Gebäudebetrieb 4.0: Wie digitale Vernetzung TGA und Facility Management verbindet

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Die Digitalisierung revolutioniert den Betrieb von Immobilien – die Verbindung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) und Facility Management steht dabei im Fokus. Frank Schröder, Co-Leiter des Gefma-Arbeitskreises „Gebäudebetrieb 4.0“ und Director Efficient Technologies bei Phoenix Contact, erklärt, wie live erfasste Daten genutzt werden, um Gebäude effizient, nachhaltig und digital zu betreiben.

Der Arbeitskreis „Gebäudebetrieb 4.0“ agiert als strategischer Impulsgeber innerhalb des Gefma-Ökosystems. Sein Ziel ist es, praxisnahe Konzepte und Leitlinien für einen energieeffizienten, digital vernetzten Gebäudebetrieb zu entwickeln, der regulatorische Anforderungen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ESG-Kriterien mit der operativen Praxis im Facility Management verbindet.

Ein zentrales Problem ist die Fragmentierung der Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung, Elektro, Trinkwasserhygiene und Gebäudeautomation funktionieren oft isoliert. Der Arbeitskreis setzt deshalb auf die ganzheitliche Integration dieser Gewerke über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinweg.

Zwar sammeln viele Gebäude inzwischen große Mengen an Betriebsdaten, doch ihre systematische Nutzung steckt oft noch in den Anfängen. Besonders viel Potenzial bietet die lebenszyklusübergreifende Anwendung der Daten, etwa für Predictive Maintenance, Energiemanagement und die Erfüllung von ESG-Reporting-Anforderungen.

Technisch sind verlässliche, interoperable Sensoren und zentrale Datenplattformen notwendig – wie CAFM- oder IoT-Systeme. Diese bündeln, analysieren und machen Daten nutzbar. Mit KI-gestützten Analysen lassen sich Muster erkennen und konkrete Handlungsempfehlungen ableiten. Ein starkes IT- und OT-Sicherheitskonzept ist dabei unabdingbar.

Moderne Technologien wie IoT-Plattformen, digitale Zwillinge und Künstliche Intelligenz ermöglichen den Übergang zu prädiktiven Betriebsstrategien. So sind Energieeinsparungen von 20 bis 30 Prozent und deutlich niedrigere Wartungskosten realistisch. Live-Daten erhöhen die Transparenz über Anlagenzustände und verhindern Ausfälle durch vorausschauende Wartung – dadurch wird der Gebäudebetrieb stabiler und wirtschaftlicher.

Für die nächsten fünf Jahre prognostiziert Schröder, dass KI, Automatisierung und umfassendes Energiemonitoring zum Standard werden. Gebäude werden zu aktiven Bestandteilen vernetzter Energiesysteme, die durch zentrale Datenplattformen als „Betriebssystem der Immobilie“ gesteuert werden. Parallel gewinnt die kreislaufgerechte Gebäudetechnik an Bedeutung.

Sein Rat für die Praxis: Starte mit Transparenz, führe Datenquellen zusammen und priorisiere wenige, klare Use Cases. Frühzeitige Erfolge fördern Akzeptanz, was Standardisierung und Automatisierung erleichtert.

Einspeisevergütung für Photovoltaik endet 2026 – So sicherst Du Dir Deine Förderung

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Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die Dir 20 Jahre lang eine feste Vergütung für eingespeisten Solarstrom garantiert, steht vor dem Aus. Ab 2027 könnte die Förderung für neue Anlagen ersatzlos wegfallen. Für Dich bedeutet das: Wenn Du eine Solaranlage planst, lohnt es sich, diese noch 2026 in Betrieb zu nehmen, um die Vergütung langfristig zu sichern.

Aktuell beträgt die Einspeisevergütung je nach Eigenverbrauch und Anlagengröße bis zu 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und bis zu 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Diese Vergütung wird für 20 Jahre ab dem Folgejahr der Inbetriebnahme garantiert, kann sich jedoch durch das sogenannte Solarspitzengesetz bei negativen Strompreisen um einige Jahre verlängern.

Ab 2027 sollen neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt-Peak keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen gibt es dann nur noch die Möglichkeit der Nulleinspeisung mit kompletter Eigenversorgung oder der ungeförderten Direktvermarktung, die technisch aufwändig und für Privathaushalte meist unwirtschaftlich ist. Das könnte eine deutliche Bremse für den Ausbau privater Solaranlagen bedeuten.

Trotz der Senkung der Einspeisevergütung alle sechs Monate um etwa ein Prozent bleibt die Investition in eine Solaranlage sinnvoll – vor allem, wenn Du den selbst erzeugten Solarstrom möglichst viel selbst nutzt. Denn durch Eigenverbrauch sparst Du im Vergleich zum Strombezug vom Anbieter rund 20 Cent pro Kilowattstunde, was finanziell attraktiver ist als die Einspeisevergütung.

Du kannst zwischen Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und Volleinspeisung wählen. Für Haushalte mit hohem Stromverbrauch und E-Auto oder Wärmepumpe lohnt sich meist die Teileinspeisung. Bei geringerem Eigenverbrauch und größeren Anlagen kann Volleinspeisung sinnvoll sein.

Bestehende Anlagen behalten voraussichtlich den Bestandsschutz und behalten ihre Vergütung für die 20 Jahre. Für ausgeförderte Anlagen nach Ablauf dieser Frist gibt es noch eine deutlich niedrigere Vergütung, wodurch Eigenverbrauch hier noch wichtiger wird.

Um von der aktuellen Förderung zu profitieren, solltest Du Deine Anlage rechtzeitig beim Netzbetreiber anmelden und die Einspeisevergütung beantragen. Vergleiche außerdem mehrere Angebote verschiedener Installationsfirmen, um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.

Fazit: Wenn Du schon länger über eine Solaranlage nachdenkst, nutze die Chance und setze Dein Projekt noch 2026 um. So sicherst Du Dir die profitable Einspeisevergütung und kannst gleichzeitig von den Vorteilen des Eigenverbrauchs profitieren.

Deutsche Allianz für Serielle Sanierung kämpft für effiziente Sanierung und Klimaziele im Wohnungsbestand

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Die Deutsche Allianz für Serielle Sanierung (DASS) wurde von fünf Unternehmen gegründet, um die kommunale und private Wohnungswirtschaft bei der klimafreundlichen Sanierung zu unterstützen. Dabei handelt es sich um die Firmen B&O Bau, Ecoworks, Niersberger, Renowate und Saint-Gobain Pre.Formance. Die Initiative versteht sich als Interessenvertretung gegenüber Politik und Wohnungswirtschaft und möchte durch Aufklärungsarbeit und neue politische Rahmenbedingungen die Sanierungsprozesse beschleunigen.

Aktuell liegt die Sanierungsquote in Deutschland bei nur 0,67 Prozent pro Jahr, weit entfernt vom angestrebten Ziel von zwei Prozent bis 2028. Dabei ist der Gebäudesektor einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen: Rund 60 Prozent des Energieverbrauchs und 40 Prozent des CO2-Ausstoßes entfallen auf Gebäude. Insgesamt verursacht der Gebäudebestand etwa 16 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland – inklusive Neubau steigt der Anteil sogar auf 30 Prozent. Bis 2030 sollen die Emissionen deutlich sinken, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Daran müssen die Sanierungsaktivitäten deutlich ansteigen.

Die serielle Sanierung gilt als Schlüssel zur erfolgreichen Energiewende im Gebäudebestand. Diese Methode nutzt standardisierte, wiederholbare Abläufe für mehr Effizienz und Kostensenkungen. Seit Beginn erster Pilotprojekte 2019 wurde viel Erfahrung gesammelt: Die durchschnittliche Projektdauer wurde halbiert und die Kosten um etwa ein Drittel gesenkt. Bislang stehen rund 90 Prozent aller Wohngebäude noch vor größerer Sanierung. Mehr als die Hälfte der 44 Millionen deutschen Wohnungen befinden sich in Mehrfamilienhäusern, auf die sich die serielle Sanierung besonders fokussiert.

Die Deutsche Allianz fordert deshalb politische Maßnahmen, die serielle Sanierungen privilegieren. Dazu gehören vereinfachte Förderungen, eine praxisnahe und bundeseinheitliche Musterrichtlinie für Genehmigungen sowie technologieoffene Ansätze, die reale Energieeffizienz berücksichtigen. Die anstehende Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht soll den Fokus verstärkt auf die Gebäudehülle statt auf einzelne Technologien legen. So könnten die Energiebedarfe um mehr als 80 Prozent gesenkt und die politischen Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden.

Wenn Du Eigentümer oder Kommunalvertreter bist, kann eine Kooperation mit seriellen Sanierungsanbietern dazu beitragen, Deine Sanierungsaufgaben nachhaltig und wirtschaftlich zu meistern – und den CO2-Fußabdruck erheblich zu vermindern.

Wärmepumpen-Verkauf erreicht 2025 neuen Rekord – So profitierst du von der Marktentwicklung

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Im Jahr 2025 hat sich der Wärmepumpenmarkt in Europa spürbar erholt und wächst wieder kräftig. Nach zwei Jahren mit rückläufigen Verkaufszahlen stieg der Absatz in 16 europäischen Ländern um beeindruckende 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, insgesamt wurden 2,63 Millionen Wärmepumpen verkauft. Damit liegt der Bestand in Europa nun bei rund 28 Millionen installierten Geräten.

Besonders trägt die politische Förderung in vielen Ländern zu diesem Aufschwung bei. Förderprogramme, Steuervergünstigungen und klare Rahmenbedingungen haben den Markt dynamisiert. In Belgien etwa führte die Senkung der Mehrwertsteuer auf Wärmepumpen und neue Restriktionen für fossile Brennstoffe zu einem Verkaufsplus von sieben Prozent. Hingegen sanken die Absätze in Polen und Frankreich aufgrund von Falschinformationen zur Technologie und instabilen Förderungen leicht.

Deutschland setzte 2025 einen neuen Meilenstein: Mit knapp 299.000 verkauften Wärmepumpen wurde die Wärmepumpe zum meistgekauften Heizsystem. Dieses Wachstum spiegelt das gestiegene Verbraucher- vertrauen wider – vor allem bedingt durch den Wunsch nach Energiesicherheit und einer Abkehr von fossilen, volatilen Rohstoffen.

Hintergrund dieses europäischen Trends sind politische Entscheidungen auf EU-Ebene. Der „EU Electrification Action Plan“ sowie die „Heating and Cooling Strategy“ setzen klare Ziele für die kommenden Jahre. Die EHPA betont, dass Steuern ein zentrales Instrument für ein nachhaltiges Kaufverhalten sind. Länder in Europa sind aufgerufen, die Steuerbelastung auf Wärmepumpen und Strom zu reduzieren und stabile politische Rahmen zu schaffen, um die Abhängigkeit von fossilen Importen zu verringern und die energetische Selbstversorgung zu fördern.

Kurz gesagt: Der Wärmepumpenmarkt boomt, politische Maßnahmen und individuelle Entscheidungen treiben die Marktentwicklung voran – jetzt lohnt es sich für dich, auf diese nachhaltige Heiztechnologie zu setzen.

Ab heute günstige KfW-Kredite für effiziente Neubauten und höhere Kommunalzuschüsse

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Ab sofort profitierst Du von deutlich günstigeren Krediten für den klimafreundlichen Neubau dank einer Zinssenkung durch die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) bietet ab heute für den Standard „Effizienzhaus 55“ einen effektiven Jahreszins ab 1 % bei zehn Jahren Laufzeit und Zinsbindung. Dafür musst Du lediglich eine Baugenehmigung für Dein Projekt vorweisen können – geplant sein muss das Bauvorhaben also bereits.

Seit dem Neustart des Programms im Dezember letzten Jahres konnten so bereits rund 17.000 neue Wohneinheiten gefördert werden. Zusätzlich dazu profitieren jetzt auch Bauherren des „Effizienzhaus 40“-Standards von einer Zinsverbilligung auf 0,6 % effektiv bei gleicher Laufzeit.

Neben privaten und gewerblichen Investoren erhalten auch kommunale Gebietskörperschaften höhere Zuschüsse, wodurch klimafreundliche Neubauten für Städte und Gemeinden noch attraktiver werden. Nicht nur Wohnhäuser, sondern auch Nichtwohngebäude können von diesen verbesserten Förderkonditionen profitieren.

Nutze die verbesserten KfW-Konditionen, um Deinen Neubau besonders energieeffizient und umweltschonend zu gestalten – das Programm unterstützt Dich dabei mit günstigen Finanzierungen und Fördermitteln.

Ab 2026 steigen CO2-Preis und Förderanforderungen – so profitierst du als Wärmepumpen-Nutzer

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Ab dem Jahreswechsel 2025/2026 treten mehrere bedeutende Änderungen in Kraft, die dich als Nutzer einer Wärmepumpe direkt oder indirekt betreffen. Besonders relevant sind der Anstieg des CO2-Preises, strengere Schallanforderungen für Förderungen und günstigerer Strom für Wärmepumpen mit eigenem Zähler.

Der nationale Emissionshandel (BEHG) wechselt ab 2026 von einem Festpreis zu einem marktbasierenden System, bei dem der CO2-Preis für eine Tonne zwischen 55 und 65 Euro liegt. Für Haushalte mit fossilen Heizsystemen bedeutet das Mehrkosten: Wer zum Beispiel 20.000 kWh Erdgas mit einem Kesselwirkungsgrad von 0,95 verbraucht, verursacht rund 3,7 Tonnen CO2 jährlich, was Zusatzkosten von etwa 200 bis 240 Euro bedeuten kann. Dies erhöht den finanziellen Druck auf fossile Heizsysteme und macht elektrische Heizlösungen wie Wärmepumpen weiterhin attraktiver.

Zudem verschärfen sich die Schallpegelvorgaben für Förderungen im Bereich Luft/Wasser-Wärmepumpen. Ab Januar 2026 werden nur noch Anlagen gefördert, deren Außeneinheiten mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Bislang reichte eine Unterschreitung von 5 Dezibel aus. Für deine Antragstellung ist das Datum ausschlaggebend, denn die Förderung läuft mit ausreichend Bundesmitteln auch 2026 regulär weiter.

Ein weiterer Vorteil für dich: Der Strompreis für Wärmepumpen mit eigenem Zähler wird ab 2026 günstiger. Konkret entfallen die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Dieses Privileg gab es zwar schon, unterlag aber der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Diese Einschränkung fällt nun weg, was den Strompreis um rund 1,65 Cent pro Kilowattstunde senkt. Bei einem jährlichen Verbrauch von 6.000 kWh kannst du dadurch etwa 100 Euro sparen. Voraussetzung ist, dass deine Wärmepumpe einen eigenen Zähler hat und du die Vergünstigung rechtzeitig beim Netzbetreiber beantragst.

Diese Entwicklungen zeigen klar: Mit dem steigenden CO2-Preis gewinnt die Umstellung auf nachhaltige Heiztechnik weiter an Bedeutung, während Förderbedingungen und Stromkosten weiterhin wichtige Faktoren für die Wirtschaftlichkeit deiner Wärmepumpe sind.

Wärmepumpenprüfung in Mehrfamilienhäusern: Was Du 2026 unbedingt wissen musst

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Ab 2026 greift eine neue gesetzliche Prüfpflicht für Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden. Das betrifft insbesondere wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen nach dem 31.12.2023 installiert wurden. Diese Pflicht gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Die Prüfung muss nach einer vollständigen Heizperiode erfolgen, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe.

Ziel der Prüfpflicht ist es, den effizienten Betrieb der Anlagen sicherzustellen und unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden. Die erste Prüfung wird nach der Heizperiode fällig, danach ist eine Wiederholung alle fünf Jahre vorgeschrieben. Im Rahmen der Kontrolle werden Regelparameter wie Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellungen überprüft und der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs verlangt. Fachleute analysieren außerdem die Jahresarbeitszahl der Anlage und geben Optimierungstipps, etwa zu Nutzerverhalten oder Verbesserungen der Heizungsanlage und Gebäudehülle.

Ausgenommen von der Pflicht sind Brauchwasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimageräte) sowie Wärmepumpen, die einer Fernüberwachung unterliegen. Die Inspektion darf nur von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden – dazu zählen unter anderem Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Energieberater mit entsprechender Fortbildung. Werden Mängel oder Optimierungspotenziale festgestellt, müssen diese innerhalb eines Jahres behoben werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen schriftlich dokumentiert werden.

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gibt es zudem hilfreiche Leitfäden zur Umsetzung von Wärmepumpenprojekten. Es lohnt sich, zwischen zentralen und dezentralen Anlagen zu unterscheiden, da die Wahl der Technik Auswirkungen auf Platzbedarf, Kosten und Geräuschentwicklung hat. So benötigen Erdwärmepumpen beispielsweise Bohrungen oder Gräben, wohingegen Luft-Wasser-Wärmepumpen hörbare Ventilatoren einsetzen, die nachbarschaftliche Belästigungen erzeugen können. Dezentrale Systeme bieten individuellere Steuerungsmöglichkeiten, verursachen aber höhere Kosten.

Auch die Anpassung der Heizkörper spielt bei der Umstellung auf Wärmepumpen eine wichtige Rolle. Da Wärmepumpen mit niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeiten, sollten Heizkörper geprüft und gegebenenfalls getauscht oder auf Niedrigtemperaturheizkörper umgerüstet werden. Unterstützung bei der Planung, Heizlastberechnung und Fördermittelberatung bieten Energieberater sowie spezialisierte Planungsbüros und Hersteller.

Die regelmäßige und fachgerechte Prüfung sowie Optimierung von Wärmepumpen ist ein wichtiger Schritt, um Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Kosteneinsparungen langfristig zu sichern – vor allem angesichts des wachsenden Anteils von Wärmepumpen in der Heiztechnik großer Wohngebäude.

BWP: Gebäudesektor entscheidend für Klimaziele – Forderungen an Klimaschutzprogramm 2026

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Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 seine Stellungnahme vorgelegt und betont die zentrale Rolle des Gebäudesektors bei der Erreichung der nationalen Klimaziele. Für eine wirksame Wärmewende fordert der Verband klare, verlässliche und investitionssichere Rahmenbedingungen.

Ein zentrales Element ist für den BWP das Gebäudemodernisierungsgesetz, das als Kerninstrument im Klimaschutzprogramm etabliert werden sollte. Insbesondere der Austausch alter Heizungen gilt als entscheidender Faktor für Investitionen und nachhaltige CO₂-Minderungen. Maßnahmen, die diese Gelegenheit nicht nutzen oder nur unverbindliche Perspektiven bieten, entfalten nach Auffassung des BWP nicht die notwendige Wirkung.

Zudem lehnt der Verband eine ersatzlose Abschaffung der bestehenden Heizungsanforderungen ab. Eine Reform müsse mindestens gleichwertig wirksam sein, um nationale und europäische Klimaziele zu erfüllen und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Einheitliche und verständliche Vorgaben sowie technologieoffene Erfüllungsoptionen sind wichtige Voraussetzungen. Dabei sollen fossile Lock-in-Effekte vermieden werden, um den Wandel nachhaltig zu gestalten.

Auch die Förderpolitik und Energiepreise stehen im Fokus der Stellungnahme. Die BEG-Heizungsförderung sieht der BWP als unverzichtbar an, um soziale Ausgewogenheit und Akzeptanz sicherzustellen. Verlässliche Förder- und Rechtsrahmen sind entscheidend, damit Investitionen nicht durch kurzfristige Änderungen verzögert werden. Darüber hinaus warnt der Verband vor hohen Strompreisen, die der dringend benötigten Elektrifizierung des Wärmemarktes entgegenwirken. Ein ausgewogenes Energiepreisverhältnis sollte deshalb gezielt angegangen werden.

Marktwirtschaftliche Instrumente wie die CO₂-Bepreisung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Der BWP betont jedoch, dass diese nur zusammen mit Ordnungsrecht, Förderungen und wettbewerbsfähigen Strompreisen im Gebäudebestand wirksam sein können. Eine isolierte Verlagerung auf den Emissionshandel könnte Investitionen hemmen und Fehlanreize setzen.

Die Stellungnahme des Bundesverbandes Wärmepumpe unterstreicht somit die Bedeutung eines ganzheitlichen und investitionssicheren Ansatzes, um den Gebäudesektor klimafreundlich und nachhaltig zu gestalten.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Flexibler Weg zu Klimazielen und Energiesouveränität

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Die wichtigsten Verbände aus den Bereichen erneuerbare Anlagentechnik, Gebäudehülle und Energieberatung haben einen bedeutenden Vorschlag für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. In einem Gutachten, erstellt vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) und dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW), wird ein flexibler und lösungsoffener Ansatz präsentiert, der die Reduktion fossiler Energieimporte, Wirtschaftswachstum und Klimaschutzziele miteinander verbindet.

Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz vom ITG betont, dass bestehende Maßnahmen im aktuellen Gebäudeenergiegesetz den CO2-Ausstoß in typischen Bestandsgebäuden je nach Technik um 50 bis 90 Prozent senken können. Eine einfache Ersetzung alter Gasheizungen durch effizientere Modelle reicht hingegen nicht aus, um ähnliche Erfolge zu erzielen, auch wenn geringe Mengen Biomethan beigemischt werden.

Neben modernen Heizsystemen gewinnen auch Maßnahmen an der Gebäudehülle an Bedeutung. Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm vom FIW erklärt, dass eine verbesserte Gebäudehülle den Energieverbrauch und die Kosten deutlich senkt, die Lastspitzen im Winter reduziert, das Stromnetz stabilisiert und den Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur verringert. So entstehen keine Konflikte zwischen erneuerbaren Heizsystemen und energieeffizienter Gebäudehülle – ganz im Gegenteil.

Für Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe e.V., ist klar: Die Politik darf bei den Ambitionen nicht nachlassen. Das Gesetz soll künftig Verbrauchern klare Orientierung geben, wie sie ihr Zuhause zukunftssicher gestalten und die Abhängigkeit von Gas und Öl vermeiden. Hauseigentümer sollten nicht durch veraltete Versprechen der Energiewirtschaft zu neuen Gasheizungen verleitet werden.

Jan Peter Hinrichs vom Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) unterstreicht die Bedeutung individueller Sanierungslösungen, denn keine Immobilie gleicht der anderen. Eigentümer sollten mit Energieberatern gemeinsam entscheiden, ob Heizung oder Gebäudehülle priorisiert werden. Die Wärmewende erfordert das Zusammenspiel aller Maßnahmen.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberatendenverbands GIH, hebt hervor, dass die Senkung des Energiebedarfs neben der CO2-Minderung ein entscheidender Faktor sein muss. Würden Maßnahmen an der Gebäudehülle als gleichwertige Alternative anerkannt, wäre dies ein bedeutender Fortschritt, der den Wunsch der Bevölkerung nach Energie- und Kosteneinsparungen widerspiegelt.

Dieser breite Schulterschluss aus Technik, Beratung und Politik bildet die Grundlage für ein modernes, flexibles Gebäudemodernisierungsgesetz, das zu nachhaltigen, gesunden und bezahlbaren Wohnlösungen beiträgt.

Ab 2026 gelten strengere Schallvorgaben für Luft/Wasser-Wärmepumpen in der BEG-Förderung

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Ab dem 1. Januar 2026 gibt es wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM), die speziell die Wärmepumpenbranche betreffen. Insbesondere werden die technischen Mindestanforderungen für Luft/Wasser-Wärmepumpen verschärft.

Konkret heißt das: Geförderte Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen künftig eine Geräuschemission um mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung einhalten. Bislang reichte eine Unterschreitung von 5 Dezibel aus – ab 2026 gilt die neue, strengere Regelung für alle Wärmepumpen, die neu beantragt werden. Diese Vorgabe wurde schon in der BEG-EM-Richtlinie vom Dezember 2023 verankert und springt ohne Übergangsregelung in Kraft.

Diese Änderung stellt eine reine Fördervoraussetzung dar, die über die bestehenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinausgeht. Das bedeutet, du musst als Planer, Fachhandwerker oder Endkunde künftig noch stärker auf besonders leise Geräte achten. Für einige aktuell förderbare Modelle kann das bedeuten, dass sie ab 2026 keine Förderung mehr erhalten, obwohl sie rechtlich weiterhin zulässig sind.

Abgesehen von dieser Anpassung sind aktuell keine weiteren technischen Verschärfungen für den 1. Januar 2026 geplant.

Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung läuft über den Jahreswechsel 2025/2026 wie gewohnt weiter. Der vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt stellt ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass Anträge auch ab dem 1. Januar 2026 bei der KfW gestellt werden können. Änderungen an der Förderrichtlinie bleiben zwar grundsätzlich möglich, benötigen jedoch formale Verfahren inklusive der Zustimmung des Haushaltsausschusses – mit schnellen Änderungen ist daher nicht zu rechnen.

Für dich bedeutet das: Wenn du eine Luft/Wasser-Wärmepumpe planst oder modernisieren möchtest und dabei von der BEG profitieren willst, solltest du jetzt schon auf die neuen Schallvorgaben achten und geeignete Geräte auswählen. So bist du bestens auf die Regelung ab 2026 vorbereitet und sicherst dir Fördermittel.