Bundesweite Solarpflicht nach § 106 GModG: Zeitplan, Pflichten und Ausnahmen im Überblick

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Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) führt Deutschland erstmals eine bundesweit einheitliche Solarpflicht ein. Bisher regelten nur einzelne Bundesländer die Pflicht zur Installation von Solarenergieanlagen, und das sehr unterschiedlich. § 106 GModG schafft nun einen verbindlichen Bundesstandard, der schrittweise für immer mehr Gebäudetypen gilt.

Ab wann gilt die Solarpflicht?

Den Anfang machen ab dem 1. Januar 2027 neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Damit sind zunächst Bürogebäude, Verwaltungsbauten und Gewerbeimmobilien betroffen.

Ab 2028 weitet sich die Pflicht auf den Gebäudebestand aus: Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 2.000 Quadratmetern Nutzfläche müssen nachrüsten. Für private Nichtwohngebäude ab 500 Quadratmetern gilt die Pflicht, wenn größere Änderungen am Gebäude vorgenommen werden.

Die Schwellenwerte für öffentliche Bestandsgebäude sinken weiter: Ab dem 1. Januar 2029 gilt die Pflicht ab 750 Quadratmetern, ab dem 1. Januar 2031 bereits ab 250 Quadratmetern.

Ab dem 1. Januar 2030 trifft die Solarpflicht auch neue Wohngebäude, unabhängig von der Größe. Gleichzeitig müssen neu errichtete überdachte Parkplätze, die an ein Gebäude angrenzen, mit einer Solarenergieanlage ausgestattet werden.

Der Zeitplan im Überblick

– 1.1.2027: Neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Nichtwohngebäude über 250 m²
– 1.1.2028: Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 2.000 m² und bestehende private Nichtwohngebäude über 500 m² bei baulichen Änderungen
– 1.1.2029: Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 750 m²
– 1.1.2030: Neue Wohngebäude sowie neue überdachte Parkplätze am Gebäude
– 1.1.2031: Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 250 m²

Wer ist von der Solarpflicht befreit?

Die Pflicht gilt nicht ausnahmslos. Nach § 106 Abs. 2 GModG entfällt sie, wenn die Installation technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist, oder wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Greift für ein Gebäude bereits die Gesamtenergieeffizienzpflicht nach § 40 Abs. 1 GModG, entfällt die Solarpflicht ebenfalls. Auch Bundesgebäude und Liegenschaften der verbündeten Streitkräfte, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen, sind grundsätzlich ausgenommen.

Dürfen die Bundesländer strengere Regeln setzen?

Ja. Die bestehenden Länderregelungen zur Solarpflicht werden durch das GModG nicht verdrängt. Die Länder dürfen über den Bundesstandard hinausgehen und strengere Anforderungen stellen. Für Verteidigungsliegenschaften des Bundes gilt diese Länderöffnungsklausel jedoch nicht.

Hintergrund: Bundesweite Solarpflicht und EU-Pläne

Bereits im Juli 2021 regte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine Solarpflicht für öffentliche und private Gebäude an. Die Ampel-Regierung vereinbarte eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag. Auch die im Mai 2024 verabschiedete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine Solarpflicht für neu errichtete gewerbliche und öffentliche Gebäude ab 2026 vor und gibt damit den Fahrplan für eine verbindliche EU-weite Regelung vor.

Heizkostenverordnung 2026: Ab 31. Dezember Pflicht für fernablesbare Messtechnik in Bestandsgebäuden

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Zum 31. Dezember 2026 endet eine wichtige Übergangsfrist der Heizkostenverordnung (HKVO) für Vermieter und Hausverwaltungen: Bis dahin müssen alle nicht fernablesbaren Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler in Bestandsgebäuden auf fernablesbare Messtechnik umgerüstet oder ausgetauscht sein.

Bereits seit Dezember 2021 schreibt die Verordnung vor, dass bei Neuinstallationen nur noch fernablesbare Geräte verwendet werden dürfen. Diese modernen Systeme müssen interoperabel sein und sich sicher an ein Smart-Meter-Gateway anbinden lassen, um die intelligente Messung und Abrechnung des Energieverbrauchs zu ermöglichen.

Für bestehende fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 installiert wurden, gilt eine längere Übergangsfrist: Sollten sie noch nicht alle Anforderungen wie Interoperabilität oder Smart-Meter-Gateway-Anbindung erfüllen, müssen sie erst nach dem 31. Dezember 2031 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Es ist wichtig, dass du als Eigentümer oder Verwalter frühzeitig prüfst, welche Messtechnik in deinem Gebäude verbaut ist und wann die Geräte installiert wurden. So kannst du rechtzeitig handeln und unnötigen Aufwand oder Bußgelder vermeiden.

Die Umstellung auf fernablesbare Messtechnik fördert nicht nur die Transparenz und Genauigkeit bei der Heizkostenabrechnung, sondern trägt auch zur Energieeffizienz und zur Vorbereitung auf die Digitalisierung der Energiewende bei.

Ab 2027: Neue EEG-Regeln drosseln Solarstrom-Einspeisung auf 50 Prozent

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Ab 2027 stehen für Besitzer von Solaranlagen deutliche Änderungen ins Haus: Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) plant nicht nur die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen, sondern auch eine dauerhafte Drosselung der Einspeiseleistung. Konkret bedeutet das, dass neue Photovoltaikanlagen nur noch 50 Prozent der technisch möglichen Menge Strom zu jeder Zeit ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Dieses Limit gilt auch für Anlagenverbände wie Heimspeicher oder Elektroautos, die ebenfalls nur begrenzt Strom ins Netz geben dürfen.

Hintergrund dieser Maßnahme ist die angestrebte Netzstabilisierung. Solarstrom wird vor allem in Sommermonaten tagsüber erzeugt, was zu Netzüberlastungen führen kann. Allerdings wird kritisiert, dass die Drosselung rund um die Uhr gilt – selbst zu Zeiten, in denen Netzkapazitäten verfügbar wären, etwa abends oder nachts. Intelligente Batteriespeicher und Elektrofahrzeuge könnten den tagsüber erzeugten Sonnenstrom speichern und später, wenn Bedarf besteht, ins Netz einspeisen. Die neue Regel blockiert diese flexible Nutzung aber und mindert somit die Erlöschancen für Solarbetreiber.

Der Branchenverband BDEW lehnt diese EEG-Novelle ab, weil sie keinen echten Anreiz zum Einbau von Speichern setzt und die Maßnahme auf einem Problem basiert, das in der Praxis kaum existiert. Aktuelle Zahlen zeigen, dass Photovoltaikanlagen oft schon heute mit Speichern ausgestattet sind. Nach Einschätzung des BDEW sollte die Einspeise-Drosselung nur für Anlagen ohne Speicher gelten, da diese nicht netzdienlich sind.

Neben der Einspeisereduktion endet ab 2027 die feste 20-jährige Vergütung für neue Anlagen. Stattdessen erhalten Besitzer bis 2030 eine Übergangszahlung, danach ist der Stromverkauf zum Marktpreis verpflichtend. Zudem ist ab 2029 eine neue Gebühr für PV-Anlagen geplant, die weitere Erlöseinbußen bedeuten könnte. Dies könnte dazu führen, dass sich der Betrieb von neuen Solaranlagen finanziell weniger lohnt und somit weniger Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Die Folge wäre eine geringere Verbreitung erneuerbarer Energien und eine Benachteiligung von Mietern und Haushalten ohne eigene Solaranlage.

Das neue EEG muss noch vom Bundestag beschlossen werden – aktuell ist also noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Dennoch zeigen die geplanten Änderungen deutlich, dass der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland vor großen Herausforderungen steht, deren Auswirkungen Solarstrom-Nutzer und die Energiewende gleichermaßen spüren werden.

Immobilienverwaltung 2026: Starkes Umsatzwachstum bei überlastetem Personal

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Die Immobilienverwaltungsbranche befindet sich im Jahr 2026 auf Wachstumskurs, sieht sich jedoch mit erheblichen personellen Herausforderungen konfrontiert. Das aktuelle VDIV-Branchenbarometer zeigt, dass die über 1.000 befragten Unternehmen ihren Umsatz im vergangenen Jahr im Schnitt um 7,7 Prozent steigern konnten und für 2026 ein weiteres Wachstum von sieben Prozent erwarten. Das Betriebsergebnis hat sich dabei durchschnittlich um 12,8 Prozent verbessert, mit einer Umsatzrendite von 13,4 Prozent – deutlich über dem Mittelstandsniveau.

Trotz des starken Wachstums fällt auf, dass 62 Prozent der Unternehmen sich personell überlastet fühlen. Aufgrund steigender fachlicher, regulatorischer und organisatorischer Anforderungen stoßen viele Verwaltungen an ihre Kapazitätsgrenzen. Ein großer Teil der Verwaltungen reagiert darauf, indem unrentable und arbeitsintensive Eigentümergemeinschaften (WEGs) abgegeben werden. Mehr als die Hälfte der Befragten plant eine Verringerung solcher Mandate, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren und Ressourcen effektiver zu nutzen.

Die WEG-Verwaltung bleibt mit 93,4 Prozent der Unternehmen das wichtigste Geschäftsfeld, während 82,3 Prozent Mietobjekte verwalten. Die Branche ist stark mittelständisch geprägt: 90,2 Prozent der Verwaltungen betreuen weniger als 3.000 Einheiten. Gleichzeitig gibt es eine hohe Gründungsdynamik bei kleinen Verwaltungen.

Die Vergütung pro Verwaltungseinheit steigt: 2025 lag sie bei durchschnittlich 29,12 Euro in der WEG-Verwaltung und 30,19 Euro in der Mietverwaltung. Für 2026 wird ein Anstieg auf 31,77 Euro erwartet, was einem Plus von 9,1 Prozent entspricht. Dies reflektiert den Bedarf, Preise an den tatsächlichen Aufwand und steigende Anforderungen anzupassen.

Der Fachkräftemangel verschärft die Lage zusätzlich, denn über die Hälfte der Unternehmen konnte offene Stellen im Jahr 2025 nicht besetzen. Die Digitalisierung, insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, erfordert zusätzliche Weiterbildungen, die mit Investitionen verbunden sind.

VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler betont, wie wichtig präzise Kalkulationen, belastbare Kennzahlen und eine faire Vergütung sind, um langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die bessere Messbarkeit der Leistungen wird als Schlüsselfaktor für die Zukunft der Branche angesehen.

Das VDIV-Branchenbarometer basiert auf einer Online-Umfrage von März bis Mai 2026, an der 1.078 Unternehmen teilnahmen. Die Ergebnisse bieten einen klaren Einblick in Status und Trends der deutschen Immobilienverwaltungsbranche.

Wie eine Wärmepumpen-Kaskade Pfarrhaus und Pfarrzentrum in Meersburg klimafreundlich versorgt

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Für die Kirchengemeinde in Meersburg wurde 2024 ein innovatives Wärmepumpensystem installiert, das Pfarrhaus und Pfarrzentrum effizient und ökologisch versorgt. Ausgehend von einem Energiegutachten erhielt das Projekt eine Photovoltaikanlage auf den Flachdächern, um den erzeugten Solarstrom optimal für die Wärmeversorgung zu nutzen. Die installierten zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen arbeiten in Kaskade und versorgen drei Heizkreise mit unterschiedlichen Vorlauftemperaturen, die separat auf die Gebäudenutzung abgestimmt sind.

Besonders vorbildlich ist die bedarfsgerechte Auslegung, welche Raumwärme, Warmwasserbereitung und PV-Einbindung getrennt betrachtet. So wird vermieden, dass das gesamte System durch unnötige Leitungsverluste oder ineffiziente Betriebszustände belastet wird. Die Warmwassererzeugung wurde dezentral direkt im Pfarrhaus realisiert, um die bisher starken Wärmeverluste durch eine lange zentrale Verteilung zurückzudrängen.

Die Wärmepumpen zeigen eine hohe Jahresarbeitszahl von 4,3, was auf eine sehr effiziente Wärmebereitstellung ohne Zusatzheizung hinweist. Der vom PV-Strom erzeugte Überschuss wird vorrangig für die Brauchwasser-Wärmepumpe genutzt, da die Heizkreise der Fußbodenheizung nur Wärme aufnehmen, wenn tatsächlich Bedarf besteht. Diese intelligente Steuerung verhindert ineffizientes Takten der Wärmepumpen und fördert einen stabilen Anlagenbetrieb.

Das Projekt demonstriert, wie wichtig eine ganzheitliche Planung ist, die mehr als nur den Wärmeerzeuger einbezieht. Die Verbindung von Gebäudenutzung, Heizlast, Hydraulik, Regeltechnik und dem Zusammenspiel verschiedener Anlagen wurde bewusst abgestimmt, um energieeffiziente und belastbare Lösungen zu schaffen. Ein Schlüssel zum Erfolg war auch die klare Definition der Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken, was eine reibungslose Installation und Inbetriebnahme sicherstellte.

Das Ergebnis: Zwei Bestandsgebäude aus den 1980er Jahren werden nun effizient und nachhaltig beheizt und versorgt. Die Erfahrungen zeigen, dass ähnliche Projekte von einer frühzeitigen und präzisen Analyse der tatsächlichen Wärmebedarfe profitieren. Dies gilt besonders für die Warmwasserbereitstellung und die Einbindung erneuerbarer Energien, damit das System im Alltag robust, energieeffizient und nachvollziehbar funktioniert.

Bundeswirtschaftsministerin Reiche rechnet mit sinkenden Strompreisen erst mittelfristig – Energie-Reformen und Ausbaupläne im Fokus

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Du fragst Dich, wann die Strompreise in Deutschland endlich spürbar sinken werden? Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat hierzu klare Worte: Niedrigere Strompreise werden nach ihrer Einschätzung erst mittelfristig, also voraussichtlich erst in den 2030er-Jahren, realistisch sein. Kurzfristige Entlastungen für Verbraucher sind demnach nicht zu erwarten.

Die Ministerin verteidigt zugleich die aktuellen Energie-Reformen, die das Ziel verfolgen, die Energiewende nachhaltiger und bezahlbarer zu gestalten. Ein zentraler Punkt ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die das EEG grundlegend neu aufstellt. Seit 2014 verursachen Förderzusagen für erneuerbare Energien dauerhaft hohe Kosten, die sich erst über Jahrzehnte abbauen lassen. Reiche setzt deshalb auf mehr Marktmechanismen und weniger dauerhafte Förderungen, um die finanziellen Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher zu reduzieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Netzausbaus. Bisher erhielten auch Erneuerbare-Energien-Anlagen eine Vergütung, wenn sie Strom produzierten, der aufgrund von Netzengpässen nicht genutzt werden konnte, ein Kostenfaktor, der künftig abgeschafft wird. Zukünftig soll der Ausbau von Wind- und Photovoltaikanlagen gezielter dort stattfinden, wo bereits Netzkapazitäten vorhanden sind, um Überkapazitäten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Außerdem ist der Gaspreis ein entscheidender Hebel für die Stromerzeugungskosten. Reiche betont, dass günstige und verlässliche Gasimporte langfristig Preisschwankungen abfedern und die Strompreise stabilisieren können.

Während die Industrieverbände die neue Strategie begrüßen und in ihr eine Chance für mehr Wettbewerbsfähigkeit sehen, warnen Umwelt- und Erneuerbaren-Verbände vor einer möglichen Bremse bei der Energiewende. Ministerin Reiche nimmt die Kritik ernst, verweist jedoch auf die investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen der Reformen und die geplante Erhöhung der Ausbaukapazitäten für Windenergie.

Kurz gesagt: Die Energiewende bleibt eine Herausforderung, die Energiepreise werden sich nur langsam verbessern. Doch durch gezielte Reformen bei Förderung und Netzplanung könnte die Energiewende langfristig erfolgreicher, effizienter und kostengünstiger werden.

Die Biotreppe im Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Gestaffelte Beimischung für Gas- und Ölheizungen

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Ab 2029 tritt im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine bedeutende Neuregelung in Kraft: Wer eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt, muss zunehmend CO₂-neutrale Brennstoffe beimischen. Diese Regelung, bekannt als „Biotreppe“, fordert gestaffelte Mindestanteile biogener Brennstoffe wie Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff.

Die verpflichtenden Quoten steigen dabei stufenweise an: Ab dem 1. Januar 2029 beträgt die Beimischung mindestens 10 %; danach sind ab 2030 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 schließlich mindestens 60 % vorgeschrieben. Ergänzend ist ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote für Inverkehrbringer vorgesehen, die mit 1 % startet. Details dazu werden bis Dezember 2026 erwartet.

Alternativ zur Beimischungspflicht in den Jahren 2029 bis 2034 können innovative Technologien eingesetzt werden, etwa Solarthermie- oder Wärmepumpen-Hybridheizungen sowie Biomasse-Hybridheizungen. Ebenso möglich ist die Nutzung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 73 % und einer Leistungszahl von mindestens 10, die das gesamte Gebäude versorgen.

Zur Nachweispflicht: Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen und Nichtwohngebäuden muss ab 2035 fachkundig belegt werden, wenn ein Anteil von mehr als 15 % angerechnet wird. Kommt es zu einem Heizungsneueinbau mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028 wegen irreparablen Ausfalls, greift die Biotreppe erst zwölf Monate nach Einbau. Ab 2029 gilt die Regelung zwölf Monate fort, ehe die Pflicht nach Ablauf streng angewandt wird.

Der Bezug der CO₂-neutralen Brennstoffe ist über Herkunftsnachweise oder Massebilanzen verbindlich nachzuweisen. Zugelassen sind Biomethan, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff: grün, blau, orange und türkis, je nach Herstellungsverfahren.

Diese Neuerungen im GModG bringen damit einen entscheidenden Schritt zu einer klimaeffizienten Heiztechnik und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Für Dich als Eigentümer oder Betreiber bedeutet das konkrete Anforderungen an neue Heizungsanlagen ab 2029 bei gleichzeitigem Spielraum für alternative Technologien und Nachweise.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Heizungen, Energieausweise und Nullemissionsgebäude

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Ab Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt maßgebliche Neuerungen für die Wärmeversorgung und energetische Bewertung von Gebäuden. Für dich als Bauherr, Planer oder Eigentümer bedeutet das wichtige Anpassungen bei Heizungssystemen, Energieausweisen und Neubau-Standards.

Das Herzstück des GModG ist die sogenannte „Biotreppe“. Diese regelt ab 2029 die gestaffelte Beimischung von klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff in Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. Die Quoten steigen schrittweise von 10 % im Jahr 2029 bis zu 60 % im Jahr 2040. Alternativ kannst du die Beimischungspflicht auch über Hybridheizungen mit Solarthermie oder Wärmepumpen sowie Anlagen mit effizienter Wärmerückgewinnung erfüllen. Ab 2028 wird zudem eine Grüngas- und Grüneröl-Quote für die Inverkehrbringer eingeführt.

Auch die Energieausweise werden grundlegend überarbeitet, um den neuen EU-Richtlinien gerecht zu werden. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Bewertungsstandards und Energieeffizienzklassen, besonders für Nichtwohngebäude. Neue DIN-Normen und technische Spezifikationen sorgen für eine präzisere energetische Bewertung und höhere Anforderungen beim Mindestwärmeschutz und sommerlichen Wärmeschutz.

Besonders relevant ist die Einführung des Nullemissionsgebäudes als verbindlicher Neubau-Standard: Für öffentliche Nichtwohngebäude tritt diese Vorschrift bereits ab 2028 in Kraft. Ab 2030 gilt der Standard dann für alle Neubauten. Damit sollen Gebäude erstmals konsequent klimaneutral errichtet werden und so einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

Zusammengefasst sorgt das GModG 2026 für mehr Nachhaltigkeit im Gebäudesektor, indem es schrittweise den Ausbau erneuerbarer Energien bei der Heizung vorschreibt, die energetische Bewertung verbessert und den Weg für klimaneutrale Neubauten ebnet. Für alle, die sich mit Gebäudetechnik, Energieberatung oder Sanierungen befassen, sind diese Änderungen ein wichtiger Leitfaden für die Zukunft.

Bayerischer Fachkongress Energieberatung 2026 – Fachwissen, Innovationen und Netzwerken in Gunzenhausen

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Der Bayerische Fachkongress Energieberatung 2026 findet am 23. Oktober von 9:00 bis 17:00 Uhr in der Stadthalle Gunzenhausen statt. Diese Veranstaltung zählt zu den wichtigsten Branchentreffs in Bayern und bietet Dir praxisnahe und fachlich fundierte Inhalte rund um die Energieberatung.

Zu den besonderen Highlights gehört das Grußwort auf Ministerebene von Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, sowie Thorsten Glauber, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz. Auch der GIH Bundesverband wird vertreten sein.

Der Kongress richtet sich an Energieberater*innen, Planende, Architekturbüros, Handwerksbetriebe und kommunale Akteure, also alle, die aktiv an der Energiewende mitwirken möchten. Freu Dich auf ein umfangreiches Programm mit Fachvorträgen, Praxisimpulsen und aktuellen Entwicklungen zu Energieberatung, Fördersystematik und Gebäudestrategien.

Parallel zur Vortragsreihe präsentiert sich eine Ausstellung namhafter Hersteller und Anbieter aus den Bereichen Energieeffizienz, Gebäudetechnik und Softwarelösungen. Das bietet Dir die Möglichkeit, die neuesten Produkte und Innovationen live zu erleben, technische Experten direkt zu befragen und wertvolle Impulse für Deine Beratungspraxis zu sammeln.

Netzwerken wird großgeschrieben: Knüpfe Kontakte in Pausen und an der Ausstellung, um Dein berufliches Netzwerk zu erweitern und von der Verbandsarbeit zu profitieren.

Ein attraktiver Frühbucherrabatt von 20 % macht die Teilnahme besonders lohnenswert. Im Preis enthalten sind der Zugang zu allen Vorträgen, die Teilnahme an der Podiumsdiskussion, Besuch der Ausstellung, Tagesverpflegung und DENA-Punkte für Deine Qualifikation als Energieberater*in.

Zur Anerkennung können für diese Veranstaltung Unterrichtseinheiten für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudit beim BAFA beantragt werden – wichtig für die Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste.

Sichere Dir Deinen Platz rechtzeitig und profitiere von einem Tag voller Expertenwissen, Innovationen und gemeinschaftlichem Austausch in Gunzenhausen!

Hier geht es zur Anmeldung.

Erneuerbare Energien wachsen 2026 in allen Sektoren: Strom, Wärme und Verkehr profitieren stark

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Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland rund 57 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt – ein Anstieg von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei waren Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft die zentralen Quellen, wobei Windenergie mit 45 Prozent den größten Anteil ausmachte. Die Photovoltaik profitierte von mehr Sonnenstunden und Erweiterungen der Anlagen und hat bereits das gesetzte Ausbauziel für 2026 erreicht.

Auch im Wärmebereich zeigen erneuerbare Energien Fortschritte: Die Nutzung von Umweltwärme und Geothermie durch Wärmepumpen stieg um 19 Prozent. Solarthermie und Biomasse legten ebenfalls zu, sodass die erneuerbare Wärmeerzeugung insgesamt um drei Prozent wuchs. Die kühle Witterung im ersten Quartal erhöhte den Heizbedarf und trug zum Zuwachs bei.

Im Verkehrssektor wuchs der Anteil erneuerbarer Energien um 13 Prozent, vor allem durch den verstärkten Einsatz von Biokraftstoffen wie Biodiesel und den deutlichen Zuwachs bei der Elektromobilität. Elektrofahrzeuge mit grünem Strom trugen maßgeblich zu diesem Wachstum bei. Die Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote stimulierte den Absatz von Biokraftstoffen weiter.

UBA-Präsident Dirk Messner betont die Notwendigkeit, den Ausbau von Wind- und Solartechnologien weiter zu beschleunigen. Gleichzeitig fordert er eine schnellere Verbreitung von Elektroautos und Wärmepumpen sowie den Ausbau von Großbatteriespeichern, um das Stromsystem flexibler zu machen. Nur durch die gemeinsame Beschleunigung in allen Sektoren können die Klimaziele Deutschlands erreicht werden.

Diese Entwicklung zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien sowohl in der Stromversorgung als auch in Wärme und Verkehr voranschreitet, aber weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Klimawende effektiv umzusetzen.