2023 eine Solarpflicht auf neuen kommunalen Gebäuden, auf gewerblichen Neubauten muss seit 2024 eine PV-Anlage installiert werden. Ab 2025 sind private Wohnhäuser in der Pflicht. Für gewerbliche und private Bestandsgebäude greift die Solarpflicht ab dem Jahr 2026, wenn das Dach komplett saniert wird. Die Solarpflicht in NRW gilt erst ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern.
- Rheinland-Pfalz
- Seit 2023 gibt es eine Solarpflicht in Rheinland-Pfalz, und zwar für neue Gewerbebauten und Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen. Seit 2024 gilt die Solarpflicht auch für Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen.
Neue Wohngebäude in Rheinland-Pfalz, für die der Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 eingeht, müssen verpflichtend „PV-ready“ gebaut werden. Das bedeutet: Das Gebäude muss für eine eventuelle spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet werden. Die „PV-ready“-Pflicht gilt auch, wenn das Dach umfassend saniert wird.
- Schleswig-Holstein
- In Schleswig-Holstein soll ab Januar 2025 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude gelten. Bereits seit 2023 muss in Schleswig-Holstein auf neuen Büro- oder Geschäftshäusern eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Das gilt auch, wenn auf diesen Gebäuden mehr als zehn Prozent des Daches modernisiert werden. Auch große Parkplätze müssen mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
Die Solardachpflicht ist ein wichtiger Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Erreichung der Klimaneutralität. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten sich über die spezifischen Regelungen und Fördermöglichkeiten in ihrem Bundesland informieren. Durch die Investition in eine Photovoltaikanlage können sie nicht nur zur Energiewende beitragen, sondern auch langfristig von geringeren Energiekosten und einer unabhängigen Stromversorgung profitieren.
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