Gerade in der kalten Jahreszeit ist warmes Wasser in der Wohnung unerlässlich – sei es für die heiße Dusche oder das wohltuende Vollbad. Doch was tun, wenn das Wasser nur lauwarm oder nach langer Wartezeit warm wird? Für Mieter hat das Mietrecht klare Regeln: Vermieter sind verpflichtet, jederzeit warmes Wasser in ausreichender Temperatur bereitzustellen. Erfüllst Du diese Voraussetzungen nicht, hast Du möglicherweise Anspruch auf Mietminderung – bis hin zur fristlosen Kündigung im Extremfall.
Das Amtsgericht Brandenburg entschied in einem Fall, dass das Warmwasser erst nach 50 Sekunden und erst nach dem Verbrauch von über 20 Litern Wasser 40 °C erreichte – viel zu langsam und zu kalt. Die geltende DIN 1988-200 Norm schreibt vor, dass nach maximal 30 Sekunden warmes Wasser mit mindestens 55 °C verfügbar sein muss. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, liegt ein erheblicher Mangel vor, der Mietminderungen begründen kann.
Noch wichtiger: Warmwasser muss rund um die Uhr zugänglich sein. Die Temperatur darf nicht nur tagsüber, sondern auch nachts gewährleistet werden. Eine nächtliche Absenkung ist unzulässig und entsprechende Vertragsklauseln sind meist unwirksam.
Gerichte bewerten die Situation oft individuell, denn das Temperaturempfinden kann subjektiv variieren – Studien zeigen, dass Frauen empfindlicher auf Kälte und Wärme reagieren. Trotzdem sind Richtwerte etabliert: Mietminderungen zwischen fünf und zehn Prozent sind gängige Folgen bei zu kaltem oder verspätetem Warmwasser. In besonders gravierenden Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn Vermieter trotz Fristsetzung keine Abhilfe schaffen.
Ein anschauliches Beispiel lieferte das Amtsgericht München: Dort war das Warmwasser nach einer defekten und unzureichend dimensionierten Therme erst nach 42 Minuten warm – das Gericht sah dies als unzumutbar an und verpflichtete den Vermieter zum Einbau einer neuen Therme.
Fazit: Achte darauf, dass Deine Warmwasserversorgung schnell und ausreichend heiß erfolgt. Als Mieter solltest Du Deine Rechte kennen, denn lauwarmes oder verspätet heißes Wasser ist kein Bagatellproblem, sondern ein Mangel, der gegebenenfalls Mietminderungen oder Kündigungen ermöglicht.