Wärmepumpenprüfung in Mehrfamilienhäusern: Was Du 2026 unbedingt wissen musst

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Ab 2026 greift eine neue gesetzliche Prüfpflicht für Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden. Das betrifft insbesondere wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen nach dem 31.12.2023 installiert wurden. Diese Pflicht gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Die Prüfung muss nach einer vollständigen Heizperiode erfolgen, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe.

Ziel der Prüfpflicht ist es, den effizienten Betrieb der Anlagen sicherzustellen und unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden. Die erste Prüfung wird nach der Heizperiode fällig, danach ist eine Wiederholung alle fünf Jahre vorgeschrieben. Im Rahmen der Kontrolle werden Regelparameter wie Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellungen überprüft und der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs verlangt. Fachleute analysieren außerdem die Jahresarbeitszahl der Anlage und geben Optimierungstipps, etwa zu Nutzerverhalten oder Verbesserungen der Heizungsanlage und Gebäudehülle.

Ausgenommen von der Pflicht sind Brauchwasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimageräte) sowie Wärmepumpen, die einer Fernüberwachung unterliegen. Die Inspektion darf nur von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden – dazu zählen unter anderem Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Energieberater mit entsprechender Fortbildung. Werden Mängel oder Optimierungspotenziale festgestellt, müssen diese innerhalb eines Jahres behoben werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen schriftlich dokumentiert werden.

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gibt es zudem hilfreiche Leitfäden zur Umsetzung von Wärmepumpenprojekten. Es lohnt sich, zwischen zentralen und dezentralen Anlagen zu unterscheiden, da die Wahl der Technik Auswirkungen auf Platzbedarf, Kosten und Geräuschentwicklung hat. So benötigen Erdwärmepumpen beispielsweise Bohrungen oder Gräben, wohingegen Luft-Wasser-Wärmepumpen hörbare Ventilatoren einsetzen, die nachbarschaftliche Belästigungen erzeugen können. Dezentrale Systeme bieten individuellere Steuerungsmöglichkeiten, verursachen aber höhere Kosten.

Auch die Anpassung der Heizkörper spielt bei der Umstellung auf Wärmepumpen eine wichtige Rolle. Da Wärmepumpen mit niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeiten, sollten Heizkörper geprüft und gegebenenfalls getauscht oder auf Niedrigtemperaturheizkörper umgerüstet werden. Unterstützung bei der Planung, Heizlastberechnung und Fördermittelberatung bieten Energieberater sowie spezialisierte Planungsbüros und Hersteller.

Die regelmäßige und fachgerechte Prüfung sowie Optimierung von Wärmepumpen ist ein wichtiger Schritt, um Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Kosteneinsparungen langfristig zu sichern – vor allem angesichts des wachsenden Anteils von Wärmepumpen in der Heiztechnik großer Wohngebäude.

BWP: Gebäudesektor entscheidend für Klimaziele – Forderungen an Klimaschutzprogramm 2026

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Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 seine Stellungnahme vorgelegt und betont die zentrale Rolle des Gebäudesektors bei der Erreichung der nationalen Klimaziele. Für eine wirksame Wärmewende fordert der Verband klare, verlässliche und investitionssichere Rahmenbedingungen.

Ein zentrales Element ist für den BWP das Gebäudemodernisierungsgesetz, das als Kerninstrument im Klimaschutzprogramm etabliert werden sollte. Insbesondere der Austausch alter Heizungen gilt als entscheidender Faktor für Investitionen und nachhaltige CO₂-Minderungen. Maßnahmen, die diese Gelegenheit nicht nutzen oder nur unverbindliche Perspektiven bieten, entfalten nach Auffassung des BWP nicht die notwendige Wirkung.

Zudem lehnt der Verband eine ersatzlose Abschaffung der bestehenden Heizungsanforderungen ab. Eine Reform müsse mindestens gleichwertig wirksam sein, um nationale und europäische Klimaziele zu erfüllen und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Einheitliche und verständliche Vorgaben sowie technologieoffene Erfüllungsoptionen sind wichtige Voraussetzungen. Dabei sollen fossile Lock-in-Effekte vermieden werden, um den Wandel nachhaltig zu gestalten.

Auch die Förderpolitik und Energiepreise stehen im Fokus der Stellungnahme. Die BEG-Heizungsförderung sieht der BWP als unverzichtbar an, um soziale Ausgewogenheit und Akzeptanz sicherzustellen. Verlässliche Förder- und Rechtsrahmen sind entscheidend, damit Investitionen nicht durch kurzfristige Änderungen verzögert werden. Darüber hinaus warnt der Verband vor hohen Strompreisen, die der dringend benötigten Elektrifizierung des Wärmemarktes entgegenwirken. Ein ausgewogenes Energiepreisverhältnis sollte deshalb gezielt angegangen werden.

Marktwirtschaftliche Instrumente wie die CO₂-Bepreisung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Der BWP betont jedoch, dass diese nur zusammen mit Ordnungsrecht, Förderungen und wettbewerbsfähigen Strompreisen im Gebäudebestand wirksam sein können. Eine isolierte Verlagerung auf den Emissionshandel könnte Investitionen hemmen und Fehlanreize setzen.

Die Stellungnahme des Bundesverbandes Wärmepumpe unterstreicht somit die Bedeutung eines ganzheitlichen und investitionssicheren Ansatzes, um den Gebäudesektor klimafreundlich und nachhaltig zu gestalten.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Flexibler Weg zu Klimazielen und Energiesouveränität

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Die wichtigsten Verbände aus den Bereichen erneuerbare Anlagentechnik, Gebäudehülle und Energieberatung haben einen bedeutenden Vorschlag für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. In einem Gutachten, erstellt vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) und dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW), wird ein flexibler und lösungsoffener Ansatz präsentiert, der die Reduktion fossiler Energieimporte, Wirtschaftswachstum und Klimaschutzziele miteinander verbindet.

Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz vom ITG betont, dass bestehende Maßnahmen im aktuellen Gebäudeenergiegesetz den CO2-Ausstoß in typischen Bestandsgebäuden je nach Technik um 50 bis 90 Prozent senken können. Eine einfache Ersetzung alter Gasheizungen durch effizientere Modelle reicht hingegen nicht aus, um ähnliche Erfolge zu erzielen, auch wenn geringe Mengen Biomethan beigemischt werden.

Neben modernen Heizsystemen gewinnen auch Maßnahmen an der Gebäudehülle an Bedeutung. Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm vom FIW erklärt, dass eine verbesserte Gebäudehülle den Energieverbrauch und die Kosten deutlich senkt, die Lastspitzen im Winter reduziert, das Stromnetz stabilisiert und den Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur verringert. So entstehen keine Konflikte zwischen erneuerbaren Heizsystemen und energieeffizienter Gebäudehülle – ganz im Gegenteil.

Für Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe e.V., ist klar: Die Politik darf bei den Ambitionen nicht nachlassen. Das Gesetz soll künftig Verbrauchern klare Orientierung geben, wie sie ihr Zuhause zukunftssicher gestalten und die Abhängigkeit von Gas und Öl vermeiden. Hauseigentümer sollten nicht durch veraltete Versprechen der Energiewirtschaft zu neuen Gasheizungen verleitet werden.

Jan Peter Hinrichs vom Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) unterstreicht die Bedeutung individueller Sanierungslösungen, denn keine Immobilie gleicht der anderen. Eigentümer sollten mit Energieberatern gemeinsam entscheiden, ob Heizung oder Gebäudehülle priorisiert werden. Die Wärmewende erfordert das Zusammenspiel aller Maßnahmen.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberatendenverbands GIH, hebt hervor, dass die Senkung des Energiebedarfs neben der CO2-Minderung ein entscheidender Faktor sein muss. Würden Maßnahmen an der Gebäudehülle als gleichwertige Alternative anerkannt, wäre dies ein bedeutender Fortschritt, der den Wunsch der Bevölkerung nach Energie- und Kosteneinsparungen widerspiegelt.

Dieser breite Schulterschluss aus Technik, Beratung und Politik bildet die Grundlage für ein modernes, flexibles Gebäudemodernisierungsgesetz, das zu nachhaltigen, gesunden und bezahlbaren Wohnlösungen beiträgt.

Ab 2026 gelten strengere Schallvorgaben für Luft/Wasser-Wärmepumpen in der BEG-Förderung

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Ab dem 1. Januar 2026 gibt es wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM), die speziell die Wärmepumpenbranche betreffen. Insbesondere werden die technischen Mindestanforderungen für Luft/Wasser-Wärmepumpen verschärft.

Konkret heißt das: Geförderte Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen künftig eine Geräuschemission um mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung einhalten. Bislang reichte eine Unterschreitung von 5 Dezibel aus – ab 2026 gilt die neue, strengere Regelung für alle Wärmepumpen, die neu beantragt werden. Diese Vorgabe wurde schon in der BEG-EM-Richtlinie vom Dezember 2023 verankert und springt ohne Übergangsregelung in Kraft.

Diese Änderung stellt eine reine Fördervoraussetzung dar, die über die bestehenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinausgeht. Das bedeutet, du musst als Planer, Fachhandwerker oder Endkunde künftig noch stärker auf besonders leise Geräte achten. Für einige aktuell förderbare Modelle kann das bedeuten, dass sie ab 2026 keine Förderung mehr erhalten, obwohl sie rechtlich weiterhin zulässig sind.

Abgesehen von dieser Anpassung sind aktuell keine weiteren technischen Verschärfungen für den 1. Januar 2026 geplant.

Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung läuft über den Jahreswechsel 2025/2026 wie gewohnt weiter. Der vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt stellt ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass Anträge auch ab dem 1. Januar 2026 bei der KfW gestellt werden können. Änderungen an der Förderrichtlinie bleiben zwar grundsätzlich möglich, benötigen jedoch formale Verfahren inklusive der Zustimmung des Haushaltsausschusses – mit schnellen Änderungen ist daher nicht zu rechnen.

Für dich bedeutet das: Wenn du eine Luft/Wasser-Wärmepumpe planst oder modernisieren möchtest und dabei von der BEG profitieren willst, solltest du jetzt schon auf die neuen Schallvorgaben achten und geeignete Geräte auswählen. So bist du bestens auf die Regelung ab 2026 vorbereitet und sicherst dir Fördermittel.

VON POLL IMMOBILIEN erweitert Maklerservice um digitalen Energie- und Sanierungsrechner 

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  • Digitaler Orientierungsservice schafft frühzeitig Transparenz zu Energieeffizienz, Sanierungskosten, Einsparpotenzialen und Auswirkungen auf den Immobilienwert 
  • Individuelle Szenarien zeigen nachvollziehbar, wie sich Sanierungsmaßnahmen auf Energiekosten, Attraktivität und Vermarktungschancen auswirken 
  • Integrierte Fördermittelabfrage zeigt auf Basis der Immobiliendaten automatisch, welche Förderprogramme von Bund, Ländern oder der KfW infrage kommen und in welcher Größenordnung Förderungen möglich sind 
  • Technologiepartnerschaft mit vreed verbindet digitale energetische Analyse mit persönlicher Immobilienberatung 

Frankfurt am Main, 31. MÄRZ 2026 – Energieeffizienz ist zu einem der zentralen Themen am Immobilienmarkt geworden. Steigende Energiekosten, gesetzliche Vorgaben und ein verändertes Käuferverhalten führen dazu, dass der energetische Zustand von Immobilien zunehmend Einfluss auf Marktwert, Nachfrage und Vermarktungschancen nimmt. Mit dem neuen Energie- und Sanierungsrechner erweitert VON POLL IMMOBILIEN (www.von-poll.com) sein Serviceportfolio um einen digitalen Orientierungsservice, der Eigentümern ebenso wie Kaufinteressenten frühzeitig Transparenz über Energieeffizienz und Sanierungsbedarf ihrer Immobilie bietet und damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage schafft – etwa für die Frage, welche Investitionen vor dem Verkauf den Immobilienwert und die Vermarktungschancen verbessern können oder welche Modernisierungsmaßnahmen nach einem Erwerb sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar sind. 

„Ziel des neuen Energie- und Sanierungsrechners ist es, Eigentümern bereits sehr früh im Entscheidungsprozess einen konkreten Mehrwert zu bieten. Viele Eigentümer fragen sich aktuell, wie sich der energetische Zustand ihrer Immobilie und mögliche Sanierungsmaßnahmen auf den Immobilienwert und einen potenziellen Verkaufspreis auswirken. Der Rechner schafft hier digitale Orientierung – einfach, verständlich und kostenfrei – unabhängig davon, ob bereits ein Verkauf geplant ist“, erklärt Wolfram Gast, Chief Digital Officer bei VON POLL IMMOBILIEN. „Gleichzeitig erhalten auch Kaufinteressenten eine transparente Einschätzung darüber, welche energetischen Maßnahmen bei einer Immobilie perspektivisch sinnvoll sein können und mit welchen Investitionen sie rechnen sollten.“ 

Der Energie- und Sanierungsrechner richtet sich an Eigentümer, die sich einen ersten Überblick über den energetischen Zustand ihrer Immobilie verschaffen möchten, sowie Kaufinteressenten, die den energetischen Modernisierungsbedarf eines potenziellen Kaufobjekts besser einschätzen möchten. Mit nur wenigen Angaben – etwa zu Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart, Dämmung und Fenstern – erhalten Nutzer Seite 2 von 3 

eine individuelle Einschätzung zur Energieeffizienz. Zusätzlich zeigt der Rechner mögliche Sanierungsmaßnahmen, realistische Investitionskosten, die aktuellen monatlichen Energiekosten sowie die potenzielle monatliche Ersparnis nach einer Sanierung auf. 

Technologisch basiert der Energie- und Sanierungsrechner auf der Lösung des Technologiepartners vreed, der sich auf digitale Energie- und Sanierungsanalysen spezialisiert hat. Die Berechnungen greifen auf offizielle Energiekennwerte, aktuelle Gebäudestandards sowie regelmäßig aktualisierte Markt- und Förderdaten zurück und orientieren sich unter anderem an den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie anerkannten Berechnungsmodellen. 

„Die Art und Weise, wie VON POLL IMMOBILIEN das Thema Sanierungsplanung in seine Systeme integriert hat, ist optimal, und gerne haben wir diese Lösung mitentwickelt“, so Thomas Wolter-Roessler, Geschäftsführer der vreed GmbH. „Die Dateneingabe ist einfach und komfortabel, und schon nach wenigen Klicks haben die Nutzer verlässliche Ergebnisse vorliegen. Gerechnet wird nach der „Energieberater-Norm“ DIN V18599 – so kann hier auch ein registrierter Energieausweis erstellt werden. Geschwindigkeit, Komfort und verlässliche Ergebnisse – dafür steht die Zusammenarbeit zwischen VON POLL IMMOBILIEN und vreed.“ 

Ein zentrales Element des Rechners ist die Möglichkeit, unterschiedliche Sanierungsszenarien zu simulieren. Nutzer können einzelne Maßnahmen, etwa an Heizung, Dämmung oder Fenstern, flexibel hinzufügen oder entfernen und so verschiedene Varianten miteinander vergleichen. Damit wird nachvollziehbar, wie sich Maßnahmen konkret auf Energiekennwerte, laufende Energiekosten und das Vermarktungspotenzial der Immobilie auswirken können – ein wichtiger Aspekt sowohl für Eigentümer im Verkaufsprozess als auch für Käufer bei der langfristigen Kostenplanung nach dem Erwerb. 

Besonders relevant für viele Eigentümer und Kaufinteressenten ist die integrierte Fördermittelabfrage. Auf Basis der eingegebenen Immobiliendaten und der ausgewählten Maßnahmen zeigt der Energie- und Sanierungsrechner automatisch, in welcher Höhe eine staatliche Förderung durch Bund, Länder oder die KfW grundsätzlich möglich ist. Auf einen Blick wird zudem die zu erwartende Förderhöhe transparent und realistisch eingeordnet. 

Dazu ergänzt Wolfram Gast von VON POLL IMMOBILIEN: „Das reduziert den sonst hohen Rechercheaufwand erheblich, erleichtert die wirtschaftliche Planung von Sanierungsmaßnahmen und macht sichtbar, wie Fördermittel den Eigenanteil senken und Investitionen in Energieeffizienz deutlich attraktiver machen können. Unser Anspruch ist es, Eigentümern nicht nur Kennzahlen zu liefern, sondern Entscheidungszusammenhänge sichtbar zu machen.“ Seite 3 von 3 

Mit dem Energie- und Sanierungsrechner geht VON POLL IMMOBILIEN bewusst über klassische Maklerdienstleistungen hinaus. Statt sich ausschließlich auf Bewertung, Vermarktung und Verkauf zu konzentrieren, setzt der Service bereits in einer frühen Entscheidungsphase an. Eigentümer erhalten nicht nur eine Marktwerteinschätzung, sondern zusätzlich Transparenz über den energetischen Zustand und mögliche Entwicklungsoptionen ihrer Immobilie – gleichzeitig profitieren Kaufinteressenten von einer besseren Einschätzung zukünftiger Investitionen und laufender Energiekosten. 

Der Energie- und Sanierungsrechner ist Teil des digitalen VON POLL IMMOBILIEN Kundenportals. Die digitalen Ergebnisse können direkt in die persönliche Beratung der selbständigen Immobilienprofis einfließen und mit Marktwerteinschätzungen, Vermarktungsstrategien und individuellen Zielsetzungen verknüpft werden. 

„Eigentümer und Kaufinteressenten erwarten heute Orientierung, bevor sie Entscheidungen treffen. Mit dem Energie- und Sanierungsrechner bündeln wir Energieeffizienz, Sanierung, Förderung und Marktbetrachtung in einem digitalen Service und verbinden diesen nahtlos mit unserer persönlichen Beratung. So positionieren wir uns als Immobilienberater über alle Phasen des Immobilienlebenszyklus hinweg“, resümiert Wolfram Gast. 

Link: https://home.von-poll.com/de-de/immobilie-sanieren 

Über von Poll Immobilien GmbH 

Die europaweit aktive von Poll Immobilien GmbH (www.von-poll.com) hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vermittlung von wertbeständigen Immobilien in bevorzugten Wohn- und Geschäftslagen. Mit mehr als 400 selbständigen Shops und über 1.500 Immobilienprofis ist VON POLL IMMOBILIEN, wozu auch die Sparten VON POLL COMMERCIAL, VON POLL REAL ESTATE, VON POLL FINANCE sowie VON POLL HAUSVERWALTUNG gehören, in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Griechenland, Ungarn, Italien, den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg vertreten und damit eines der größten Maklerunternehmen Europas. Der Capital Makler-Kompass zeichnete VON POLL IMMOBILIEN im Oktoberheft 2025 erneut mit Bestnoten aus. Geschäftsführende Gesellschafter sind Daniel Ritter und Sassan Hilgendorf. Zur Geschäftsleitung zählen Beata von Poll, Melanie Eggert, Dirk Dosch und Wolfram Gast. 

Über vreed 

Die vreed GmbH mit Sitz in Stuttgart entwickelt innovative Lösungen im Bereich der Immobilien-digitalisierung. Insbesondere bei der Analyse und Bewertung von Bestandsimmobilien, bei der Planung von Sanierungen und bei weiterführenden Leistungen wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unterstützt vreed seine Kunden. Zu diesen Kunden gehören unter anderem Banken, Bestandshalter, Immobilienmakler und Kommunen. Geschäftsführer Thomas Wolter-Roessler bringt seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Digitalisierung, Plattformentwicklung und Prozessoptimierung in jedes Projekt ein – mit einem klaren Fokus auf Nutzerfreundlichkeit, Transparenz und nachhaltige Skalierbarkeit. 

 Quelle: Pressemeldung von von Poll Immobilien GmbH vom 31. MÄRZ 2026

Annelinn+: Pilotprojekt in Estland zeigt Wege zur nachhaltigen Sanierung hoher Wohnblocks

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Estland gilt als Vorreiter bei der seriellen Sanierung von Wohngebäuden – besonders bei niedrigeren Häusern, doch hohe Wohnblocks stellten bisher eine Herausforderung dar. Das Pilotprojekt Annelinn+ in Tartu ändert das nun. Dort werden sowjetische Wohnblocks aus den 1970er bis 1990er Jahren einer nachhaltigen energetischen Sanierung unterzogen, um sogenannte Positive Energy Neighborhoods (PEN) zu schaffen. Diese Quartiere erzeugen mehr Energie, als sie verbrauchen.

Die Methode setzt auf serielle Sanierung: Dämmung und Photovoltaikanlagen werden industriell vorgefertigt und außen montiert. Für die hohen Wohnblocks entwickelte das Projektteam innovative Lösungen. So integrieren sie Photovoltaikelemente direkt in vorgefertigte Fassadenelemente, um die begrenzte Dachfläche zu erweitern und mehr Energie zu erzeugen. Zur statischen Sicherheit werden Dämmplatten ab dem vierten Stockwerk mit einem Tragelement im Gebäudeinneren gestützt, statt am Fundament fixiert.

Dieses Verfahren verkürzt die Sanierungsdauer deutlich und verringert die Belastung für Bewohner, im Gegensatz zu herkömmlichen Methoden, die oft ein Jahr mit „Plastikhülle“ verbunden sind. Die energetischen Verbesserungen sind enorm: Die Energieeffizienz eines sanierten Wohnhauses konnte von Energieklasse F auf C verbessert werden, was die Nebenkosten für die Bewohner erheblich senkt.

Die Finanzierung bleibt eine Herausforderung, zumal viele Wohnungen in Estland privat im Eigentum der Bewohner stehen und deren Zustimmung für Sanierungsmaßnahmen notwendig ist. Doch das Pilotprojekt zeigt, dass serielle Sanierung mit den richtigen technischen Lösungen auch für hohe Wohnblocks umsetzbar ist – ein wichtiger Schritt angesichts der EU-Zielvorgabe, die Sanierungsrate bis 2030 auf 2 Prozent zu erhöhen.

Der soziale Aspekt wird dabei nicht vernachlässigt. Vor allem Mietshäuser mit sozialem Wohnraum profitieren, da gut isolierte und energieautarke Gebäude Energiearmut bekämpfen. In Annelinn zeigt sich, wie innovative Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch sozial wirksam sein kann.

Wie die EU-Gebäuderichtlinie den Energieverbrauch senkt und Neubauten ab 2030 klimaneutral werden

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Die Europäische Union hat Deutschland klare Ziele gesetzt, um den Energieverbrauch im Gebäudebestand bis 2030 deutlich zu reduzieren und den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu ebnen. Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verlangt eine Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs aller Wohngebäude um mindestens 16 Prozent bis 2030 und um 20 bis 22 Prozent bis 2035 im Vergleich zu 2020.

Eine individuelle Sanierungspflicht für jedes Haus gibt es nicht, doch der Fokus liegt auf den ineffizientesten 43 Prozent der Wohnungen. Diese sollen maßgeblich zur Einsparung beitragen, während bei Büro- und Nichtwohngebäuden sogar strengere Sanierungsquoten gelten. Die Verpflichtung trifft besonders Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), für die der Energieausweis an Bedeutung gewinnt. Ab Mai 2026 gilt eine neue EU-weite Energieeffizienzskala von A bis G, und bei Mietvertragsverlängerungen oder größeren Renovierungen muss ein aktueller Energieausweis vorgelegt werden. Die Kosten dafür trägt die Gemeinschaft aller Eigentümer, wodurch Energieeffizienz direkt zum Wertfaktor für jedes Eigentum wird.

Ab 2030 ist für Neubauten der Standard eines „Nullemissionsgebäudes“ verbindlich – öffentliche Gebäude sogar ab 2028. Dabei sind Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort verboten, und die gesamte Klimabilanz über den Lebenszyklus eines Gebäudes wird berücksichtigt. Im Neubau und bei größeren Renovierungen sind Solaranlagen und die Ladeinfrastruktur für E-Autos verpflichtend, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar.

Die Bauindustrie fordert wegen der Herausforderungen eine zügige Gesetzesnovelle des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), um Planungssicherheit zu schaffen und eine drohende Deindustrialisierung zu verhindern. Verzögerungen könnten die ohnehin niedrige Sanierungsrate weiter bremsen.

Für Dich als Wohnungseigentümer oder Verwalter ergeben sich durch die EU-EPBD bedeutende Neuerungen, die Du kennen solltest. Empfehlenswert ist eine rechtzeitige Information über neue Pflichten, Energieausweis-Regelungen und Sanierungsmaßnahmen, damit Du gut vorbereitet bist, wenn die Fristen greifen.

Warum die Wohnungskrise 2026 anhält – steigende Mieten und kaum Neubau helfen nicht

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Auch 2026 gestaltet sich die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in deutschen Städten sehr schwierig. Nach aktuellen Einschätzungen wird die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen mit etwa 215.000 deutlich unter dem Bedarf von rund 258.000 Einheiten jährlich bis 2040 liegen. Diese Lücke wächst damit weiter, während in vielen Großstädten wie München, Frankfurt oder Berlin die Wohnungsknappheit für Normalverdiener immer spürbarer wird.

Das Frühjahrsgutachten des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) prognostiziert steigende Mieten und Kaufpreise. Im vierten Quartal 2025 verteuerten sich Mietwohnungen bundesweit um durchschnittlich 4,1 Prozent. Besonders in Köln und Hamburg stiegen die Mieten stark an. In München liegt der Quadratmeterpreis bei über 22 Euro, in Frankfurt und Berlin ebenfalls auf hohem Niveau. Auch 2026 wird mit weiteren Mietsteigerungen gerechnet.

Der Wohnimmobilienmarkt zeigt ein ähnliches Bild: Eigentumswohnungen und Häuser wurden im Jahr 2025 durchschnittlich um 4,2 Prozent teurer. Besonders Mehrfamilienhäuser verzeichneten einen Preisanstieg von über 5 Prozent. Die sieben größten Metropolen verzeichneten sogar eine Steigerung um rund 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Politik versucht mit Förderprogrammen, gelockerten Bauvorschriften und sogenannten „Bau-Turbo“-Initiativen gegenzusteuern und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dennoch reicht das Neubauvolumen nicht aus, um die angespannte Lage zu entspannen. Staatliche Bürgschaften im Wohnungsbau könnten weiteren Impuls geben.

Kritisch gesehen werden die Vorschläge des Justizministeriums, die Mietpreise durch Regulierungen beim möblierten Wohnen und Indexmieten begrenzen zu wollen. Experten bezeichnen diese Maßnahmen als wenig zielführend und warnen vor einer Überregulierung, die den Wohnungsmarkt zusätzlich belasten könnte.

Für die kommenden Jahre bleibt die Herausforderung groß: Die Nachfrage nach Wohnraum wächst, das Angebot bleibt knapp, und die Preise steigen weiter. Wer 2026 auf Wohnungssuche ist, muss mit höheren Kosten rechnen – Schnäppchen sind rar.

Modernisierung und Instandhaltung: So profitierst Du von steuerlicher Entlastung

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Wenn Du Immobilien besitzt und Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen planst, gibt es seit Januar 2026 wichtige Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung dieser Kosten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein aktuelles Schreiben veröffentlicht, das konkret beschreibt, welche Kosten Du sofort von der Steuer absetzen kannst und wann Du sie abschreiben musst.

Im Kern geht es um die Unterscheidung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und anschaffungs- oder herstellungsnahen Kosten, die aktiviert und über Jahre abgeschrieben werden müssen. Modernisierungen, Instandhaltungen und speziell energetische Maßnahmen lassen sich in der Regel direkt als Werbungskosten geltend machen, wenn sie keine wesentliche Verbesserung oder Standardhebung bewirken.

Zur Begriffsdefinition:
– **Anschaffungskosten** sind Aufwendungen, die nötig sind, um ein Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Bewertung erfolgt anhand der objektiven Funktionstüchtigkeit und der subjektiven Zweckbestimmung des Eigentümers. Maßgeblich für die Einstufung sind vier zentrale Ausstattungsmerkmale: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation und Fenster. Eine Standardhebung liegt vor, wenn mindestens drei dieser Bereiche deutlich verbessert werden.
– **Herstellungskosten** entstehen bei grundsätzlicher Neuherstellung, Erweiterungen oder wesentlicher Verbesserung des Gebäudes, etwa durch Sanierung tragender Bauteile oder Nutzungsänderungen. Eine bloße Modernisierung, wie Wärmedämmung oder Fenstertausch, zählt nicht dazu.
– **Anschaffungsnahe Herstellungskosten** liegen vor, wenn innerhalb von drei Jahren nach Kauf Modernisierungsmaßnahmen 15 % der Anschaffungskosten übersteigen. Hier besteht besondere Abgrenzungspflicht.

Praktischer Tipp: Kosten, die vor dem Eigentumsübergang angefallen sind und nicht Herstellungs- oder Anschaffungskosten darstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch voll abgezogen werden.

Wichtig ist, dass Finanzämter die letzte Entscheidung über die Einordnung treffen. Deshalb solltest Du bei größeren Maßnahmen eine genaue Dokumentation und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

Zusammengefasst eröffnen die neuen BMF-Richtlinien ab 2026 für Dich als Immobilienbesitzer:in Chancen, viele Erhaltungs- und Modernisierungskosten direkt steuermindernd zu berücksichtigen. Damit sparst Du Steuern und kannst Deine Immobilie nachhaltiger und wertsteigernd gestalten.

Lage, Energieeffizienz und ihr Einfluss auf den Immobilienwert neu bewertet

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Wenn Du eine Immobilie besitzt oder suchst, solltest Du den Faktor Energieeffizienz unbedingt beachten. Eine aktuelle Studie von ImmobilienScout24 zeigt: Sanierte Wohngebäude mit hoher Energieeffizienz erzielen bis zu 40 Prozent höhere Marktpreise als unsanierte Vergleichsobjekte. Der Wertzuwachs durch Energiesanierung liegt durchschnittlich bei 23 Prozent, wobei vor allem Altbau-Immobilien (Baujahr bis 1949) stark profitieren – unabhängig davon, ob sich diese in städtischen oder ländlichen Lagen befinden.

Energetische Maßnahmen und der aktuelle Sanierungsstand beeinflussen heute maßgeblich die Nachfrage, Kaufpreise und die Finanzierungschancen bei Banken. Der Energieausweis hat sich dabei als zentrales Dokument etabliert, das als Nachweis der energetischen Qualität und zukünftigen Betriebskosten dient. Banken verlangen mittlerweile oft den Energieausweis als Pflichtdokument für Kreditanträge und fordern manchmal sogar einen Sanierungsplan, um eine Finanzierung zu ermöglichen. Dabei sind bei Käufern oft Mängel wie veraltete Fenster, ineffiziente Heizungen oder ungedämmte Dächer entscheidende Faktoren, die den Verkaufsprozess erschweren können.

Das Aufschieben von Sanierungen führt inzwischen häufig zu deutlichen Wertabschlägen bei Immobilien. Investierst Du dagegen gezielt in Wärmedämmung, moderne Heizungssysteme und andere energetische Verbesserungen, kannst Du nicht nur Energiekosten senken, sondern auch den Marktwert langfristig steigern. Ein umfassender Sanierungsfahrplan und ein aktueller Energieausweis erhöhen die Attraktivität deines Objekts und erleichtern den Verkauf.

Zusammengefasst wird klar: Lage und Lage sind weiterhin wichtig, aber die Energieeffizienz rückt immer stärker in den Fokus und sorgt bei sanierten Gebäuden für eine spürbare Wertsteigerung.