Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung Deines Hauses oder Deiner Wohnung können durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) unterstützt werden – vorausgesetzt, Du kennst die richtigen Bedingungen. Besonders erfreulich: Die Materialkosten Deiner Eigenleistung sind förderfähig, was die Sanierung kostengünstiger gestaltet. Allerdings gibt es wichtige Fallstricke, insbesondere bei der Rechnungserstellung und der Einbindung von Experten.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten diese Förderregeln für alle Anträge im BEG-EM- und BEG-WG-Programm. Dabei werden nur die Materialkosten unterstützt, die unmittelbar mit der Sanierungsmaßnahme verbunden sind – Materialien für Umfeldmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Fenstertausch oder Dämmung, benötigst Du einen Energie-Effizienz-Experten (EEE), der vor der Antragstellung eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. Nach Abschluss der Arbeiten prüft dieser die fachgerechte Ausführung und die korrekte Materialkostenaufstellung per Technischem Projektnachweis (TPN). Hierbei darf die Förderung maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, gedeckelt auf 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit (bis zu 60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan).
Wichtig ist, dass die Materialkostenrechnung ausschließlich förderfähige Posten enthält, den Namen des Antragstellers ausweist und in deutscher Sprache ausgestellt ist. Materialkäufe müssen vor Antragstellung noch nicht getätigt worden sein, und Kassenbons oder unvollständige Rechnungen reichen nicht aus.
Beim Heizungstausch oder der Heizungsoptimierung erfolgt die Förderung ähnlich, doch hier ist oft ein Fachbetrieb notwendig. Der Fachbetrieb oder der Energie-Effizienz-Experte erstellt vor der Antragstellung eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach der Durchführung eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die Förderhöhen können bis zu 70 Prozent der Kosten betragen, bei festen Obergrenzen von 30.000 bzw. 60.000 Euro.
Auch hier gilt: Rechnungen müssen korrekt, spezifisch und unbar bezahlt sein, um förderfähig zu bleiben. Eine formlose Erklärung über Eigenleistung ersetzt einen Vertrag.
Für die umfassendere Effizienzhaus-Sanierung wird ebenso nur die Materialkostenförderung bei Eigenleistung gewährt. Voraussetzung ist, dass der Energie-Effizienz-Experte die sachgerechte Umsetzung bestätigt. Rechnungen müssen die gleichen Kriterien erfüllen wie bei den Einzelmaßnahmen.
Fazit: Wenn Du Eigenleistungen bei Deiner Sanierung einsetzen möchtest, solltest Du insbesondere auf die Einbindung von Energie-Effizienz-Experten, ordnungsgemäße Rechnungen und die Einhaltung der Förderbedingungen achten. Nur so kannst Du von attraktiven Zuschüssen profitieren und teure Fehler vermeiden.


