2026 im Fokus: Alle wichtigen Änderungen beim Sanieren, Modernisieren und Bauen

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Wenn du 2026 planst, dein Haus zu sanieren, zu modernisieren oder neu zu bauen, gibt es einige wichtige Änderungen, die du kennen solltest. Ziel der Maßnahmen ist es, die Wohnqualität zu verbessern, Kosten zu senken und umweltfreundlichere Technologien zu nutzen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die dich betreffen:

Weniger Fördermittel für Sanierungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird 2026 deutlich gekürzt – besonders für Sanierungen in Wohngebäuden. Einzelmaßnahmen werden hingegen besser gefördert. Das bedeutet für dich, dass du deine Projekte sorgfältig planen und dich frühzeitig über die aktuellen Förderbedingungen informieren solltest. Beispielsweise ist die Antragstellung für den Barrierereduzierungs-Zuschuss erst wieder im Frühjahr möglich.

Striktere Vorschriften für Wärmepumpen-Förderungen
Wärmepumpen sind eine geförderte Alternative zu herkömmlichen Heizungen. Die Anforderungen an die Förderfähigkeit werden 2026 verschärft: Gefördert werden nur noch besonders effiziente, leise Modelle mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und einer Geräuschentwicklung unter 55 bis 78 Dezibel. Dadurch profitierst du von niedrigeren Betriebskosten und besserem Nachbarschaftsschutz.

Neues Förderprogramm für den energieeffizienten Neubau
Für Neubauten, die mit max. 55 % des Energieverbrauchs eines Standardhauses auskommen und erneuerbar beheizt werden, gibt es 2026 eine spezielle Förderung mit 800 Millionen Euro. Du kannst dadurch günstige Kredite und Zuschüsse bei der KfW beantragen – wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Ab Juli 2026 gilt in Städten über 100.000 Einwohnern die Pflicht, dass neue Heizungen 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Alte Öl- oder Gasheizungen dürfen noch weiterbetrieben werden. Allerdings plant die Bundesregierung eine flexiblere Gesetzesnachfolge, die noch 2026 beschlossen werden soll. Du kannst also ruhig abwarten, solltest aber bei Neuanschaffungen auf umweltfreundliche Technologien setzen.

Strengere Grenzwerte für alte Kamin- und Holzöfen
Holz- und Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden, müssen strenge Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte einhalten. Andernfalls drohen Bußgelder bis 50.000 Euro oder eine Stilllegung der Anlage. Lass deinen Ofen deshalb unbedingt durch einen Schornsteinfeger prüfen.

Ausweitung der Solarpflicht
In immer mehr Bundesländern gilt eine Solarpflicht bei Neubauten oder Dachsanierungen. Ab 2026 beispielsweise in Nordrhein-Westfalen müssen Solaranlagen oder Solarthermie installiert werden, außer bei kleinen Dächern unter 50 Quadratmetern. Die Investition lohnt sich ökologisch und meist auch finanziell, deshalb solltest du dich gut beraten lassen.

Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bleibt
Der Kauf und die Installation neuer Photovoltaik-Anlagen sind auch 2026 weiterhin mehrwertsteuerfrei. Zudem musst du als Anlagenbesitzer keine Umsatzsteuer auf Einspeiseerlöse zahlen. Das fördert die Verbreitung von Solarstrom und spart dir Geld.

Fazit:
Für dich als Immobilienbesitzer oder Bauherr bedeutet 2026, noch genauer zu planen, die neuen Förderbedingungen zu prüfen und die erweiterten Anforderungen an umweltfreundliche Heizungen und Solaranlagen zu berücksichtigen. So kannst du von finanziellen Vorteilen profitieren und gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Studie zeigt: Investitionshemmnisse bremsen Energiesparen in Unternehmen trotz technischer Möglichkeiten

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Energiesparen sollte für Unternehmen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, denn effiziente Energienutzung ist nicht nur gut fürs Klima, sondern auch wirtschaftlich attraktiv – vor allem angesichts hoher und schwankender Energiepreise. Doch eine aktuelle Kurzstudie von PwC im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) zeigt, dass trotz vorhandener technischer Lösungen viele Potenziale ungenutzt bleiben.

Der Hauptgrund: Nicht die Technologie selbst ist das Problem, sondern Strukturen, falsche Anreize, politische Unsicherheiten und interne Entscheidungsprozesse bremsen Investitionen. Viele rentable Maßnahmen scheitern an kurzfristigen Investitionskriterien, unklaren Verantwortlichkeiten und mangelnder Planungssicherheit. So behindert etwa das ungünstige Strom-Gas-Preisverhältnis die Elektrifizierung von Prozesswärme, während Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Energiepreise und regulatorischer Rahmenbedingungen das Risiko von Investitionen erhöhen. Ein weiterer Stolperstein ist, dass oft andere Abteilungen über Investitionen entscheiden als diejenigen, die von Einsparungen profitieren.

Die Studie identifiziert fünf zentrale Handlungsfelder, in denen besonders viele Einsparpotenziale liegen:

1. – Industrielle Wärmepumpen können ungenutzte Abwärme für Produktionsprozesse nutzbar machen und fossile Dampferzeugung ersetzen. Doch hohe Stromkosten und fehlende Netzanschlüsse bremsen die Nutzung.
2. – Hochtemperatur-Wärmespeicher flexibilisieren Prozesswärme, indem sie Energie zeitversetzt bereitstellen. Regulatorische Hürden und Preisstrukturen schmälern derzeit ihre Wirtschaftlichkeit.
3. – Wärmerückgewinnung und interne Wärmenetze könnten Abwärme mehrfach nutzen, doch fehlende Förderung und isolierte Betrachtung sorgen für geringe Verbreitung.
4. – Energiemanagementsysteme und Nutzerverhalten sind günstige und schnell umsetzbare Einsparmaßnahmen, bleiben jedoch im Betriebsalltag oft vernachlässigt.
5. – Technisch ausgereifte Dämmmaßnahmen gegen Wärmeverluste sind vergleichsweise kostengünstig, werden aber intern häufig als nachrangig wahrgenommen.

Besonders einfache und kurz amortisierende Maßnahmen wie Rohrleitungsisolierung, Abwärmerückführung oder Monitoring werden oft nicht umgesetzt. Die Studie unterstreicht das Prinzip „Energy Efficiency First“: Den Energiebedarf zu senken sollte Priorität haben, bevor in neue Erzeugungs- oder Versorgungstechnik investiert wird. Effizienz ist nicht nur ein Nebeneffekt, sondern eine Voraussetzung für eine wirtschaftlich erfolgreiche industrielle Transformation.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF, fasst zusammen: „Energieeffizienz ist der grundlegende Hebel für den wirtschaftlichen Erfolg der Transformation hin zu einer resilienten Industrie.“ Er warnt vor der Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes, da Unsicherheiten dadurch Investitionen bremsen und den Industrie-Standort schwächen.

Für Dich als Unternehmer oder Entscheider bedeutet das: Strukturelle Hemmnisse und politische Unsicherheiten gilt es zu überwinden, um die vorhandenen Potenziale für Energiesparen und Effizienz gewinnbringend zu nutzen. Konkrete Maßnahmen wie industrielle Wärmepumpen, Wärmespeicher und konsequentes Energiemanagement bieten dir handfeste Chancen, Kosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.

Klimaschutz-Plus: Zuschüsse für kommunale Gebäudesanierung und Beratungen in Baden-Württemberg

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Kommunen in Baden-Württemberg können ab dem 1. Februar 2026 wieder Anträge für den zweiten Teil des Förderprogramms „Klimaschutz-Plus“ stellen. Das Programm unterstützt die energetische Sanierung kommunaler Gebäude sowie flankierende beratende Maßnahmen, um die Klimaschutzziele effizient umzusetzen.

Während der erste Teil des Programms Investitionszuschüsse für Sanierungen bietet, richtet sich der zweite Teil auf Beratungsleistungen mit Förderquoten von bis zu 75 Prozent. Gefördert werden beispielsweise CO2-Bilanzierungen, Gebäudesteckbriefe zur Sanierungsstrategie, kommunales Energiemanagement sowie Qualitäts- und Prozessmanagementsysteme mit Fokus auf den Klimaschutz in der Kommune. Erstmals sind auch kommunale Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen mit bis zu 80 Prozent förderfähig, um die Bürgerakzeptanz zu stärken.

Die Landesenergieagentur KEA-BW begleitet das Programm fachlich, die Antragsstellung läuft über die L-Bank. Die Unterstützung gibt Kommunen, insbesondere auch kleinen Verwaltungen ohne eigene Fachabteilungen, die Möglichkeit, qualifizierte externe Experten für Klimaschutzprojekte einzubinden.

Im ersten Teil des Förderprogramms werden investive Maßnahmen an kommunalen Nichtwohngebäuden wie Schulen und Rathäusern mit Zuschüssen gefördert, ergänzt durch Boni für energetisch hochwertige Schul-Sanierungen.

Das Programm „Klimaschutz-Plus“ zielt darauf ab, dem erheblichen Sanierungsstau in öffentlichen Gebäuden entgegenzuwirken und die finanzielle Belastung für Kommunen zu reduzieren. Die digitale Antragstellung, vereinfachte Nachweise und die umfassende Beratung durch KEA-BW helfen dabei, die Maßnahmen zügig umzusetzen und so aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Pressekonferenz 2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

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Heizungstausch neu gedacht: Das Gebäude-Modernisierungsgesetz kommt

Die Debatte um den Heizungskeller hat Deutschland monatelang in Atem gehalten. Nun gibt es eine Entscheidung: Das umstrittene „Habeck-Heizungsgesetz“ wird abgeschafft und durch das neue Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Vertreter der Koalition die Eckpunkte vor, die vor allem eines versprechen: Weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Eigentümer und eine pragmatische Herangehensweise an den Klimaschutz.

Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick, damit Du weißt, was auf Dich zukommt.

1. Abschied von der Gängelung: Freiheit im Heizungskeller

Der Kern der Reform ist die Rückkehr zur Technologieoffenheit. Während das alte Gesetz starre Vorgaben machte, wird der Heizungskeller nun wieder zur „Privatsache“.

  • Keine 65%-Vorgabe mehr: Die pauschale Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt weg.
  • Freie Wahl der Heizungsart: Auch im Bestand können Eigentümer wieder frei entscheiden, welches System sie einbauen – das gilt explizit auch für Öl- und Gasheizungen.
  • Ende der Beratungspflicht: Die staatlich verordnete Beratungspflicht beim Heizungstausch wird gestrichen.

2. Klimaschutz durch die „Biotreppe“

Anstelle von Verboten setzt das Gebäude-Modernisierungsgesetz auf Quoten für grüne Brennstoffe. Der Klimaschutz soll über die Versorger und die Brennstoffe selbst erreicht werden:

  • Grüngasquote: Ab 2028 wird eine moderate Quote von zunächst 1 % für grünes Gas eingeführt, die über die Jahre ansteigt.
  • Bioanteil für Neuinstallationen: Wer sich ab 2029 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss einen Bioanteil (z. B. Biomethan) von 10 % nutzen. Entsprechende Verträge sind bereits heute am Markt verfügbar.
  • Unabhängigkeit: Durch die Beimischung von Biokraftstoffen und Gasen soll die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden.

3. Entlastung für Kommunen und Eigentümer

Das neue Gesetz möchte vor allem praxisnah sein. Das bedeutet konkret:

  • Vereinfachte Wärmeplanung: Für kleinere Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern gelten deutlich vereinfachte Regeln bei der Wärmeplanung.
  • Keine Sanierungspflichten durch die EU: Aus der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ergeben sich für Wohngebäude keine individuellen Sanierungsanforderungen.
  • Förderung bleibt bestehen: Der Staat greift Eigentümern weiterhin unter die Arme. Die Förderung für den Heizungsaustausch ist bis mindestens 2028 gesichert.


Die Positionen der Koalitionspartner (Hintergründe aus der PK)

In der Pressekonferenz wurde deutlich, dass dieser Kompromiss das Ergebnis harter Verhandlungen war:

  • Die Unions-Perspektive (Jens Spahn): Er betonte das Ende der „Ideologie“. Für die Union geht es darum, Akzeptanz in der Bevölkerung zurückzugewinnen, indem man auf Marktwirtschaft und Freiheit statt auf Vorschriften setzt. „Das Häckchen-Heizungsgesetz ist weg“, so der Tenor.
  • Die SPD-Perspektive (Matthias Miersch): Miersch hob hervor, dass man die „Quadratur des Kreises“ geschafft habe. Die soziale Komponente und die Planungssicherheit für Verbraucher standen im Fokus. Niemand werde allein gelassen, aber durch die soziale Staffelung der Biotreppe müsse jedem klar sein, dass Klimaschutz auch eine Eigenverantwortung mit sich bringt.


Was bedeutet das für Dich?

Wenn Deine Heizung irreparabel beschädigt ist, hast Du wieder die volle Wahlfreiheit. Du kannst weiterhin auf Gas oder Öl setzen, musst aber die Biotreppe im Blick behalten. Ab 2029 werden die Kosten durch die verpflichtenden Bio-Anteile und die CO2-Bepreisung voraussichtlich steigen. Es gilt also abzuwägen: Niedrige Investitionskosten heute gegen potenziell höhere Betriebskosten in der Zukunft.

Wie geht es weiter?

Die Ministerien erarbeiten nun bis Ostern auf Basis dieser Eckpunkte einen konkreten Gesetzentwurf. Danach wird das Gebäude-Modernisierungsgesetz im Bundestag beraten. Wir halten Dich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!

GIH und BuVEG vereinbaren Kooperation für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor

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Der Bundesverband für Energieberatende (GIH) und der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) haben eine bedeutende Kooperation geschlossen, um gemeinsam die Energieeffizienz in deutschen Gebäuden zu stärken. Diese Partnerschaft wurde am 28. Januar 2026 in Berlin feierlich besiegelt. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die oftmals vernachlässigten Maßnahmen an der Gebäudehülle – wie Dämmung, Fassaden, Dächer und Fenster – stärker ins öffentliche und politische Bewusstsein sowie in Förderprogramme zu rücken.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH, betont, wie wichtig eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden sei: „Oft ist es sinnvoll, zuerst den Energiebedarf durch Maßnahmen wie Dämmung zu senken und anschließend eine erneuerbare Heizungsanlage darauf abzustimmen.“ Der BuVEG-Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs unterstreicht die zentrale Rolle der Energieberater für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Die derzeitige energetische Sanierungsquote von 0,7 Prozent liegt deutlich unter dem nötigen Wert, um die Klimaziele zu erfüllen. Durch die neue Kooperation wollen beide Verbände ihre Kompetenzen bündeln und ihre politische Position stärken.

Neben der Vertragsunterzeichnung fand eine Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Fraktionen statt, um die Herausforderungen und Chancen der Gebäudemodernisierung zu beleuchten. Die Kooperation leistet somit einen wichtigen Beitrag, um die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland deutlich voranzutreiben.

Über den GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.:
Der GIH vertritt bundesweit über 5.500 qualifizierte Energieberatende aus verschiedenen Fachrichtungen. Er engagiert sich für verbesserte Rahmenbedingungen und innovative Lösungen zur Klimabegrenzung im Gebäudesektor. Die Mitglieder beraten zu Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie zur Energieeffizienz in der Wirtschaft.

Über den BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V.:
Der BuVEG vereint alle Gewerke rund um die Gebäudehülle, darunter Hersteller von Fenstern, Türen, Dämmstoffen und Fassaden. Die effiziente Gebäudehülle ist essenziell für den Klimaschutz, den Werterhalt von Immobilien sowie Komfort und Gesundheit.

Pro-Kopf-Endenergieverbrauch im Gebäudebereich: Regionale Unterschiede und Urbanisierungstrends in Deutschland 2026

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Der Gebäudesektor in Deutschland verbraucht 2024 etwa 625 TWh Endenergie, wobei der private Haushaltsverbrauch regional stark variiert. Eine aktuelle Analyse im Gebäudereport 2026 untersucht detailliert den Pro-Kopf-Endenergieverbrauch in 11.000 deutschen Gemeinden und stellt markante Unterschiede anhand von Urbanisierungsmerkmalen heraus.

Die Studie zeigt, dass der durchschnittliche Endenergieverbrauch pro Person in Deutschland bei circa 8.600 kWh liegt. Doch dieser Wert variiert stark: In stark urbanisierten Gebieten sinkt der Pro-Kopf-Verbrauch bis zu 1.400 kWh gegenüber ländlichen Regionen. Städtische Gemeinden verbrauchen im Schnitt etwa 7.000 kWh pro Kopf und tragen mit 40 Prozent des Gesamtverbrauchs (253 TWh) einen großen Teil zum Energieverbrauch bei. Dies liegt daran, dass in Städten viele Menschen auf relativ wenig beheizten Gebäuden leben, wobei der Endenergieverbrauch pro Gebäude mit durchschnittlich fast 38.000 kWh höher als in ländlichen Gebieten ist.

Im Gegensatz dazu weisen ländliche und intermediäre Gemeinden oft einen höheren Endenergieverbrauch pro Kopf auf, trotz eines ähnlichen Verbrauchs pro Gebäude wie intermediäre Regionen (jeweils rund 27.000 bis 28.000 kWh). Die größte Gruppen nach Verbrauch und Urbanismus sind städtische Regionen mit niedrigem Pro-Kopf-Verbrauch und ländliche Regionen mit höherem Verbrauch.

Kartografisch zeigen sich klare Cluster: Städte und Ballungsgebiete wie das Ruhrgebiet, Metropolregionen um Frankfurt und Stuttgart sowie Landeshauptstädte weisen die niedrigsten Verbräuche unter 7.000 kWh pro Person auf. Ländliche Gemeinden in Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nord-Niedersachsen verzeichnen den höchsten Verbrauch über 9.000 kWh.

Die Differenzierung nach Urbanisierungsgrad bestätigt den Trend: Städtische Gemeinden verbrauchen pro Kopf am wenigsten Energie, während ländliche Gemeinden die höchsten Werte zeigen. Intermediäre Regionen liegen dazwischen und beherbergen rund 41 Prozent der Bevölkerung. Interessant ist, dass städtische Gebäude trotz höherem Energieverbrauch pro Gebäude durch die höhere Bewohnerzahl pro Gebäude einen niedrigeren Pro-Kopf-Verbrauch ausweisen.

Die kombinierte Betrachtung von Urbanisierung und Pro-Kopf-Verbrauch offenbart zwölf Untergruppen, die den Energieverbrauch fein granular darstellen. Mehr als zwei Drittel des Endenergieverbrauchs entfällt auf vier dieser Gruppen, wobei städtische Regionen mit niedrigem Pro-Kopf-Verbrauch besonders energieeffizient sind.

Diese Erkenntnisse sind essenziell, um gezielte Energiespar- und Sanierungsmaßnahmen in Deutschland umzusetzen. Städte profitieren von dichter Bebauung und effizienterer Nutzung, während ländliche Gebiete mit hohem Pro-Kopf-Verbrauch besonderes Potenzial für Energieeinsparungen bieten.

Kostenloses Webinar: Photovoltaik- und Wärmepumpen- Sammelbestellungen für Städte und Kommunen

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Erfolgreiche Bündelungsaktionen/Sammelbestellungen für PV-Anlagen und Wärmepumpen zeigen, welches Potenzial gemeinschaftliche Ansätze für die kommunale Wärmewende bieten. vreed lädt alle ein, die sich im kommunalen Umfeld mit dem Thema Klimaschutz befassen: Vertreter:innen von Städten und Gemeinden, Klimaschutzmanager:innen und Klimaschutzagenturen, Energiegenossenschaften, Banken und Versorger. Praxisnah und anschaulich werden solche Aktionen und ihre Umsetzung vorgestellt.

📅 Datum: 24. Februar 2026
⏰ Uhrzeit: 15:00–16:30 Uhr
💻 Format: Online-Webinar (kostenfrei)

🔗 Hier kostenlos anmelden

Worum geht es?

Bündelungsaktionen/Sammelbestellungen sind ein wirkungsvolles Instrument, um Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig für klimafreundliche Technologien wie PV und Wärmepumpen zu gewinnen, Planungs- und Umsetzungssicherheit zu erhöhen und kommunale Klimaziele schneller zu erreichen.

Im Webinar geben wir einen strukturierten Überblick über folgende Themen:

  • Was sind Bündelungsaktionen? Zielsetzung, Grundprinzip und Abgrenzung zu klassischen Förder- oder Informationskampagnen.
  • Wie ist der typische Ablauf? Von der kommunalen Vorbereitung über die Interessensabfrage bis zur Umsetzung mit Fachbetrieben.
  • Was gilt es zu berücksichtigen? Erfolgsfaktoren, organisatorische und kommunikative Aspekte sowie typische Herausforderungen.
  • Kosten und Nutzen: Aufwand und Mehrwert für Kommunen, Bürgerschaft, Handwerksbetriebe und weitere Beteiligte.
  • Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger: Transparenz, Planungssicherheit, reduzierte Komplexität und einfache digitale Prozesse.
  • Mehrwert für Kommunen: Skalierbarkeit, geringe administrative Belastung und messbarer Beitrag zur Wärmewende.

Das Webinar richtet sich insbesondere an Akteur:innen, die praxisnahe Einblicke suchen und prüfen möchten, ob und wie sich Bündelungsaktionen in der eigenen Kommune sinnvoll umsetzen lassen.
Wir freuen uns auf den Austausch und darauf, unsere Erfahrungen aus der kommunalen Praxis zu teilen!

Thomas Wolter-Roessler, Geschäftsführer vreed GmbH

Di, 24. Feb. 2026 15:00 – 16:30 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

🔗 Hier kostenlos anmelden

Wir freuen uns darauf, dass Sie am Ereignis teilnehmen!

Rückwirkende Entlastung 2025 für Wärmepumpenbetreiber – Frist und Tipps zur Anmeldung

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Betreibst Du eine Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt? Dann solltest Du Dich unbedingt zeitnah an Deinen Energieversorger wenden, denn für das Jahr 2025 gibt es eine rückwirkende Entlastung bei zwei wichtigen Umlagen auf den Stromverbrauch.

Der Bundestag hat dies im Energiefinanzierungsgesetz (§ 22 EnFG) beschlossen. Die Entlastung ist beihilferechtlich genehmigt und muss nicht mehr bei der EU beantragt werden. Das gibt Dir Sicherheit und erleichtert den Prozess.

Damit Du die rückwirkende Entlastung tatsächlich erhältst, musst Du Deinen Anspruch bis spätestens zum 28. Februar 2026 über Deinen Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden. Das bedeutet, Du solltest nicht zu lange warten.

Für das Jahr 2025 betrugen die betroffenen Umlagen 0,277 Cent pro Kilowattstunde für KWKG sowie 0,816 Cent pro Kilowattstunde für Offshore-Anlagen. Zusammengerechnet macht das rund 1 Cent pro kWh inklusive Mehrwertsteuer aus. Das kann sich bei hohem Stromverbrauch durchaus lohnen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, spätestens bis zum 21. Februar 2026 ein Musterschreiben an Deinen Energieversorger zu senden. So ist gewährleistet, dass Dein Energieversorger die Frist gegenüber dem Netzbetreiber sicher einhalten kann.

Auch Fachhandwerksbetriebe können dieses Muster nutzen, um ihre Kunden gezielt zu informieren. Das spart Aufwand und sorgt für eine rechtzeitige Anmeldung.

Fazit: Nutze die rückwirkende Entlastung für Deine Wärmepumpe 2025 und handle rechtzeitig. Informiere Deinen Energieversorger, um bares Geld zu sparen.

Hier findet Ihr Musteranschreiben.

DIN VDE V 0126-95: Was die neue Norm für Balkonkraftwerke mit Schuko-Stecker für Dich bedeutet

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Endlich Klarheit für alle Balkonkraftwerk-Besitzer: Nach jahrelanger Arbeit hat der Verband der Elektrotechnik (VDE) die DIN VDE V 0126-95 veröffentlicht – die weltweit erste Norm speziell für Balkonkraftwerke. Sie regelt verbindlich, wie Stecker-Solaranlagen sicher an das Haushaltsnetz angeschlossen werden.

Für Dich als Nutzer bedeutet das konkret: Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis 960 Watt-Peak (Wp) dürfen ab sofort mit einem normalen Schuko-Stecker betrieben werden. Diese Steckverbindung wird jetzt offiziell als sicher anerkannt, vorausgesetzt, das System verfügt über geeignete Schutzmechanismen, zum Beispiel eine isolierende Schutzhülle oder einen schnellen Abschaltmechanismus des Wechselrichters. Willst Du mehr Leistung bis 2.000 Wp anschließen, brauchst Du eine spezielle Steckdose, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss.

Bestehende Anlagen mit mehr als 960 Wp, die über Schuko-Stecker betrieben werden, genießen Bestandsschutz – sie müssen nicht umgebaut werden. Die neue Norm gilt nur für neu installierte oder verkaufte Balkonkraftwerke. Für Dich als Käufer eines neuen Systems empfiehlt es sich, auf eine Normzertifizierung zu achten. Die Hersteller benötigen allerdings noch Zeit, um ihre Geräte offiziell nachzuzertifizieren.

Finanziell lohnt sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks allemal. Aktuell (Stand November 2025) kosten Geräte mit ein bis zwei Modulen zwischen 220 und 440 Euro – die Investition amortisiert sich meist innerhalb von drei bis fünf Jahren. Beachte: Nutze nie mehr als 960 Wp an einem Schuko-Anschluss, um die Sicherheit der neuen Norm zu gewährleisten.

Ein oft unterschätzter Aspekt ist der Versicherungsschutz. Prüfe unbedingt, ob Deine private Haftpflichtversicherung Schäden durch Dein Balkonkraftwerk abdeckt – beispielsweise bei Brand oder einem herunterfallenden Solarmodul. Falls nicht, solltest Du einen Wechsel erwägen. Auch die Hausratversicherung kann, je nach Vertrag, eigene Schäden durch Hagel, Sturm oder Blitzschlag versichern. Ein neues Balkonkraftwerk ist zudem immer bei der Versicherung zu melden, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Noch ein letzter Tipp: Wenn Du eine Wohnung mit überschaubarem Strombedarf hast, ist ein Balkonkraftwerk eine clevere Wahl. Bei hohem Stromverbrauch oder einem Haus lohnt es sich, direkt in eine größere Photovoltaikanlage aufs Dach zu investieren.

Die neue VDE-Norm bringt für alle Balkonkraftwerk-Besitzer Rechtssicherheit und klare technische Vorgaben. So kannst Du Deine Energiegewinnung vom Balkon zukunftssicher und sicher gestalten.

Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100% Erneuerbaren Energien

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Ab dem 16. Dezember 2025 startet die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung für Wohngebäude mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien zeitlich befristet neu. Diese staatliche Förderung unterstützt den Neubau und den Ersterwerb von Wohngebäuden, die den hohen Effizienzhaus-55-Standard erfüllen und dabei keine fossilen Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen. Stattdessen sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse als Wärmeerzeuger förderfähig.

Die Förderung wird als zinsverbilligter KfW-Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren angeboten. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Kommunen profitieren sogar von einem zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozent. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine gültige Baugenehmigung; der Baubeginn darf erst nach dem Förderstart erfolgen, also frühestens ab dem 16. Dezember 2025.

Ziel der Förderung ist es, den Bauüberhang zu reduzieren und den dringend benötigten Wohnraum rasch zu erhöhen. Projekte, die genehmigt, aber noch nicht begonnen wurden, erhalten so eine wirtschaftliche Umsetzungschance. Die Fördermittel sind einmalig und begrenzt, die Beantragung erfolgt vor Baubeginn.

Damit setzt die KfW gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein deutliches Signal für nachhaltiges Bauen und klimafreundliche Innovationen im Wohnungsbau.