🏦 Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verändert nicht nur den Immobilienmarkt – sondern auch die Bewertung, Finanzierung und Risikosteuerung in Banken.
Diese Punkte sollten Kreditinstitute jetzt besonders im Blick haben:
▪️ § 40 GModG:
Neue Renovierungsanforderungen für Nichtwohngebäude bis 2030/2033 erhöhen den Modernisierungsdruck bei Gewerbeimmobilien. Für Banken bedeutet das: steigender Investitionsbedarf, mögliche Wertanpassungen und neue Anforderungen an ESG- und Risikoanalysen im Bestand.
▪️ §§ 85/86 GModG:
Der Energieausweis wird deutlich erweitert – inklusive THG-Emissionen, Lebenszyklusdaten und neuer Effizienzklassen auch für Nichtwohngebäude. Damit werden energetische Kennzahlen künftig noch stärker preis- und finanzierungsrelevant.
▪️ § 56 GModG:
Die BACS-Pflicht (Building Automation & Control Systems) rückt in den Fokus. Betreiber größerer Gebäude müssen ihre technische Gebäudeausrüstung intelligent steuerbar machen. Das schafft zusätzlichen CAPEX-Bedarf, insbesondere im Gewerbesegment.
▪️ Geändertes CO₂KostAufG:
Die hälftige Teilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern bleibt ein wichtiger Faktor für Cashflow- und Renditebetrachtungen bei Bestandsimmobilien.
📌 Fazit:
Energetische Qualität entwickelt sich zunehmend vom „Soft Factor“ zum kreditrelevanten Bewertungskriterium. Banken sollten Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und regulatorische Anforderungen künftig noch stärker in Kreditprüfung, Objektbewertung und Portfoliosteuerung integrieren.


