Kommunale Wärmeplanung verstehen: Fristen, klimaneutrale Heizungen und Förderungen bis 2045

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Um die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten, ist eine umfassende Umrüstung des Gebäudebestands nötig. Das bedeutet, dass viele Häuser ihre fossilen Heizungen durch nachhaltige Systeme ersetzen müssen. Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Gemeinden, einen strategischen Plan zu erarbeiten, der diesen Wandel ermöglicht und den CO2-Ausstoß bei der Wärmeversorgung deutlich reduziert.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Kommunen in Deutschland müssen ermitteln, wie hoch der zukünftige Wärmebedarf bis 2045 sein wird, und analysieren, welche erneuerbaren Energien vor Ort genutzt werden können. Diese müssen sie in einem Wärmeplan zusammenfassen, der alle fünf Jahre aktualisiert wird.

Wichtige Fristen für die Kommunen:
– Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen.
– Kleinere Kommunen haben dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028.

Nach Vorlage des Wärmeplans greift für neue Heizungen die 65-Prozent-Regel: Mindestens 65 % der Wärmeenergie müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Der Einbau von rein fossilen Heizungen ist dann grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind nur bei plötzlichem Heizungsausfall erlaubt, wenn die neue Heizung kompatibel mit erneuerbaren Energien ist.

Möglichkeiten der klimaneutralen Wärmeversorgung:
Kommunen unterscheiden zwischen zentraler und dezentraler Wärmeversorgung:
– Zentrale Versorgung über Wärmenetze kann industrielle Abwärme, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Wasserstoff oder Wärme aus Flüssen und Seen nutzen.
– Dezentrale Lösungen umfassen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen sowie Gasheizungen mit grünen Gasen.

Hausbesitzer müssen rechtzeitig erfahren, welche Lösungen für sie vor Ort möglich sind – insbesondere, wenn eine zentrale Wärmeversorgung nicht geplant ist.

Nach Abschluss der Wärmeplanung:
Nach Fertigstellung haben die Kommunen zehn Jahre Zeit, ein Wärmenetz anzulegen. Hauseigentümer sind verpflichtet, sich spätestens zehn Jahre nach Fertigstellung des Wärmenetzes anzuschließen, sofern die Kommune einen Anschlusszwang in der Satzung festlegt. Alternativ kann ein anderer klimafreundlicher Heizungsersatz nachgewiesen werden.

Fördermöglichkeiten:
Kommunen erhalten staatliche Fördermittel für die Erstellung von Wärmeplänen und den Ausbau von Wärmenetzen. Auch Hausbesitzer können Unterstützung beim Anschluss an Wärmenetze bekommen. Da Förderungen künftig sinken könnten, wird empfohlen, frühzeitig passende Heizlösungen zu prüfen.

Kosten für den Wärmenetzanschluss:
Der Anschluss an ein Fernwärmenetz kostet laut Verbraucherzentrale zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Das umfasst den Austausch der alten Heizung und den Einbau einer Übergabestation.

Die kommunale Wärmeplanung und die verbindlichen Fristen helfen dir als Hauseigentümer oder Bürger, sich richtig auf die Energiewende vorzubereiten und nachhaltige Heizungssysteme rechtzeitig einzuführen.

Bild von Jan Witkovsky

Jan Witkovsky

Architect, M.Eng. in international Project Management 20+ yrs. general planning, project management and business development. Founding- and Leadership experience.