Aktuelles rund um Sanierung, Förderung & Immobilien.
Bleib informiert über die neuesten Entwicklungen. In diesem Bereich findest Du aktuelle Nachrichten, Branchentrends und politische Entscheidungen zu Sanierungspflicht, Energieeffizienz und Förderprogrammen. Immer topaktuell und verständlich aufbereitet.
Die Immobilienverwaltungsbranche befindet sich im Jahr 2026 auf Wachstumskurs, sieht sich jedoch mit erheblichen personellen Herausforderungen konfrontiert. Das aktuelle VDIV-Branchenbarometer zeigt, dass die über 1.000 befragten Unternehmen ihren Umsatz im vergangenen Jahr im Schnitt um 7,7 Prozent steigern konnten und für 2026 ein weiteres Wachstum von sieben Prozent erwarten. Das Betriebsergebnis hat sich dabei durchschnittlich um 12,8 Prozent verbessert, mit einer Umsatzrendite von 13,4 Prozent – deutlich über dem Mittelstandsniveau.
Trotz des starken Wachstums fällt auf, dass 62 Prozent der Unternehmen sich personell überlastet fühlen. Aufgrund steigender fachlicher, regulatorischer und organisatorischer Anforderungen stoßen viele Verwaltungen an ihre Kapazitätsgrenzen. Ein großer Teil der Verwaltungen reagiert darauf, indem unrentable und arbeitsintensive Eigentümergemeinschaften (WEGs) abgegeben werden. Mehr als die Hälfte der Befragten plant eine Verringerung solcher Mandate, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren und Ressourcen effektiver zu nutzen.
Die WEG-Verwaltung bleibt mit 93,4 Prozent der Unternehmen das wichtigste Geschäftsfeld, während 82,3 Prozent Mietobjekte verwalten. Die Branche ist stark mittelständisch geprägt: 90,2 Prozent der Verwaltungen betreuen weniger als 3.000 Einheiten. Gleichzeitig gibt es eine hohe Gründungsdynamik bei kleinen Verwaltungen.
Die Vergütung pro Verwaltungseinheit steigt: 2025 lag sie bei durchschnittlich 29,12 Euro in der WEG-Verwaltung und 30,19 Euro in der Mietverwaltung. Für 2026 wird ein Anstieg auf 31,77 Euro erwartet, was einem Plus von 9,1 Prozent entspricht. Dies reflektiert den Bedarf, Preise an den tatsächlichen Aufwand und steigende Anforderungen anzupassen.
Der Fachkräftemangel verschärft die Lage zusätzlich, denn über die Hälfte der Unternehmen konnte offene Stellen im Jahr 2025 nicht besetzen. Die Digitalisierung, insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, erfordert zusätzliche Weiterbildungen, die mit Investitionen verbunden sind.
VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler betont, wie wichtig präzise Kalkulationen, belastbare Kennzahlen und eine faire Vergütung sind, um langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die bessere Messbarkeit der Leistungen wird als Schlüsselfaktor für die Zukunft der Branche angesehen.
Das VDIV-Branchenbarometer basiert auf einer Online-Umfrage von März bis Mai 2026, an der 1.078 Unternehmen teilnahmen. Die Ergebnisse bieten einen klaren Einblick in Status und Trends der deutschen Immobilienverwaltungsbranche.
Für die Kirchengemeinde in Meersburg wurde 2024 ein innovatives Wärmepumpensystem installiert, das Pfarrhaus und Pfarrzentrum effizient und ökologisch versorgt. Ausgehend von einem Energiegutachten erhielt das Projekt eine Photovoltaikanlage auf den Flachdächern, um den erzeugten Solarstrom optimal für die Wärmeversorgung zu nutzen. Die installierten zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen arbeiten in Kaskade und versorgen drei Heizkreise mit unterschiedlichen Vorlauftemperaturen, die separat auf die Gebäudenutzung abgestimmt sind.
Besonders vorbildlich ist die bedarfsgerechte Auslegung, welche Raumwärme, Warmwasserbereitung und PV-Einbindung getrennt betrachtet. So wird vermieden, dass das gesamte System durch unnötige Leitungsverluste oder ineffiziente Betriebszustände belastet wird. Die Warmwassererzeugung wurde dezentral direkt im Pfarrhaus realisiert, um die bisher starken Wärmeverluste durch eine lange zentrale Verteilung zurückzudrängen.
Die Wärmepumpen zeigen eine hohe Jahresarbeitszahl von 4,3, was auf eine sehr effiziente Wärmebereitstellung ohne Zusatzheizung hinweist. Der vom PV-Strom erzeugte Überschuss wird vorrangig für die Brauchwasser-Wärmepumpe genutzt, da die Heizkreise der Fußbodenheizung nur Wärme aufnehmen, wenn tatsächlich Bedarf besteht. Diese intelligente Steuerung verhindert ineffizientes Takten der Wärmepumpen und fördert einen stabilen Anlagenbetrieb.
Das Projekt demonstriert, wie wichtig eine ganzheitliche Planung ist, die mehr als nur den Wärmeerzeuger einbezieht. Die Verbindung von Gebäudenutzung, Heizlast, Hydraulik, Regeltechnik und dem Zusammenspiel verschiedener Anlagen wurde bewusst abgestimmt, um energieeffiziente und belastbare Lösungen zu schaffen. Ein Schlüssel zum Erfolg war auch die klare Definition der Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken, was eine reibungslose Installation und Inbetriebnahme sicherstellte.
Das Ergebnis: Zwei Bestandsgebäude aus den 1980er Jahren werden nun effizient und nachhaltig beheizt und versorgt. Die Erfahrungen zeigen, dass ähnliche Projekte von einer frühzeitigen und präzisen Analyse der tatsächlichen Wärmebedarfe profitieren. Dies gilt besonders für die Warmwasserbereitstellung und die Einbindung erneuerbarer Energien, damit das System im Alltag robust, energieeffizient und nachvollziehbar funktioniert.
Du fragst Dich, wann die Strompreise in Deutschland endlich spürbar sinken werden? Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat hierzu klare Worte: Niedrigere Strompreise werden nach ihrer Einschätzung erst mittelfristig, also voraussichtlich erst in den 2030er-Jahren, realistisch sein. Kurzfristige Entlastungen für Verbraucher sind demnach nicht zu erwarten.
Die Ministerin verteidigt zugleich die aktuellen Energie-Reformen, die das Ziel verfolgen, die Energiewende nachhaltiger und bezahlbarer zu gestalten. Ein zentraler Punkt ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die das EEG grundlegend neu aufstellt. Seit 2014 verursachen Förderzusagen für erneuerbare Energien dauerhaft hohe Kosten, die sich erst über Jahrzehnte abbauen lassen. Reiche setzt deshalb auf mehr Marktmechanismen und weniger dauerhafte Förderungen, um die finanziellen Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher zu reduzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Netzausbaus. Bisher erhielten auch Erneuerbare-Energien-Anlagen eine Vergütung, wenn sie Strom produzierten, der aufgrund von Netzengpässen nicht genutzt werden konnte, ein Kostenfaktor, der künftig abgeschafft wird. Zukünftig soll der Ausbau von Wind- und Photovoltaikanlagen gezielter dort stattfinden, wo bereits Netzkapazitäten vorhanden sind, um Überkapazitäten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Außerdem ist der Gaspreis ein entscheidender Hebel für die Stromerzeugungskosten. Reiche betont, dass günstige und verlässliche Gasimporte langfristig Preisschwankungen abfedern und die Strompreise stabilisieren können.
Während die Industrieverbände die neue Strategie begrüßen und in ihr eine Chance für mehr Wettbewerbsfähigkeit sehen, warnen Umwelt- und Erneuerbaren-Verbände vor einer möglichen Bremse bei der Energiewende. Ministerin Reiche nimmt die Kritik ernst, verweist jedoch auf die investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen der Reformen und die geplante Erhöhung der Ausbaukapazitäten für Windenergie.
Kurz gesagt: Die Energiewende bleibt eine Herausforderung, die Energiepreise werden sich nur langsam verbessern. Doch durch gezielte Reformen bei Förderung und Netzplanung könnte die Energiewende langfristig erfolgreicher, effizienter und kostengünstiger werden.
Ab 2029 tritt im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine bedeutende Neuregelung in Kraft: Wer eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt, muss zunehmend CO₂-neutrale Brennstoffe beimischen. Diese Regelung, bekannt als „Biotreppe“, fordert gestaffelte Mindestanteile biogener Brennstoffe wie Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff.
Die verpflichtenden Quoten steigen dabei stufenweise an: Ab dem 1. Januar 2029 beträgt die Beimischung mindestens 10 %; danach sind ab 2030 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 schließlich mindestens 60 % vorgeschrieben. Ergänzend ist ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote für Inverkehrbringer vorgesehen, die mit 1 % startet. Details dazu werden bis Dezember 2026 erwartet.
Alternativ zur Beimischungspflicht in den Jahren 2029 bis 2034 können innovative Technologien eingesetzt werden, etwa Solarthermie- oder Wärmepumpen-Hybridheizungen sowie Biomasse-Hybridheizungen. Ebenso möglich ist die Nutzung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 73 % und einer Leistungszahl von mindestens 10, die das gesamte Gebäude versorgen.
Zur Nachweispflicht: Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen und Nichtwohngebäuden muss ab 2035 fachkundig belegt werden, wenn ein Anteil von mehr als 15 % angerechnet wird. Kommt es zu einem Heizungsneueinbau mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028 wegen irreparablen Ausfalls, greift die Biotreppe erst zwölf Monate nach Einbau. Ab 2029 gilt die Regelung zwölf Monate fort, ehe die Pflicht nach Ablauf streng angewandt wird.
Der Bezug der CO₂-neutralen Brennstoffe ist über Herkunftsnachweise oder Massebilanzen verbindlich nachzuweisen. Zugelassen sind Biomethan, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff: grün, blau, orange und türkis, je nach Herstellungsverfahren.
Diese Neuerungen im GModG bringen damit einen entscheidenden Schritt zu einer klimaeffizienten Heiztechnik und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Für Dich als Eigentümer oder Betreiber bedeutet das konkrete Anforderungen an neue Heizungsanlagen ab 2029 bei gleichzeitigem Spielraum für alternative Technologien und Nachweise.
Ab Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt maßgebliche Neuerungen für die Wärmeversorgung und energetische Bewertung von Gebäuden. Für dich als Bauherr, Planer oder Eigentümer bedeutet das wichtige Anpassungen bei Heizungssystemen, Energieausweisen und Neubau-Standards.
Das Herzstück des GModG ist die sogenannte „Biotreppe“. Diese regelt ab 2029 die gestaffelte Beimischung von klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff in Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. Die Quoten steigen schrittweise von 10 % im Jahr 2029 bis zu 60 % im Jahr 2040. Alternativ kannst du die Beimischungspflicht auch über Hybridheizungen mit Solarthermie oder Wärmepumpen sowie Anlagen mit effizienter Wärmerückgewinnung erfüllen. Ab 2028 wird zudem eine Grüngas- und Grüneröl-Quote für die Inverkehrbringer eingeführt.
Auch die Energieausweise werden grundlegend überarbeitet, um den neuen EU-Richtlinien gerecht zu werden. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Bewertungsstandards und Energieeffizienzklassen, besonders für Nichtwohngebäude. Neue DIN-Normen und technische Spezifikationen sorgen für eine präzisere energetische Bewertung und höhere Anforderungen beim Mindestwärmeschutz und sommerlichen Wärmeschutz.
Besonders relevant ist die Einführung des Nullemissionsgebäudes als verbindlicher Neubau-Standard: Für öffentliche Nichtwohngebäude tritt diese Vorschrift bereits ab 2028 in Kraft. Ab 2030 gilt der Standard dann für alle Neubauten. Damit sollen Gebäude erstmals konsequent klimaneutral errichtet werden und so einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Zusammengefasst sorgt das GModG 2026 für mehr Nachhaltigkeit im Gebäudesektor, indem es schrittweise den Ausbau erneuerbarer Energien bei der Heizung vorschreibt, die energetische Bewertung verbessert und den Weg für klimaneutrale Neubauten ebnet. Für alle, die sich mit Gebäudetechnik, Energieberatung oder Sanierungen befassen, sind diese Änderungen ein wichtiger Leitfaden für die Zukunft.
Der Bayerische Fachkongress Energieberatung 2026 findet am 23. Oktober von 9:00 bis 17:00 Uhr in der Stadthalle Gunzenhausen statt. Diese Veranstaltung zählt zu den wichtigsten Branchentreffs in Bayern und bietet Dir praxisnahe und fachlich fundierte Inhalte rund um die Energieberatung.
Zu den besonderen Highlights gehört das Grußwort auf Ministerebene von Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, sowie Thorsten Glauber, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz. Auch der GIH Bundesverband wird vertreten sein.
Der Kongress richtet sich an Energieberater*innen, Planende, Architekturbüros, Handwerksbetriebe und kommunale Akteure, also alle, die aktiv an der Energiewende mitwirken möchten. Freu Dich auf ein umfangreiches Programm mit Fachvorträgen, Praxisimpulsen und aktuellen Entwicklungen zu Energieberatung, Fördersystematik und Gebäudestrategien.
Parallel zur Vortragsreihe präsentiert sich eine Ausstellung namhafter Hersteller und Anbieter aus den Bereichen Energieeffizienz, Gebäudetechnik und Softwarelösungen. Das bietet Dir die Möglichkeit, die neuesten Produkte und Innovationen live zu erleben, technische Experten direkt zu befragen und wertvolle Impulse für Deine Beratungspraxis zu sammeln.
Netzwerken wird großgeschrieben: Knüpfe Kontakte in Pausen und an der Ausstellung, um Dein berufliches Netzwerk zu erweitern und von der Verbandsarbeit zu profitieren.
Ein attraktiver Frühbucherrabatt von 20 % macht die Teilnahme besonders lohnenswert. Im Preis enthalten sind der Zugang zu allen Vorträgen, die Teilnahme an der Podiumsdiskussion, Besuch der Ausstellung, Tagesverpflegung und DENA-Punkte für Deine Qualifikation als Energieberater*in.
Zur Anerkennung können für diese Veranstaltung Unterrichtseinheiten für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudit beim BAFA beantragt werden – wichtig für die Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste.
Sichere Dir Deinen Platz rechtzeitig und profitiere von einem Tag voller Expertenwissen, Innovationen und gemeinschaftlichem Austausch in Gunzenhausen!
Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland rund 57 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt – ein Anstieg von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei waren Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft die zentralen Quellen, wobei Windenergie mit 45 Prozent den größten Anteil ausmachte. Die Photovoltaik profitierte von mehr Sonnenstunden und Erweiterungen der Anlagen und hat bereits das gesetzte Ausbauziel für 2026 erreicht.
Auch im Wärmebereich zeigen erneuerbare Energien Fortschritte: Die Nutzung von Umweltwärme und Geothermie durch Wärmepumpen stieg um 19 Prozent. Solarthermie und Biomasse legten ebenfalls zu, sodass die erneuerbare Wärmeerzeugung insgesamt um drei Prozent wuchs. Die kühle Witterung im ersten Quartal erhöhte den Heizbedarf und trug zum Zuwachs bei.
Im Verkehrssektor wuchs der Anteil erneuerbarer Energien um 13 Prozent, vor allem durch den verstärkten Einsatz von Biokraftstoffen wie Biodiesel und den deutlichen Zuwachs bei der Elektromobilität. Elektrofahrzeuge mit grünem Strom trugen maßgeblich zu diesem Wachstum bei. Die Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote stimulierte den Absatz von Biokraftstoffen weiter.
UBA-Präsident Dirk Messner betont die Notwendigkeit, den Ausbau von Wind- und Solartechnologien weiter zu beschleunigen. Gleichzeitig fordert er eine schnellere Verbreitung von Elektroautos und Wärmepumpen sowie den Ausbau von Großbatteriespeichern, um das Stromsystem flexibler zu machen. Nur durch die gemeinsame Beschleunigung in allen Sektoren können die Klimaziele Deutschlands erreicht werden.
Diese Entwicklung zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien sowohl in der Stromversorgung als auch in Wärme und Verkehr voranschreitet, aber weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Klimawende effektiv umzusetzen.
Obwohl immer mehr erneuerbare Energien sprichwörtlich günstiger werden, steigen die Strompreise weiterhin an. Das sorgt verständlicherweise für Zweifel an der Behauptung, dass grüner Strom günstiger ist. Ein Blick auf die historischen Preise zeigt, dass die Stromkosten in Deutschland von 2015 bis 2024 um fast 33 Prozent gestiegen sind. Während 2015 eine Kilowattstunde Strom rund 27,5 Cent kostete, liegt der durchschnittliche Preis heute bei etwa 36,5 Cent.
Wie kann das sein, wenn Strom aus Photovoltaik oder Windkraft doch deutlich günstiger produziert wird? Die Antwort liegt in den Zusatzkosten und Marktmechanismen. Zwar sind die reinen Herstellungskosten für erneuerbare Energien niedriger – insbesondere wenn man Folgekosten durch Umweltschäden oder Gesundheitsausgaben bei fossilen Energien mitberücksichtigt. Aber für die Energiewende muss das Stromnetz umfassend ausgebaut werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zum Beispiel sind riesige Energiespeicher oder neue Wasserstoffkraftwerke notwendig, die den Strom zur Verfügung stellen, wenn Sonne und Wind nicht reichen.
Diese Investitionen erhöhen die Produktionskosten und treiben gleichzeitig die Netzentgelte in die Höhe, was letztlich den Endverbraucherpreis belastet. Zusätzlich beeinflusst die sogenannte „Merit Order“ an der Strombörse die Preise entscheidend. Hier bestimmt das zuletzt eingesetzte Kraftwerk den Preis für alle. Da dieses Grenzkraftwerk häufig ein teures Kohle- oder Gaskraftwerk ist, bleiben die Strompreise trotz hohen Anteils an grüner Energie auf hohem Niveau.
Für einen faireren Vergleich nutzt man die Stromgestehungskosten, die alle Kosten einer Anlage über ihre Lebensdauer verteilt betrachten. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) liegen die Gestehungskosten für Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach zwischen 5 und 20 Cent pro Kilowattstunde, bei Windkraft-Anlagen an Land sogar nur zwischen 4 und 8 Cent. Zum Vergleich: Braunkohle kostet zwischen 10 und 15 Cent, Erdgas bis zu 29 Cent pro Kilowattstunde.
Fazit: Grüner Strom ist an sich günstiger, doch der Preis für den Verbraucher wird durch Netzinvestitionen und Marktmechanismen beeinflusst, was die steigenden Strompreise erklärt. Für Dich bedeutet das, dass eine zukunftsfähige und kostengünstigere Energieversorgung neben dem Ausbau erneuerbarer Energien auch den Ausbau der Infrastruktur und eine Reform des Strommarktes benötigt.
Der Energieausweis ist so etwas wie ein Steckbrief für dein Wohngebäude. Er gibt dir durch verschiedene Angaben ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses und enthält zusätzlich Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. In diesem Beitrag erfährst du, was alles im Energieausweis steht.
Mit dem Energieausweis kannst du Gebäude energetisch leichter miteinander vergleichen. Um den energetischen Zustand von Gebäuden zu bewerten, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen einen Energieausweis vor. Er enthält allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Energieträgern wie Gas, Holzpellets oder Strom sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen zudem – ähnlich wie Elektrogeräte – eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.
Wichtig zu wissen: Bei einem Wohngebäude wird der Ausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Gibt es im Gebäude neben Wohnungen auch anders genutzte Räume mit einer Fläche von über 10 Prozent, ist ein eigener Energieausweis nötig.
Wozu dient die Registriernummer?
Aktuelle Ausweise enthalten eine Registriernummer, die beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragt wird. Damit können Behörden Energieausweise stichprobenartig kontrollieren, um die Qualität der Dokumente zu verbessern. Untersuchungen haben nämlich teils erhebliche Qualitätsmängel festgestellt. Aussteller:innen müssen Kopien der ausgestellten Ausweise zwei Jahre lang aufbewahren.
Wie ist ein Energieausweis aufgebaut?
Die erste Seite enthält allgemeine Angaben zum Gebäude:
– die Adresse – das Baujahr des Gebäudes – die Art der Anlagentechnik – die Anzahl der Wohnungen – Aussagen zu erneuerbaren Energien – zur Gebäudebelüftung und ggf. -kühlung – zur Inspektionspflicht für Klimaanlagen
Außerdem ist vermerkt, welches Berechnungsverfahren genutzt wurde: bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert.
Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität auf Grundlage eines berechneten Energiebedarfs ermittelt. Die Kennwerte findest du auf Seite 2, ebenso Angaben zu Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien. Beim Verbrauchsausweis wird der gemessene Energieverbrauch herangezogen, die Kennwerte stehen dann auf Seite 3.
Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche an. Je höher der Wert, desto schlechter der energetische Zustand. Der farbige Bandtacho und die Einteilung in Effizienzklassen helfen dir beim Vergleich.
Achtung: Die Kennwerte beziehen sich nicht auf die Wohnfläche, sondern auf die Gebäudenutzfläche A(N), also die gesamte beheizte oder gekühlte Raumfläche. Sie ist meist etwas größer als die Wohnfläche.
Seite 4 enthält kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Seite 5 liefert abschließende Erläuterungen.
Primärenergie- und Endenergie-Kennwert
Der Primärenergie-Kennwert zeigt, wie viel Energie insgesamt nötig ist, um dein Gebäude mit Heizwärme und Warmwasser zu versorgen, inklusive der Energie für Gewinnung, Verarbeitung und Transport. Er ist vor allem für den Klimaschutz relevant. Je kleiner der Wert, desto klimafreundlicher.
Der Endenergie-Kennwert gibt an, wie viel Energie direkt am Gebäude für Heizung, Warmwasser und Lüftung ankommt. Er ist der wichtigste Anhaltspunkt für den praktischen Energieverbrauch vor Ort.
Ein guter Primärenergie-Kennwert allein bedeutet aber nicht automatisch eine gute Bilanz: Ein Haus mit Pelletheizung kann trotz guten Werts durch schlechte Dämmung hohe Energiekosten verursachen.
Musst du Modernisierungen umsetzen?
Der Energieausweis dokumentiert nur den energetischen Ist-Zustand. Als Eigentümer:in bist du nicht verpflichtet, die Vorschläge umzusetzen. Auch das GEG fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung.
Trotzdem lohnt sich eine energetische Sanierung: Du senkst die Heizkosten, steigerst den Immobilienwert und verbesserst deine Vermietungs- oder Verkaufschancen. Informiere dich am besten in einer individuellen Energieberatung, zum Beispiel bei deiner Verbraucherzentrale.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird er auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt. Der Verbrauchskennwert ist häufig niedriger, also günstiger.
Wann kann ich ein Bedarfsausweis und wann einen Verbrauchsausweis bestellen?
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
Einfach zu erstellen, wenn Verbrauchsdaten vollständig vorliegen
Gut geeignet für mehrfach genutzte oder vermietete Gebäude
Günstiger und schneller – aber abhängig vom Verhalten der Bewohner:innen
Bedarfsausweis
Ermittelt den theoretischen Energiebedarf auf Basis des Gebäudezustands
Unabhängig vom Nutzerverhalten – dadurch objektiver und genauer
Pflicht bei Neubauten, leerstehenden Gebäuden oder Altbauten ohne Daten
Erfordert Fotos, Grundrisse und einige technische Angaben – trotzdem bequem digital bei vreed
Bedarfsausweis_oder_Verbrauchsausweis_03
Gebäude mit dem Energieausweis vergleichen
Zur Orientierung nennt der Ausweis typische Vergleichswerte:
– Ein typischer Neubau liegt bei 30 bis 40 kWh pro m² und Jahr (Klasse A). – Der Durchschnitt der Wohngebäude in Deutschland liegt bei rund 150 kWh pro m² und Jahr (Klasse E). – Unsanierte Einfamilienhäuser liegen mit über 200 kWh pro m² und Jahr in Klasse G oder H.
Da Dämmstandards und Heizungsanlage nicht einzeln bewertet werden, lassen sich Schwachstellen ohne Vor-Ort-Besichtigung kaum ablesen.
Energieverbrauch und -kosten abschätzen
Der reale Verbrauch hängt stark vom Standort, der Witterung und deinem Heizverhalten ab. Beim Bedarfsausweis wird eine Raumtemperatur von 20 °C angenommen, jedes Grad mehr erhöht den Verbrauch um rund 6 Prozent.
So kannst du dich an den ungefähren jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche orientieren:
– A+ (unter 30 kWh/m²/Jahr): etwa 3 Euro – A (30 bis unter 50): 7 Euro – B (50 bis unter 75): 11 Euro – C (75 bis unter 100): 16 Euro – D (100 bis unter 130): 21 Euro – E (130 bis unter 160): 26 Euro – F (160 bis unter 200): 32 Euro – G (200 bis unter 250): 40 Euro – H (über 250): 50 Euro und mehr
Die Werte beziehen sich auf die Endenergie und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Worauf solltest du bei Wohnungsanzeigen achten?
Laut GEG müssen in Immobilienanzeigen folgende Angaben stehen:
– die wichtigsten energetischen Kenndaten (Energiebedarf oder -verbrauch) – der Energieträger für die Heizung (z. B. Holzpellets oder Gas) – die Art der Beheizung – das Baujahr des Gebäudes
Achte darauf, dass Energie-Kennwert und Effizienzklasse (A+ bis H) genannt sind.
Tipps für die Besichtigung
Verlass dich nicht nur auf den Ausweis, sondern achte bei der Besichtigung auf:
– Wärmedämmung: optimal sind gedämmte Außenwände, Kellerdecke und oberste Geschossdecke bzw. Dach. – Fenster und Türen: Wärmeschutzverglasung mit zwei Scheiben und winddichte Ausführung sollten Standard sein. – Lage der Wohnung: Wohnungen mit vielen Außenwänden brauchen mehr Heizenergie. Frag nach früheren Heizkostenabrechnungen. – Heizung: Der Energieträger beeinflusst die Kosten maßgeblich. – Warmwasser: Bei hohem Verbrauch ist zentrale Erwärmung günstiger, bei niedrigem können moderne Durchlauferhitzer günstiger sein.
Wie sinnvoll ist eine Energieberatung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieberatungen für Wohngebäude finanziell. Registrierte Energieberater:innen ermitteln den Ist-Zustand und erstellen ein Sanierungskonzept. Optimal ist die Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), der zeigt, wie du dein Haus schrittweise oder komplett sanieren kannst. Dafür gibt es zusätzlich Fördergeld.
Wenn der Energieausweis mit einem BAFA-Beratungsbericht verbunden werden soll, brauchst du eine Person, die sowohl nach GEG als auch beim BAFA zugelassen ist. Planst du einzelne Maßnahmen wie Heizungsaustausch, Dämmung oder neue Fenster, lohnt sich eine Energieberatung ebenfalls.
Am Pfingstwochenende 2026 hat E3/DC die Netzverträglichkeit von 110.000 Photovoltaik(PV)-Anlagen bundesweit geprüft. Trotz hoher Sonneneinstrahlung und geringer Stromnachfrage haben die Niederspannungsnetze den erzeugten Solarstrom problemlos aufnehmen können. Die Anlagen verfügen jeweils über eine Leistung von 10 Kilowatt und sind als sogenannte „Hauskraftwerke“ installiert.
Die Auswertung zeigt, dass es auch in Regionen mit hoher Dichte an PV-Anlagen keine Überlastungen der Ortsnetze gab und nur eine minimale Anzahl von Anlagen zeitweise und normgerecht abschaltete. Damit widerlegt die Untersuchung den oft geäußerten Eindruck, dass die Netze ohne teure Erweiterungen keine weiteren erneuerbaren Energien aufnehmen können.
Laut E3/DC verbleibt der erzeugte Strom meist im Verteilnetz und wird dort saisonal komplett verbraucht. Über 80 Prozent der Hausanschlüsse hatten sogar größere Spannungsreserven. Dies bedeutet, dass die bestehende Netzinfrastruktur für die Einspeisung kleinerer Anlagen bis 30 kWp gut gerüstet ist.
Dr. Andreas Piepenbrink, CEO von E3/DC, betont, dass die Einspeisevergütung für Kleinanlagen sinnvoll ist, da es keine günstigere lokale Versorgung für Nachbarn gibt. Er spricht sich gegen eine pauschale Direktvermarktung aus, die für kleine Erzeuger bürokratische und finanzielle Hürden verursachen würde. „Physikalisch betrachtet ist Energy Sharing bereits im Ortsnetz vorhanden“, so Piepenbrink, der einen flächendeckenden Ausbau moderner Gebäude mit lokaler Energieversorgung unterstützt.
Diese Untersuchung liefert wichtige Erkenntnisse zur stabilen Integration von Solarstrom im Verteilnetz und unterstreicht die Bedeutung von praxisnahen politischen Rahmenbedingungen für die Energiewende.