Steuerliche Vorteile der energetischen Sanierung – bis zu 40.000 Euro Steuern sparen

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Immer mehr Hauseigentümer erkennen die finanzielle Entlastung, die eine energetische Sanierung durch steuerliche Vorteile mit sich bringt. Wer sein mindestens zehn Jahre altes Haus energetisch saniert und die Umbauten im Jahr 2024 abschließt, kann bis zu 40.000 Euro Steuern sparen. Dabei lassen sich 20 Prozent der Kosten der Sanierung auf bis zu 200.000 Euro Ausgaben über drei Jahre verteilt absetzen: im ersten und zweiten Jahr jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr sechs Prozent.

Diese steuerliche Förderung richtet sich insbesondere an Hauseigentümer, die keine staatlichen Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei KfW oder BAFA in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen von Fachunternehmen gemäß den technischen Mindestanforderungen umgesetzt werden und das Haus selbst bewohnt wird – auch als Zweit- oder Drittwohnung. Wichtig ist eine Bescheinigung der Arbeiten für das Finanzamt.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Einbau neuer Fenster, die Installation moderner Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Nutzung digitaler Systeme zur Energieoptimierung. Die relevanten technischen Anforderungen entsprechen meistens denen der BEG, etwa ein U-Wert von maximal 0,20 W/m²K bei Dämmungen oder 0,95 W/m²K bei Fenstern.

Besonders lohnenswert ist auch die Baubegleitung und Fachplanung, von der 50 Prozent der Kosten sofort absetzbar sind. Hauseigentümer sollten jedoch vorher mit ihrem Steuerberater klären, ob die steuerliche Förderung oder die regulären Förderprogramme vorteilhafter für sie sind, da die Steuerrückerstattung auch von der individuellen Steuerlast abhängt.

Insgesamt ermöglicht die steuerliche Förderung eine attraktive Zusatzoption für alle, die energetisch sanieren möchten – auch wenn staatliche Zuschüsse nicht beantragt wurden. Die Kombination einzelner steuerlich absetzbarer Maßnahmen ist möglich, eine gleichzeitige Kumulation mit Zuschüssen jedoch nicht.

Kostenfreie Beratung erhalten Eigentümer über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau oder per E-Mail, um die für sie passenden Förderwege zu finden und Sanierungsprojekte optimal zu planen.

Quelle:
Zukunft Altbau, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, gefördert durch das Umweltministerium Baden-Württemberg
Link:
https://www.zukunftaltbau.de/presse/presseinformationen/steuererklaerung-ausgaben-fuer-die-energetische-sanierung-jetzt-geltend-machen
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Markus Kambeck

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