FAQs
Häufige Fragen zu energetischer Sanierung, Energieausweisen & Immobilienbewertung
Auf dieser Seite beantwortet vreed die häufigsten Fragen rund um energetische Sanierung, Energieausweise, Wertermittlung und Sanierungsförderung. Klar, verständlich und fachlich fundiert.
vreed ist eine SaaS-Lösung zur energetischen Bewertung und Sanierungsplanung von Immobilien, vollständig online und ohne Vor-Ort-Termin. Alle Berechnungen erfolgen nach der Norm DIN V 18599 und erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Mit vreed.INSIGHT ermittelst Du in wenigen Minuten den energetischen Zustand einer Immobilie, vergleichst Sanierungsvarianten und siehst sofort Kosten, Fördermöglichkeiten und Einsparpotenziale.
Ob Eigentümer:in, Makler:in, Bank oder Kommune: Hier findest Du schnelle, belastbare Antworten auf die wichtigsten Fragen zur energetischen Immobiliensanierung in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Gebäudenutzfläche AN?
- Was ist das beheizte Volumen (Ve)?
- Wo ist der Unterschied zur Wohnfläche?
- Warum ist die Gebäudenutzfläche so relevant? (Einteilung der Effizienzklassen)
- Berechnung beim Verbrauchsausweis nach § 82 GEG
- Berechnung beim Bedarfsausweis nach § 81 GEG
- VIDEO: Der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis einfach erklärt.
- Was genau gibt das GEG (Gebäudeenergiegesetz) vor?
- Wichtige Fragen zur Gebäudenutzfläche
- Wie unterscheidet sich die Gebäudenutzfläche (AN) von der Wohnfläche?
- Welchen Bezug gibt es zur Heizkostenverordnung?
- Warum wird die Gebäudenutzfläche für Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschiedlich berechnet?
- Welche Besonderheiten gelten bei Fachwerkhäusern und Altbauten?
- Was muss ich bei der Dateneingabe beachten, damit die Gebäudenutzfläche möglichst genau berechnet werden kann?
- Wie wirkt sich die Gebäudenutzfläche auf das Gesamtergebnis im Energieausweis aus?
- Gebäudenutzfläche verständlich gemacht
Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
- Was unterscheidet die beiden Ausweisarten?
- Warum weichen Bedarfs- und Verbrauchswert oft stark voneinander ab?
Welche Berechnungslogik steckt hinter vreed.INSIGHT?
Primärenergiefaktoren von Energieträgern
Mein alter Energieausweis zeigt einen anderen Wert – wie kann das sein? (DIN 4108 / DIN V 18599)
- Woran erkenne ich, mit welchem Verfahren mein alter Ausweis gerechnet wurde?
- Was bedeutet das für einen alten Energieausweis?
- Worin unterscheiden sich die Verfahren?
Nutzfläche (A_N) Energieausweis vs. Wohnfläche/ Nutzfläche DIN 277. Wie wird die Gebäudenutzfläche bei Energieausweisen berechnet?
Die Gebäudenutzfläche A_N ist eine der wichtigsten Kennzahlen im Energieausweis. Sie dient als Bezugsgröße für den berechneten oder gemessenen Energieverbrauch eines Gebäudes und wird, je nach Art des Energieausweises, unterschiedlich ermittelt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in den §§ 81 und 82 klar, wie die A_N-Fläche zu berechnen ist.
Was ist die Gebäudenutzfläche AN?
A_N = 0,32\space •\space V_e
Dabei ist V_e das beheizte Gebäudevolumen. Der Faktor 0,32 unterstellt eine mittlere Geschosshöhe von ca. 2,5–3,0 m.
Liegt die durchschnittliche Geschosshöhe darüber oder darunter (z. B. Altbau mit 3,50 m), wird gerechnet mit:
A_N=(1/h_G − 0,04)\space •\space V_e
Alle Energiekennwerte im Ausweis (Endenergie, Primärenergie) werden in kWh/(m^2\space •\space a) bezogen auf A_N angegeben.
Was ist das beheizte Volumen (Ve)?
Ve ist das von den äußeren Begrenzungsflächen der thermischen Hülle umschlossene Bruttovolumen des beheizten Gebäudeteils, also Außenmaß gerechnet, inklusive Wände, Decken und Putz.
Enthalten: alle beheizten (bzw. auf Raumtemperatur gehaltenen) Bereiche, auch beheizte Keller, ausgebaute und beheizte Dachgeschosse, innenliegende Treppenhäuser in Ein-/Zweifamilienhäusern.
Nicht enthalten: unbeheizter Keller, kalter Dachraum, Garage, unbeheizter Wintergarten, Anbauten außerhalb der thermischen Hülle.
Die Grenze verläuft also nicht „an der Wohnungstür“, sondern entlang der Dämmebene (thermische Hülle). Genau deshalb ist die Frage „Ist der Keller beheizt? Ist das Dachgeschoss ausgebaut und beheizt?“ bei der Datenerfassung so wichtig, sie verändert V_e und damit A_N deutlich.
Wo ist der Unterschied zur Wohnfläche?
Wohnfläche und Gebäudenutzfläche sind zwei verschiedene Größen mit unterschiedlichem Zweck – sie werden im Alltag oft verwechselt.
Wohnfläche | Gebäudenutzfläche A_N | |
Grundlage | Wohnflächenverordnung (WoFlV), Mietrecht/Kaufvertrag | GEG / DIN V 18599 (Energiebilanz) |
Ermittlung | gemessen, Innenmaße der Wohnung | berechnet aus dem beheizten Volumen |
Zweck | Miete, Kaufpreis, Nebenkosten | energetische Bewertung, Effizienzklasse |
Liegen keine Pläne vor, darf A_Nbei Wohngebäuden nach den Vollzugsregeln vereinfacht aus der Wohnfläche abgeleitet werden:
A_N≈1,2\space •\space \textit{Wohnfläche} (Standardfall)
A_N≈1,35\space •\space \textit{Wohnfläche} (Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller)
Diese Näherung ist für Verbrauchsausweise üblich. Für einen Bedarfsausweis wird A_N dagegen aus der tatsächlichen Geometrie (Volumen, Geschosshöhen, thermische Hülle) berechnet, weil dort ohnehin die komplette Gebäudehülle bilanziert wird.
Warum ist die Gebäudenutzfläche so relevant? (Einteilung der Effizienzklassen)
Weil sie im Nenner des entscheidenden Kennwerts steht. Die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes ergibt sich aus dem Endenergiebedarf bzw. -verbrauch pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. D.h. eine größere Gebäudenutzfläche wirkt sich günstiger aus, da diese durch den berechneten Endenergiebedarf ({kWh \above{0.5pt} a}) geteilt wird, um den Endenergiebedarf ({kWh \above{0.5pt} m^2\space•\space a})zu erhalten. Dieser Endenergiebedarf in ({kWh \above{0.5pt} m^2\space•\space a}) ist schlussendlich für die Einteilung in die Effizienzklassen verantwortlich.
Berechnung beim Verbrauchsausweis nach § 82 GEG
Wird der Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt, müssen der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch und der Primärenergieverbrauch je Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben werden. Diese Werte basieren auf einem 36-monatigen Abrechnungszeitraum, wobei längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt werden müssen.
Falls die Gebäudenutzfläche nicht bekannt ist, erlaubt § 82 Abs. 2 GEG eine pauschale Herleitung:- 1,35\space•\space \textit{Wohnfläche} bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten und beheiztem Keller,
- 1,20 \space•\space \textit{Wohnfläche} bei allen übrigen Wohngebäuden.
- ({+20\space kWh \above{0.5pt} m^2\space•\space a}) bei unbekanntem Verbrauch der dezentralen Warmwasserbereitung,
- ({+6\space kWh \above{0.5pt} m^2\space•\space a}) bei vorhandener Kühlung von Raumluft.
Berechnung beim Bedarfsausweis nach § 81 GEG
Für den Bedarfsausweis gelten detaillierte technische Vorgaben. Der Energieausweis wird hier nicht auf Basis von Verbrauchsdaten erstellt, sondern auf Grundlage eines rechnerisch ermittelten Energiebedarfs. Die Gebäudenutzfläche (A_N) wird dabei nicht geschätzt, sondern auf Basis der DIN V 18599 aus dem beheizten Gebäudevolumen (Ve) exakt abgeleitet.
So wird die A_N beim Bedarfsausweis berechnet:
Standardformel für typische Geschosshöhen (zwischen 2,5 m und 3 m):
A_N= 0,32\space•\space Ve
Für Gebäude mit abweichenden Geschosshöhen:
A_N=(1/h_G − 0,04)\space •\space V_e
VIDEO: Der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis einfach erklärt.
Was genau gibt das GEG (Gebäudeenergiegesetz) vor?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt bundesweit einheitlich die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, und damit auch die Ausstellung von Energieausweisen. Entscheidend ist dabei die Art des Ausweises:
GEG-Paragraf | Regelungsinhalt |
§ 81 GEG | Gilt für den Bedarfsausweis: Der Energiebedarf wird auf Grundlage bautechnischer Berechnungen nach DIN V 18599 ermittelt. Die Gebäudenutzfläche wird exakt anhand der beheizten oder gekühlten Zonen definiert. |
§ 82 GEG | Gilt für den Verbrauchsausweis: Der Energieverbrauch wird auf Grundlage der durchschnittlichen Verbrauchsdaten aus 36 Monaten berechnet – bezogen auf die Gebäudenutzfläche. |
§ 82 Abs. 2 | Wenn die tatsächliche Nutzfläche nicht bekannt ist, erlaubt das GEG eine pauschale Ermittlung der AN-Fläche: 1,35 × Wohnfläche (bei kleinen Wohnhäusern mit beheiztem Keller) bzw. 1,2 × Wohnfläche (bei allen anderen Wohngebäuden). |
§ 82 Abs. 3–5 | Regelt die Witterungsbereinigung des Verbrauchs, die Berücksichtigung von Leerständen sowie die zulässigen Datenquellen (Heizkostenabrechnungen, Energieversorgerdaten, Verbrauchsmessungen). |
§ 50 GEG | Definiert die zulässige vereinfachte Datenerhebung, insbesondere für Bestandsgebäude mit unvollständiger Dokumentation. |
Die Berechnung der Gebäudenutzfläche ist im GEG eindeutig geregelt. Dass die Werte im Energieausweis von der Wohnfläche abweichen, ist also kein Fehler sondern gesetzlich vorgesehen.
Wichtige Fragen zur Gebäudenutzfläche
Wie unterscheidet sich die Gebäudenutzfläche (A_N) von der Wohnfläche?
Die Wohnfläche umfasst nur tatsächlich bewohnbare Räume wie Schlafzimmer oder Küche. Die Gebäudenutzfläche (A_N) geht weiter: Sie schließt auch indirekt beheizte Bereiche wie Flure oder Treppenhäuser ein. Daher ist die A_N immer größer als die Wohnfläche, und das bewusst. Für Energieausweise wird sie teils pauschal berechnet (z.B. 1,2 oder 1,35 • Wohnfläche).
Welchen Bezug gibt es zur Heizkostenverordnung?
Keinen. Die Heizkostenverordnung nutzt die Wohn- oder Nutzfläche zur Verteilung der Kosten. Die Gebäudenutzfläche (A_N) ist dagegen ausschließlich für Energieausweise relevant und spielt bei der Betriebskostenabrechnung keine Rolle.
Warum wird die Gebäudenutzfläche für Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschiedlich berechnet?
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Berechnung vereinfacht: Die Wohnfläche wird mit einem Faktor multipliziert (1,2 oder 1,35). Beim Bedarfsausweis hingegen wird die A_N technisch exakt aus dem beheizten Gebäudevolumen (V_e) berechnet.
Welche Besonderheiten gelten bei Fachwerkhäusern und Altbauten?
Fachwerkhäuser weisen oft abweichende Geschosshöhen oder schwierige Grundrisse auf. Hier ist eine genaue Berechnung mit der speziellen Formel erforderlich. Bei Altbauten zählen nur beheizte Räume zur A_N. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, entfällt unter Umständen die Energieausweispflicht ganz.
Was muss ich bei der Dateneingabe beachten, damit die Gebäudenutzfläche möglichst genau berechnet werden kann?
Für exakte Ergebnisse ist eine sorgfältige Dateneingabe unerlässlich:
Verbrauchsausweis: Wohnfläche korrekt angeben und passenden Faktor wählen.
Bedarfsausweis: Gebäudemaße, Grundriss, Wandlängen und Geschosshöhen präzise eintragen.
Nur beheizte Flächen berücksichtigen.
Abweichungen führen zu verzerrten Ergebnissen im Ausweis.
Wie wirkt sich die Gebäudenutzfläche auf das Gesamtergebnis im Energieausweis aus?
Die Gebäudenutzfläche ist die Bezugsgröße für alle Energiekennwerte im Ausweis, etwa kWh pro Quadratmeter und Jahr. Eine falsch berechnete A_N kann die Energieeffizienzklasse verfälschen. Beispiel: Eine zu kleine A_N führt zu scheinbar höherem Energieverbrauch pro m², was die Effizienzklasse verschlechtert.
Gebäudenutzfläche verständlich gemacht
Die Gebäudenutzfläche (A_N) ist der Schlüssel zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und kein Synonym für die Wohnfläche. Ihre exakte oder pauschale Berechnung hängt vom Ausweistyp ab und beeinflusst das Ergebnis im Energieausweis erheblich. Wer den Unterschied versteht und bei der Dateneingabe sorgfältig arbeitet, erhält ein realistisches und rechtssicheres Dokument.
Bedarfsausweis
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes selbst, unabhängig davon, wie die Bewohner heizen. Grundlage ist eine vollständige Energiebilanz nach DIN V 18599 unter genormten Randbedingungen (u. a. standardisierte Innentemperatur, normierter Warmwasser- und Lüftungsbedarf, Referenzklima Deutschland/Potsdam).
Berechnet wird die Kette:
Nutzenergie→Endenergie→Primärenergie
Eingang finden dabei u. a.:
Geometrie: beheiztes Volumen, Hüllflächen, Ausrichtung, kompakt oder zergliedert (A/V-Verhältnis)
Bauphysik: U-Werte von Wand, Dach, Boden, Fenstern, Wärmebrücken, Luftdichtheit
Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Baujahr, Verteilung, Speicher, Rohrdämmung, Lüftung, erneuerbare Anteile
Ergebnisse: Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, spezifischer Transmissionswärmeverlust HT′, Effizienzklasse, Modernisierungsempfehlungen.
Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht bzw. sinnvoll?
Pflicht bei Neubau und bei größeren Änderungen mit Nachweisberechnung.
Pflicht im Bestand bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, es sei denn, das Gebäude erfüllt (mindestens durch Nachrüstung) das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977.
Sinnvoll und empfohlen außerdem, wenn keine belastbaren Verbrauchsdaten vorliegen (Leerstand, Eigentümerwechsel, Neubau), wenn Fördermittel beantragt werden sollen (KfW/BAFA, iSFP) oder wenn eine Sanierung geplant ist – nur der Bedarfsausweis zeigt, wo die Verluste entstehen.
Verbrauchsausweis
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis leitet den Kennwert aus dem tatsächlich abgerechneten Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ab. Er beschreibt damit weniger das Gebäude als das System aus Gebäude und Nutzung.
Welche Anforderungen muss ein Verbrauchsausweis erfüllen?
Damit ein Verbrauchsausweis gültig ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Zulässigkeit: Er darf nur verwendet werden, wenn das Gebäude mehr als vier Wohnungen hat oder der Bauantrag ab dem 1.11.1977 gestellt wurde bzw. das Gebäude auf dieses Niveau nachgerüstet ist.
36 Monate Verbrauchsdaten: Es sind drei zusammenhängende Abrechnungszeiträume (36 aufeinanderfolgende Monate) zu erfassen.
Aktualität: Der jüngste erfasste Abrechnungszeitraum darf nicht länger als 18 Monate vor Ausstellung des Ausweises geendet haben.
Vollständige Nachweise: Heizkostenabrechnungen, Energielieferantenrechnungen, Zählerablesungen oder Tanklisten, für alle Energieträger inklusive Kaminofen, Nachtspeicher oder Zusatzheizung.
Witterungsbereinigung: Der Verbrauch ist mit den Klimafaktoren des DWD für den Gebäudestandort auf ein Durchschnittsjahr zu normieren – ein kalter Winter darf das Ergebnis nicht verzerren.
Leerstandskorrektur: Nennenswerte Leerstände sind zu berücksichtigen, damit die Fläche nicht rechnerisch „mitheizt“.
Abgrenzung der Verbräuche: Nur Heizung, Warmwasser und Hilfsenergie zählen. Haushaltsstrom, Gewerbeanteile oder Kühlung werden bei Wohngebäuden herausgerechnet und sind erst bei Nichtwohngebäuden relevant. Ist keine zentrale Warmwasserbereitung vorhanden, wird der Warmwasseranteil pauschal angesetzt bzw. abgezogen.
Korrekte Bezugsfläche: Umrechnung auf die Gebäudenutzfläche (siehe FAQ „Gebäudenutzfläche“).
Hinweis: Fehlt eine dieser Voraussetzungen, z. B. weil nur zwei Jahre Daten vorliegen, das Gebäude längere Zeit leer stand (mehr als 30 % Leerstand) oder mit Holz zugeheizt wurde, ohne dass Mengen dokumentiert sind, ist ein Verbrauchsausweis rechtlich nicht ausstellbar. Dann ist der Bedarfsausweis der richtige Weg.
Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Was unterscheidet die beiden Ausweisarten?
Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | |
Bewertet | das Gebäude (bauliche + anlagentechnische Qualität) | das Nutzungsergebnis der letzten 3 Jahre |
Grundlage | Berechnung nach DIN V 18599 | abgerechnete Verbräuche |
Nutzerverhalten | rechnerisch ausgeblendet (Normnutzung) | voll enthalten |
Klima | Referenzklima | Witterungsbereinigung über Klimafaktoren |
Aussagekraft für Sanierung | hoch, zeigt einzelne Schwachstellen | gering, nur ein Summenwert |
Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden | hoch | eingeschränkt |
Aufwand / Kosten | höher | niedriger |
Warum weichen Bedarfs- und Verbrauchswert oft stark voneinander ab?
Weil zwei unterschiedliche Berechnungslogiken dahinterstehen. Abweichungen von 20–50 % sind normal, in Einzelfällen auch mehr. Beide Werte können gleichzeitig korrekt sein, sie beantworten nur verschiedene Fragen. Typische Ursachen:
Nutzerverhalten: Die Norm rechnet mit durchgängiger Beheizung aller Räume auf Normtemperatur. Real werden Altbauten häufig nur teilbeheizt („nur Wohnzimmer und Bad“), es wird gelüftet statt überheizt, Nachtabsenkung ist üblich → der Verbrauch liegt unter dem Bedarf (sogenannter Prebound-Effekt, klassisch beim unsanierten Altbau).
Komfortgewinn nach Sanierung: In gut gedämmten Gebäuden wird oft wärmer und großflächiger geheizt als angenommen → der Verbrauch liegt über dem Bedarf (Rebound-Effekt).
Belegung: Zwei Personen in einem 200-m²-Haus verbrauchen deutlich weniger Warmwasser als der normierte Ansatz; eine WG mit sechs Personen deutlich mehr.
Standardisierte Annahmen im Bedarfsverfahren: pauschale Wärmebrückenzuschläge, Standardluftwechsel, Standardklima, tabellierte Anlagenkennwerte statt real gemessener Werte.
Nicht erfasste Energiemengen im Verbrauchsverfahren: Kaminofen, Solarthermie-Erträge, Heizlüfter, Strom aus eigener PV-Anlage.
Leerstand, Gewerbeeinheiten, Datenlücken in Abrechnungen.
Fazit für die Praxis: Der Bedarfsausweis ist die richtige Grundlage für Sanierungsentscheidungen, Förderung und Gebäudevergleiche. Der Verbrauchsausweis ist eine schnelle, günstige Momentaufnahme der tatsächlichen Nutzung, aber kein Maßstab für die Gebäudequalität.
Welche Berechnungslogik steckt hinter vreed.INSIGHT?
Wie rechnet vreed.INSIGHT?
vreed.INSIGHT erstellt Bedarfsausweise vollständig normkonform nach DIN V 18599, demselben Verfahren, das ein Energieberater vor Ort anwendet. Der Unterschied liegt nicht in der Norm, sondern im Weg zu den Eingangsdaten: Unser Rechenkern kombiniert amtliche Geodaten, hinterlegte Fachkataloge und Ihre Angaben zu einem vollständigen Gebäudemodell, ohne Vor-Ort-Termin.
Die Datenbasis im Überblick:
Gebäudegeometrie aus LOD2-Daten, amtliche 3D-Gebäudemodelle der Landesvermessungsämter liefern Grundfläche, Gebäudehöhe, Dachform, Anbausituation und Nachbarbebauung. Daraus werden Hüllflächen, Ausrichtung, Verschattungssituation und das beheizte Gebäudevolumen V_e abgeleitet, und damit die Gebäudenutzfläche A_N.
Bauphysikalische Eigenschaften, U-Werte für Wand, Dach, Kellerdecke, Fenster werden aus validierten Bauteilkatalogen nach Baualtersklasse und Bauweise angesetzt und durch Ihre Angaben zu Dämmung, Fenstertausch und Sanierungsstand präzisiert.
Anlagenkennwerte, Wärmeerzeuger, Baujahr der Anlage, Verteilung, Speicher, Warmwasserbereitung, Lüftung und erneuerbare Anteile werden mit normierten Kennwerten (Erzeuger-, Verteil- und Speicherverluste) bilanziert.
Baustandards und Kataloge, für jede Baualtersklasse ist der jeweils geltende gesetzliche Wärmeschutzstandard hinterlegt (von „vor 1918″ über die Wärmeschutzverordnungen 1977/1984/1995 bis EnEV/GEG).
Prüfung durch Energieberater:innen, jedes Ergebnis wird vor Ausstellung fachlich plausibilisiert und registriert.
Warum sollte ich Unterlagen hochladen – reichen nicht die Fotos?
Beides erfüllt unterschiedliche Zwecke:
Fotos (Fassade, Dach, Fenster, Heizung, Typenschild) dienen der Plausibilisierung: Sie zeigen, dass das gerechnete Modell zum realen Gebäude passt, und lassen Bauweise, Fenstergenerationen und Anlagentechnik erkennen.
Unterlagen liefern die belastbaren Kennwerte, und sie sind der Nachweis.
Besonders wertvoll sind:
Wärmeschutznachweis / EnEV- bzw. GEG-Nachweis (aus Bau- oder Sanierungsgenehmigung): enthält die tatsächlichen U-Werte
Baubeschreibung / Bauantragsunterlagen / Grundrisse und Schnitte: Konstruktionsaufbauten, Geschosshöhen, beheizte Bereiche
Schornsteinfegerprotokolle / Feuerstättenbescheid: Heizungstyp, Baujahr, Leistung, Abgasverluste
Handwerkerrechnungen und Datenblätter zu Dämmung, Fenstern, Heizungstausch, Lüftung, PV/Solarthermie
Das ist der entscheidende Punkt: Viele Gebäude sind besser als der Baustandard ihrer Zeit, weil nachgedämmt, Fenster getauscht oder die Heizung erneuert wurde, oder weil bereits beim Bau über die Mindestanforderung hinaus gebaut wurde. Ohne Nachweis muss der Standardwert der Baualtersklasse angesetzt werden, das Gebäude wird also schlechter bewertet, als es ist. Jede hochgeladene Unterlage kann das Ergebnis daher konkret verbessern.
Hinzu kommt die rechtliche Seite: Energieausweise erhalten eine Registriernummer und werden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Rahmen von Stichprobenkontrollen überprüft. Dabei können die zugrunde gelegten Daten und Nachweise angefordert werden. Vollständige Unterlagen sichern den Ausweis in einem solchen Fall ab, lückenhafte Angaben können zu Nachforderungen führen.
Primärenergiefaktoren von Energieträgern
Was ist ein Primärenergiefaktor?
Der Primärenergiefaktor f_P beschreibt, wie viel Energie insgesamt aufgewendet werden muss, einschließlich Förderung, Aufbereitung, Transport, Umwandlung und Verteilungsverlusten, um eine Kilowattstunde Endenergie ins Gebäude zu bringen. Er bewertet also die „Vorkette“ eines Energieträgers:
Q_P=Q_E\space•\space f_PMaßgeblich ist im GEG der nicht erneuerbare Anteil. Erneuerbare Energie vor Ort (Solarthermie, Umweltwärme, Biomasse) wird deshalb sehr niedrig bewertet.
Energieträger | f_P (nicht erneuerbarer Anteil) |
Heizöl, Erdgas, Flüssiggas | 1,1 |
Steinkohle | 1,1 |
Braunkohle | 1,2 |
Biogas / Bioöl (unter GEG-Bedingungen) | 0,5 |
Holz / Biomasse (Pellets, Scheitholz) | 0,2 |
Strom (netzbezogen) | 1,8 |
Solarthermie, Umgebungs-/Erdwärme, Abwärme | 0,0 |
Nah-/Fernwärme aus KWK, fossil | 0,7 |
Nah-/Fernwärme aus KWK, erneuerbar | 0,0 |
Nah-/Fernwärme aus Heizwerk, fossil | 1,3 |
Nah-/Fernwärme aus Heizwerk, erneuerbar | 0,1 |
Bei Fern- und Nahwärme ist der vom Versorger nachgewiesene Faktor zu verwenden, er kann deutlich abweichen. Für Biogas/Bioöl gelten zusätzliche Anrechnungsbedingungen. Zahlenwerte sind vor Veröffentlichung gegen die aktuelle GEG-Fassung zu prüfen.
Wie wirken sich Primärenergiefaktoren auf die Energieeffizienz aus?
Hier ist eine wichtige Unterscheidung nötig:
Auf die Effizienzklasse im Energieausweis: kein direkter Einfluss. Die Klassen A+ bis H werden bei Wohngebäuden aus der Endenergie je m² Gebäudenutzfläche gebildet. Ein Wechsel von Erdgas auf Fernwärme mit besserem Faktor verbessert also nicht automatisch die Klasse.
Auf den Primärenergiekennwert und alle gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Anforderungen: erheblich. Neubauanforderungen, Effizienzhaus-Stufen (KfW), Nachweise nach GEG und die im Ausweis dargestellte Umweltwirkung/CO₂-Bilanz hängen direkt am Primärenergiebedarf, und damit am Energieträger.
Mein alter Energieausweis zeigt einen anderen Wert – wie kann das sein? (DIN 4108 / DIN V 18599)
Für Bedarfsausweise gab es in Deutschland lange zwei zulässige Rechenverfahren. Ältere Energieausweise für Wohngebäude wurden häufig mit dem vereinfachten Verfahren nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 berechnet. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr zulässig, die Übergangsfrist des GEG endete am 31.12.2023. Verbindlich ist heute ausschließlich die Bilanzierung nach DIN V 18599:2018-09.
Beiden Verfahren liegt eine andere Methodik zugrunde. Deshalb kann derselbe unveränderte Gebäudebestand heute einen anderen Kennwert und im Einzelfall auch eine andere Effizienzklasse ergeben als im alten Ausweis, ohne dass einer der beiden Ausweise falsch gerechnet wäre.
Woran erkenne ich, mit welchem Verfahren mein alter Ausweis gerechnet wurde?
Schauen Sie auf Seite 2 des Energieausweises in das Feld „Für Energiebedarfsberechnung verwendetes Verfahren“ (bei älteren Mustern unter den Angaben zum Energiebedarf, meist unterhalb der Bandtachometer-Skala). Steht dort DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10, ist eine Abweichung zum neuen Ausweis methodisch zu erwarten und kein Hinweis auf einen Fehler.
(Bei einem Verbrauchsausweis ist dieses Feld leer bzw. nicht vorhanden, dort wird nicht bilanziert, sondern aus Abrechnungen gerechnet. Diese Frage betrifft also nur Bedarfsausweise.)
Was bedeutet das für einen alten Energieausweis?
Ein älterer Energieausweis ist nicht automatisch falsch oder ungültig. Energieausweise haben grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren, sofern sich am Gebäude oder an der Anlagentechnik keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Allerdings können die Ergebnisse eines alten Energieausweises und einer heutigen Berechnung nach DIN V 18599 nicht ohne Weiteres miteinander verglichen werden. Beide Verfahren beruhen auf unterschiedlichen Berechnungs- und Bilanzierungsansätzen.
Worin unterscheiden sich die Verfahren?
Die ältere Berechnung nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 konzentriert sich im Wesentlichen auf:
den Wärmebedarf über die Gebäudehülle,
die Verluste und Gewinne des Gebäudes,
die Heizungs- und Warmwasseranlage.
Die DIN V 18599 verfolgt einen umfassenderen Ansatz. Sie bilanziert unter anderem:
die Gebäudehülle,
Heizung,
Warmwasserbereitung,
Lüftung,
Kühlung,
Beleuchtung, soweit relevant,
Hilfsenergien,
technische Anlagen,
erneuerbare Energien,
unterschiedliche Nutzungszonen.
Dadurch können sich bei demselben Gebäude unterschiedliche Endenergie- oder Primärenergiekennwerte ergeben. Ein neuer nach DIN V 18599 berechneter Energieausweis ist deshalb nicht automatisch besser oder schlechter als ein älterer Ausweis. Die Abweichung kann allein durch die unterschiedliche Methodik entstehen.
Brennwert und Heizwert
Was ist der Unterschied zwischen Heizwert und Brennwert?
Beide beschreiben den Energiegehalt eines Brennstoffs, unterscheiden sich aber darin, ob die im Abgas enthaltene Kondensationswärme des Wasserdampfs mitgezählt wird:
Heizwert H_i (früher „unterer Heizwert“): Energie, die bei der Verbrauchung frei wird, ohne Nutzung der Kondensationswärme, das Wasser bleibt dampfförmig.
Brennwert H_s (früher „oberer Heizwert“): Heizwert plus die Wärme, die frei wird, wenn der Wasserdampf im Abgas kondensiert.
Brennstoff | H_s/H_i | Zusätzlich nutzbar |
Erdgas | ≈ 1,11 | ca. 11 % |
Flüssiggas | ≈ 1,09 | ca. 9 % |
Heizöl EL | ≈ 1,06 | ca. 6 % |
Holz/Pellets (trocken) | ≈ 1,08 | ca. 8 % |
Warum ist das für den Energieausweis wichtig?
1. Kesselwirkungsgrade über 100 %. Die Angaben auf Energieausweisen beziehen sich auf den Heizwert. Ein Brennwertkessel nutzt zusätzlich die Kondensationswärme – bezogen auf den Heizwert ergeben sich dadurch rechnerische Nutzungsgrade von bis zu ca. 106 % (Öl) bzw. 111 % (Gas). Das ist kein Rechenfehler und kein Perpetuum mobile, sondern nur eine Frage der Bezugsgröße. Voraussetzung für die tatsächliche Ausnutzung sind niedrige Rücklauftemperaturen, deshalb bringt ein Brennwertkessel an alten, hoch temperierten Heizkörpern weniger, als das Typenschild verspricht.
2. Verbrauchsausweis: Rechnungen sauber interpretieren. Gasabrechnungen weisen die Energiemenge in kWh auf Brennwertbasis aus (aus m³ • Abrechnungsbrennwert • Zustandszahl). Wer diese kWh ungeprüft in eine heizwertbezogene Bilanz einsetzt, überschätzt den Verbrauch um rund 10 %. Bei der Ausweiserstellung ist deshalb auf einen konsistenten Bezug zu achten, ein typischer Grund, warum „selbst gerechnete“ Kennwerte von denen im Ausweis abweichen.
Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus
Hat die Gebäudeart (EFH / ZFH / MFH) Auswirkungen auf das Ergebnis?
Nein, auf die Berechnung und die Bewertung nicht. Die Angabe der Gebäudeart ist im Energieausweis eine beschreibende Information.