Du hast dir eine Photovoltaik-Anlage oder ein Balkonkraftwerk zugelegt und musst feststellen, dass ein Baum auf deinem Grundstück Schatten wirft? Damit wird zwar die Leistung deiner Anlage reduziert, aber der Baum einfach zu fällen, ist nicht ohne Weiteres erlaubt – selbst wenn er auf deinem Grundstück steht.
Das Baumfällen oder gar der starke Schnitt unterliegen klaren gesetzlichen Regeln. Du brauchst in den meisten Fällen vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Das liegt daran, dass viele Bäume durch Baumschutzsatzungen, Baumschutzverordnungen oder das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Besonders Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 oder 80 Zentimetern oder bestimmte Arten wie Eibe, Wildapfel oder Walnuss zählen zu den geschützten Gehölzen.
Wichtig zu wissen: Wer ohne Genehmigung Bäume fällt, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Deshalb solltest du dich vorab informieren, welche Bäume in deinem Bundesland geschützt sind und welche Vorschriften gelten.
Auch der Baumschnitt unterliegt Einschränkungen, insbesondere in der Zeit vom 1. März bis 30. September gilt häufig ein gesetzliches Schneideverbot, um Brutzeiten von Vögeln zu schützen. Hier drohen ebenfalls Bußgelder, wenn diese Regeln missachtet werden.
Was aber, wenn die Schattenverursacher auf dem Nachbargrundstück stehen? Aktuell kannst du auf Basis des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) die Fällung der Bäume nicht direkt verlangen. Ein klärendes Gespräch oder ein Rückschnitt des Baumes sind jedoch mögliche Lösungen. Wird eine Fällgenehmigung erteilt, kann der Nachbar in der Regel nicht dagegen vorgehen.
Fazit: Selbst wenn der Baum die Leistung deiner PV-Anlage schmälert, gilt es, die Naturschutzbestimmungen zu respektieren. Informiere dich unbedingt über die geltenden Regelungen und hole Genehmigungen ein, damit du nicht mit Strafen rechnen musst. Ein respektvoller Dialog mit deinem Nachbarn kann dabei ebenfalls helfen.


