Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bekannt als Heizungsgesetz, steht kurz vor dem Abschluss, doch noch klaffen Meinungen zum Mieterschutz auseinander. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) rechnet mit einer baldigen Einigung im Kabinett über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Im Zentrum der Debatte steht die Forderung der SPD nach einem starken Schutz für Mieterinnen und Mieter, damit sie sich nicht einseitig den Entscheidungen der Vermieter unterordnen müssen.
SPD-Umweltminister Carsten Schneider betont, dass Vermieter keine günstigen, aber für Mieter kostenintensiven Heizungen einbauen dürfen. Die Verhandlungen im Kabinett sind laut Reiche bereits weit fortgeschritten, die Bereitschaft zu Kompromissen groß, sodass eine schnelle Lösung erwartet wird.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige GEG grundlegend überarbeiten: Die bisherige 65-Prozent-Regel, die den Austausch von Heizungen vorschreibt, soll wegfallen. Weiterhin sollen Gas- und Ölheizungen erlaubt bleiben, allerdings nur dann, wenn ab 2029 ein bestimmter Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen genutzt wird. Konkret ist vorgesehen, dass ab 2029 10 Prozent Biomasse genutzt werden, mit einer schrittweisen Erhöhung in den folgenden Jahren.
Ursprünglich war geplant, das Gesetzesentwurf noch vor Ostern 2026 zu beschließen und das GMG ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen. Die Einigung über den Mieterschutz gilt als letzter großer Knackpunkt, damit das Gesetz zeitnah umgesetzt werden kann. Für Dich als Mieter oder Vermieter sind diese Entwicklungen wichtig, da sie künftig die Modernisierung von Heizungen und die damit verbundenen Kosten regeln werden – mit einem stärkeren Schutz für Mieter vor unangemessenen Mehrkosten.