Heizungstausch neu gedacht: Das Gebäude-Modernisierungsgesetz kommt
Die Debatte um den Heizungskeller hat Deutschland monatelang in Atem gehalten. Nun gibt es eine Entscheidung: Das umstrittene „Habeck-Heizungsgesetz“ wird abgeschafft und durch das neue Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Vertreter der Koalition die Eckpunkte vor, die vor allem eines versprechen: Weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Eigentümer und eine pragmatische Herangehensweise an den Klimaschutz.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick, damit Du weißt, was auf Dich zukommt.
1. Abschied von der Gängelung: Freiheit im Heizungskeller
Der Kern der Reform ist die Rückkehr zur Technologieoffenheit. Während das alte Gesetz starre Vorgaben machte, wird der Heizungskeller nun wieder zur „Privatsache“.
- Keine 65%-Vorgabe mehr: Die pauschale Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt weg.
- Freie Wahl der Heizungsart: Auch im Bestand können Eigentümer wieder frei entscheiden, welches System sie einbauen – das gilt explizit auch für Öl- und Gasheizungen.
- Ende der Beratungspflicht: Die staatlich verordnete Beratungspflicht beim Heizungstausch wird gestrichen.
2. Klimaschutz durch die „Biotreppe“
Anstelle von Verboten setzt das Gebäude-Modernisierungsgesetz auf Quoten für grüne Brennstoffe. Der Klimaschutz soll über die Versorger und die Brennstoffe selbst erreicht werden:
- Grüngasquote: Ab 2028 wird eine moderate Quote von zunächst 1 % für grünes Gas eingeführt, die über die Jahre ansteigt.
- Bioanteil für Neuinstallationen: Wer sich ab 2029 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss einen Bioanteil (z. B. Biomethan) von 10 % nutzen. Entsprechende Verträge sind bereits heute am Markt verfügbar.
- Unabhängigkeit: Durch die Beimischung von Biokraftstoffen und Gasen soll die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden.
3. Entlastung für Kommunen und Eigentümer
Das neue Gesetz möchte vor allem praxisnah sein. Das bedeutet konkret:
- Vereinfachte Wärmeplanung: Für kleinere Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern gelten deutlich vereinfachte Regeln bei der Wärmeplanung.
- Keine Sanierungspflichten durch die EU: Aus der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ergeben sich für Wohngebäude keine individuellen Sanierungsanforderungen.
- Förderung bleibt bestehen: Der Staat greift Eigentümern weiterhin unter die Arme. Die Förderung für den Heizungsaustausch ist bis mindestens 2028 gesichert.
Die Positionen der Koalitionspartner (Hintergründe aus der PK)
In der Pressekonferenz wurde deutlich, dass dieser Kompromiss das Ergebnis harter Verhandlungen war:
- Die Unions-Perspektive (Jens Spahn): Er betonte das Ende der „Ideologie“. Für die Union geht es darum, Akzeptanz in der Bevölkerung zurückzugewinnen, indem man auf Marktwirtschaft und Freiheit statt auf Vorschriften setzt. „Das Häckchen-Heizungsgesetz ist weg“, so der Tenor.
- Die SPD-Perspektive (Matthias Miersch): Miersch hob hervor, dass man die „Quadratur des Kreises“ geschafft habe. Die soziale Komponente und die Planungssicherheit für Verbraucher standen im Fokus. Niemand werde allein gelassen, aber durch die soziale Staffelung der Biotreppe müsse jedem klar sein, dass Klimaschutz auch eine Eigenverantwortung mit sich bringt.
Was bedeutet das für Dich?
Wenn Deine Heizung irreparabel beschädigt ist, hast Du wieder die volle Wahlfreiheit. Du kannst weiterhin auf Gas oder Öl setzen, musst aber die Biotreppe im Blick behalten. Ab 2029 werden die Kosten durch die verpflichtenden Bio-Anteile und die CO2-Bepreisung voraussichtlich steigen. Es gilt also abzuwägen: Niedrige Investitionskosten heute gegen potenziell höhere Betriebskosten in der Zukunft.
Wie geht es weiter?
Die Ministerien erarbeiten nun bis Ostern auf Basis dieser Eckpunkte einen konkreten Gesetzentwurf. Danach wird das Gebäude-Modernisierungsgesetz im Bundestag beraten. Wir halten Dich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!