🏠 Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist da, und für Käufer & Verkäufer ändert sich einiges. Hier sind die wichtigsten Punkte:
🔑 Das Heizungsgesetz (GEG § 71 ff.) ist Geschichte. Die 65%-EE-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Eigentümer können künftig wieder Gas- und Ölheizungen einbauen, allerdings mit einer Pflicht zu wachsenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe:
- 10 % ab 2029
- 15 % ab 2030
- 30 % ab 2035
- 60 % ab 2040.
📄 Der Energieausweis wird umfangreicher und verpflichtender. Beim Verkauf müssen Energieausweis oder Kopie spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, oder sofort auf Anfrage.
Neu: Der Ausweis muss künftig auch THG-Emissionen (kg CO₂/m²·a), Lebenszyklus-Emissionen (ab 2028/2030), Angaben zur Systemreaktionsfähigkeit und die Energieeffizienzklasse enthalten.
📢 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben. Wer inseriert und einen gültigen Energieausweis hat, muss weiterhin Ausweisart, Primärenergiebedarf, Energieeffizienzklasse und Baujahr angeben.
🆕 Neue Effizienzklassen auch für Nichtwohngebäude. Ab Inkrafttreten gilt ein neues Klassensystem (§ 86 GModG), auch für Gewerbeimmobilien. Das wird bei gewerblichen Transaktionen zunehmend preisrelevant sein.
💡 Unser Fazit für Kaufinteressenten: Energieausweis ernst nehmen, er wird detaillierter und aussagekräftiger. Wer in C/D/E-Objekte investiert, sollte Sanierungskosten und Betriebskosten künftig stärker einpreisen.
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