Smart Meter werden bis 2032 in allen Haushalten und Unternehmen Pflicht sein. Doch wusstest Du, dass die jährlichen Gebühren für Einbau und Betrieb nicht immer bei 40 Euro liegen? Die Kosten richten sich nach Deinem Stromverbrauch oder der Leistung Deiner Anlage.
Unterschieden wird zwischen moderner Messeinrichtung und intelligentem Messsystem (Smart Meter). Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler ohne Kommunikationsmodul, während Smart Meter zusätzlich Daten senden und empfangen können.
Die Preisobergrenzen staffeln sich grob wie folgt: Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh liegt die Grenze bei ca. 40 Euro. Steigert sich der Verbrauch auf 10.000 bis 20.000 kWh, können bis zu 50 Euro anfallen. Für Photovoltaikanlagen zwischen 7 und 15 kW liegt die Obergrenze bei 20 Euro, für größere Anlagen bis 30 kW bei 50 Euro. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen haben ebenfalls eine Obergrenze von 50 Euro.
Steuerbare Wärmepumpen und Wallboxen sind Geräte, die Netzbetreiber bei hoher Netzauslastung steuern können, um die Stromversorgung sicherzustellen. Seit 2024 müssen alle neuen Wärmepumpen steuerbar sein. Gleiches gilt für Wallboxen ab einer Leistung von 4,2 kW. Für diese Geräte ist oft ein Smart Meter Pflicht – Ausnahmen gibt es je nach Nutzung und Tarif.
Ein wichtiger Punkt für Dich: Wenn Du mehrere steuerbare Geräte hast, zum Beispiel eine Wärmepumpe und eine Wallbox, musst Du keine doppelten Kosten befürchten. Die Abrechnung erfolgt nach der höheren Preisobergrenze, eine Addition der Kosten ist nicht erlaubt. Für moderne Messeinrichtungen können jedoch für jeden Zähler separat bis zu 20 Euro pro Jahr anfallen.
So behältst Du den Überblick über Deine Energiekosten bei Smart Metern und steuerbaren Verbrauchern und kannst besser planen.