Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 bietet eine Vielzahl von finanziellen Anreizen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Diese Förderung richtet sich sowohl an selbstnutzende Wohneigentümer:innen als auch an Vermietende und die Wohnungswirtschaft, wobei verschiedene Einzelmaßnahmen unterstützt werden.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören:

  1. Optimierung der Heizungen:
    1. Umbau von Heizkörpern oder die Installation von Fußbodenheizungen.
    1. Austausch von veralteten Heizsystemen.

  2. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle:
    1. Verbesserungen an Wänden, Dächern und Kellerdecken, um die Wärmeisolierung zu optimieren.

  3. Anlagentechnik:
    1. Modernisierung und Installation von Lüftungsanlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Raumklimas.

Förderungsdetails

Die BEG 2024 sieht eine Förderung von bis zu 20 % der Investitionskosten für die genannten Maßnahmen vor. Bei einem Heizungstausch kann die Förderung sogar bis zu 70 % der Investitionssumme betragen. Dies setzt sich aus verschiedenen Förderkomponenten zusammen:

  1. Grundförderung:
    1. Beim Heizungstausch wird eine Grundförderung von 30 % gewährt.

  2. Klimageschwindigkeitsbonus:
    1. Ein zusätzlicher Bonus von 20 % wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird. Dieser Bonus wird jedoch ab 2029 schrittweise reduziert.

  3. Einkommensbonus:
    1. Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 %. Insgesamt darf die maximale Förderung für selbstnutzende Wohneigentümer*innen jedoch 70 % nicht überschreiten.
  • Effizienz-Bonus für Wärmepumpen:
    • Es gibt einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent für den Einsatz von Wärmepumpen. Auch hier gilt die maximale Fördergrenze von 70 %.

Für Vermietende und die Wohnungswirtschaft sind die Fördermöglichkeiten etwas eingeschränkter. Sie erhalten beim Heizungstausch nur die Grundförderung von 30 % und den Effizienzbonus für Wärmepumpen von fünf Prozent, wobei die maximale Förderhöhe 35 % beträgt.

Emissionsminderungs-Zuschlag

Unabhängig von der Nutzergruppe besteht die Möglichkeit, einen pauschalen Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen zu erhalten, sofern die Feinstaubemission maximal 2,5 mg/m³ beträgt. Die Kosten für die Emissionsminderung selbst sind jedoch nicht förderfähig.

Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben betragen bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr für energetische Maßnahmen. Diese können einmalig, jedoch auch durch mehrere Förderanträge in Anspruch genommen werden. Für den Heizungstausch ist die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ebenfalls 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Besonders interessant ist der sogenannte iSFP-Bonus. Wird dieser gewährt, können sich die förderfähigen Ausgaben auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit verdoppeln. Die Mindestinvestition für förderfähige Maßnahmen muss hierbei jedoch mindestens 300 Euro betragen.

Die BEG 2024 bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden. Durch die Kombination von Grundförderung, Boni und Zuschlägen können Eigentümer:innenundVermieter:innen erheblich von diesen Förderungen profitieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es ist ratsam, sich im Detail über die Förderbedingungen zu informieren und die entsprechenden Anträge zeitnah zu stellen, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten.

Das nächste Mal im Fokus – BEG-Förderungen für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Categories:

Tags:

keine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert