Ab dem 1. Januar 2026 gibt es wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM), die speziell die Wärmepumpenbranche betreffen. Insbesondere werden die technischen Mindestanforderungen für Luft/Wasser-Wärmepumpen verschärft.
Konkret heißt das: Geförderte Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen künftig eine Geräuschemission um mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung einhalten. Bislang reichte eine Unterschreitung von 5 Dezibel aus – ab 2026 gilt die neue, strengere Regelung für alle Wärmepumpen, die neu beantragt werden. Diese Vorgabe wurde schon in der BEG-EM-Richtlinie vom Dezember 2023 verankert und springt ohne Übergangsregelung in Kraft.
Diese Änderung stellt eine reine Fördervoraussetzung dar, die über die bestehenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinausgeht. Das bedeutet, du musst als Planer, Fachhandwerker oder Endkunde künftig noch stärker auf besonders leise Geräte achten. Für einige aktuell förderbare Modelle kann das bedeuten, dass sie ab 2026 keine Förderung mehr erhalten, obwohl sie rechtlich weiterhin zulässig sind.
Abgesehen von dieser Anpassung sind aktuell keine weiteren technischen Verschärfungen für den 1. Januar 2026 geplant.
Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung läuft über den Jahreswechsel 2025/2026 wie gewohnt weiter. Der vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt stellt ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass Anträge auch ab dem 1. Januar 2026 bei der KfW gestellt werden können. Änderungen an der Förderrichtlinie bleiben zwar grundsätzlich möglich, benötigen jedoch formale Verfahren inklusive der Zustimmung des Haushaltsausschusses – mit schnellen Änderungen ist daher nicht zu rechnen.
Für dich bedeutet das: Wenn du eine Luft/Wasser-Wärmepumpe planst oder modernisieren möchtest und dabei von der BEG profitieren willst, solltest du jetzt schon auf die neuen Schallvorgaben achten und geeignete Geräte auswählen. So bist du bestens auf die Regelung ab 2026 vorbereitet und sicherst dir Fördermittel.