Ab 2026 greift eine neue gesetzliche Prüfpflicht für Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden. Das betrifft insbesondere wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen nach dem 31.12.2023 installiert wurden. Diese Pflicht gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Die Prüfung muss nach einer vollständigen Heizperiode erfolgen, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe.
Ziel der Prüfpflicht ist es, den effizienten Betrieb der Anlagen sicherzustellen und unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden. Die erste Prüfung wird nach der Heizperiode fällig, danach ist eine Wiederholung alle fünf Jahre vorgeschrieben. Im Rahmen der Kontrolle werden Regelparameter wie Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellungen überprüft und der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs verlangt. Fachleute analysieren außerdem die Jahresarbeitszahl der Anlage und geben Optimierungstipps, etwa zu Nutzerverhalten oder Verbesserungen der Heizungsanlage und Gebäudehülle.
Ausgenommen von der Pflicht sind Brauchwasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimageräte) sowie Wärmepumpen, die einer Fernüberwachung unterliegen. Die Inspektion darf nur von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden – dazu zählen unter anderem Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Energieberater mit entsprechender Fortbildung. Werden Mängel oder Optimierungspotenziale festgestellt, müssen diese innerhalb eines Jahres behoben werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen schriftlich dokumentiert werden.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gibt es zudem hilfreiche Leitfäden zur Umsetzung von Wärmepumpenprojekten. Es lohnt sich, zwischen zentralen und dezentralen Anlagen zu unterscheiden, da die Wahl der Technik Auswirkungen auf Platzbedarf, Kosten und Geräuschentwicklung hat. So benötigen Erdwärmepumpen beispielsweise Bohrungen oder Gräben, wohingegen Luft-Wasser-Wärmepumpen hörbare Ventilatoren einsetzen, die nachbarschaftliche Belästigungen erzeugen können. Dezentrale Systeme bieten individuellere Steuerungsmöglichkeiten, verursachen aber höhere Kosten.
Auch die Anpassung der Heizkörper spielt bei der Umstellung auf Wärmepumpen eine wichtige Rolle. Da Wärmepumpen mit niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeiten, sollten Heizkörper geprüft und gegebenenfalls getauscht oder auf Niedrigtemperaturheizkörper umgerüstet werden. Unterstützung bei der Planung, Heizlastberechnung und Fördermittelberatung bieten Energieberater sowie spezialisierte Planungsbüros und Hersteller.
Die regelmäßige und fachgerechte Prüfung sowie Optimierung von Wärmepumpen ist ein wichtiger Schritt, um Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Kosteneinsparungen langfristig zu sichern – vor allem angesichts des wachsenden Anteils von Wärmepumpen in der Heiztechnik großer Wohngebäude.


