Angesichts steigender Energiepreise gewinnt die energetische Sanierung von Wohngebäuden zunehmend an Bedeutung. Mit geeigneten Maßnahmen wie der Dämmung von Dachflächen, Außenwänden sowie Geschoss- und Kellerdecken lässt sich der Energieverbrauch deutlich reduzieren – laut FMI Fachverband Mineralwolleindustrie jährlich bis zu 35 Prozent Heizenergie einsparen.
Ein besonders wirkungsvoller Dämmstoff ist Mineralwolle, die sowohl als Glas- als auch Steinwolle zum Einsatz kommt. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, erhalten die Möglichkeit, die Kosten für diese Dämmmaßnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt und Investitionen bis 200.000 Euro, können direkt von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Ein Beispiel: Bei einer Außenwanddämmung mit Mineralwolle im Wert von 30.000 Euro beträgt der Steuerabzug 6.000 Euro. Dieser Ersparnis verteilt sich über drei Jahre auf 7 Prozent in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent im dritten Jahr. Darüber hinaus sind für Fachplanung und Baubegleitung sogar bis zu 50 Prozent der Kosten absetzbar.
Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre alt und selbstgenutzt ist, alle technischen Mindeststandards eingehalten werden und die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Neben Steuervorteilen verbessert die energetische Sanierung auch den Wohnkomfort durch erhöhte Schalldämmung und Brandschutz sowie die Wertsteigerung der Immobilie.
Alternativ zur steuerlichen Förderung können Hauseigentümer auch einen Investitionszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen, was insbesondere bei vermieteten Wohnungen weiterführende Finanzierungsvorteile bietet.
Diese Förderprogramme machen die energetische Sanierung zu einer lohnenden Investition – sowohl ökonomisch als auch ökologisch.