Rückwirkende Entlastung 2025 für Wärmepumpenbetreiber – Frist und Tipps zur Anmeldung

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Betreibst Du eine Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt? Dann solltest Du Dich unbedingt zeitnah an Deinen Energieversorger wenden, denn für das Jahr 2025 gibt es eine rückwirkende Entlastung bei zwei wichtigen Umlagen auf den Stromverbrauch.

Der Bundestag hat dies im Energiefinanzierungsgesetz (§ 22 EnFG) beschlossen. Die Entlastung ist beihilferechtlich genehmigt und muss nicht mehr bei der EU beantragt werden. Das gibt Dir Sicherheit und erleichtert den Prozess.

Damit Du die rückwirkende Entlastung tatsächlich erhältst, musst Du Deinen Anspruch bis spätestens zum 28. Februar 2026 über Deinen Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden. Das bedeutet, Du solltest nicht zu lange warten.

Für das Jahr 2025 betrugen die betroffenen Umlagen 0,277 Cent pro Kilowattstunde für KWKG sowie 0,816 Cent pro Kilowattstunde für Offshore-Anlagen. Zusammengerechnet macht das rund 1 Cent pro kWh inklusive Mehrwertsteuer aus. Das kann sich bei hohem Stromverbrauch durchaus lohnen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, spätestens bis zum 21. Februar 2026 ein Musterschreiben an Deinen Energieversorger zu senden. So ist gewährleistet, dass Dein Energieversorger die Frist gegenüber dem Netzbetreiber sicher einhalten kann.

Auch Fachhandwerksbetriebe können dieses Muster nutzen, um ihre Kunden gezielt zu informieren. Das spart Aufwand und sorgt für eine rechtzeitige Anmeldung.

Fazit: Nutze die rückwirkende Entlastung für Deine Wärmepumpe 2025 und handle rechtzeitig. Informiere Deinen Energieversorger, um bares Geld zu sparen.

Hier findet Ihr Musteranschreiben.

Bild von Markus Kambeck

Markus Kambeck

MBA - Blockchain Management & Technology 25+ Years of experience in Marketing. Passionate about PropTech.