CO2-Preis in Heizkosten und Nebenkosten: So wirkt sich das Gesetz 2026 auf Mieter und Vermieter aus

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat den ersten Evaluationsbericht zum Gesetz zur Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe veröffentlicht. Dieses Gesetz regelt seit dem 1. Januar 2023, wie die Kosten der CO2-Bepreisung zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Ziel des CO2-Preises für Gebäude, der 2021 eingeführt wurde, ist es, Anreize für energetische Sanierungen zu setzen.

Die Kostenaufteilung erfolgt stufenweise: Je nach Effizienz des Gebäudes zahlen Mieter zwischen 5 % und 100 % der CO2-Kosten, während Vermieter den Rest übernehmen. Ausnahmen gelten, wenn energetische Sanierungen durch Denkmalschutz oder Milieuschutzvorgaben erschwert werden – dann können Vermieter entlastet sein. Die Heizkostenabrechnung muss zudem Angaben zum CO2-Ausstoß enthalten, was für Vermieter einen gewissen Mehraufwand bedeutet.

Bei Nichtwohngebäuden gilt vorerst eine 50-50-Kostenregelung, ein Stufenmodell ist in Planung. Die aktuelle Evaluierung empfiehlt, das Stufenmodell zu überarbeiten und den Energieverbrauch realistisch, also ohne Witterungsbereinigung, zu berücksichtigen. Auch der Rückgang des Verbrauchs durch die Energiekrise soll einfließen.

Die Bundesregierung bietet einen kostenlosen Online-Rechner an, mit dem Vermieter ihre Kostenanteile ermitteln können. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Wohnungen mit Zentralheizung – wobei der Vermieter die Rechnung und CO2-Emissionen erhält – und Wohnungen mit Etagenheizung, bei denen Mieter die Brennstoffrechnung bekommen und dem Vermieter den entsprechenden Anteil erstatten müssen.

Für 2026 wird ein leichter Anstieg des CO2-Preises erwartet, der Heizöl etwa drei Cent pro Liter und Erdgas etwa 0,3 Cent pro Kilowattstunde teurer macht. In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus könnten dadurch rund 50 Euro Mehrkosten jährlich entstehen. Mieter sollten darauf achten, dass der CO2-Preis transparent in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen wird, und bei Unklarheiten eine Korrektur verlangen.

Der Emissionshandel der EU, der künftig den CO2-Preis bestimmt, wird voraussichtlich erst 2028 auch Brennstoffe wie Gas und Heizöl umfassen. Experten prognostizieren dann einen deutlichen Preisanstieg bis zu 200 Euro pro Tonne CO2, was für einen Haushalt Mehrkosten von bis zu 1.000 Euro jährlich bedeuten kann.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Bundes-Klima- und Transformationsfonds zur Förderung klimafreundlicher Technologien. Ein ursprünglich geplantes Klimageld für Bürger als Ausgleich zu den steigenden Kosten wurde allerdings nicht umgesetzt.

Bild von Markus Kambeck

Markus Kambeck

MBA - Blockchain Management & Technology 25+ Years of experience in Marketing. Passionate about PropTech.