Neues zur Förderung für den Heizungstausch nach GEG-Anpassung

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Mit der Gesetzesanpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat sich auch eine Änderung an der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ergeben, die zum 29.12.2023 veröffentlicht wurde. Die Bundesförder-ung für effiziente Gebäude – Einzel-maßnahmen (BEG EM) wurde angepasst und bietet nun deutlich verbesserte Fördermöglichkeiten. Für Interessierte an einem Heizungstausch sind das erfreuliche Nachrichten.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Grundförderung von 30%:
Tauschwillige profitieren von einer Basisförderung in Höhe von 30%. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die neue Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Klimageschwindigkeitsbonus von 20%:
Ein zusätzlicher Bonus von 20% wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nacht-speicherheizung oder eine 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Beachten Sie, dass dieser Bonus ab 2029 jährlich gestaffelt reduziert wird und ausschließlich für selbstnutzende Eigen-tümer der Wohneinheit gilt.

Einkommensbonus von 30%:
Selbstnutzende Eigentümer mit einem Bruttohaushaltsjahreseinkommen unter 40.000€ erhalten einen Einkommens-bonus von 30%.

Effizienzbonus von 5% für Wärme-pumpen:
Wird die Heizung durch eine Wärme-pumpe mit Erdreich- oder Wasser oder Abwasser-Wärmequelle ersetzt, gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5%. Auch Luft/Wasser Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan – R290) erhalten auch den Effizienz-bonus.

Emissionsminderungszuschlag für Bio-masseheizungen:
Bei einer Biomasseheizung mit einer Staubemission kleiner als 2,5mg/m³ wird ein fixer Emissionsminderungszuschlag von 2.500€ gewährt. Dieser wird un-abhängig von der Fördergrenze zu-sätzlich bewilligt.

Maximale Förderung und Kosten:
Es können bis zu 70% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, wobei die maximale Fördersumme gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten variiert. Für die erste Wohneinheit beträgt die Förderung 30.000€, für weitere Einheiten werden gestaffelt Beträge von 15.000€ bzw. 8.000€ addiert.

Antragstellung und Registrierung im KfW Portal:
Für die Beantragung ist nicht zwingend ein Energie-Effizienz-Experte erforder-lich. Ab dem 1. Februar 2024 können Interessierte sich im KfW Portal registrieren und voraussichtlich ab dem 27. Februar einen Förderantrag für den Heizungstausch stellen.
Unser Sanierungsplaner vreed.INSIGHT ist natürlich auf dem aktuellen Stand. Alle Änderungen zu den Fördermitteln sind in unserem Sanierungsplaner bereits berücksichtigt und zum Nach-lesen in unserer Wissensdatenbank hinterlegt.

Neubaustandard – Wichtige Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Fokus

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt auch im Jahr 2024 ein zentrales Thema für Bauherren, Architekten und Energie-experten. Die Umsetzung der DIN V 18599, die im GEG verankert ist, spielt eine wich-tige Rolle bei der energetischen Bewertung von Neubauten und Bestandsgebäuden. Seit dem 1. November 2020 regelt das GEG die energetischen Anforderungen und hat dabei die bisherigen Gesetze, die Energie-einsparverordnung (EnEV), das Energie-einspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), ab-gelöst.

Erste Novelle des GEG (im Januar 2023): Die erste große Novelle des GEG, welche im Januar 2023 in Kraft trat, legte umfang-reiche Anforderungen an Neubauten fest. Diese müssen dem Standard eines Effizienzhauses 55 entsprechen, wobei Bauherren flexibel in der Umsetzung sind. Die wesentlichen Vorgaben beziehen sich auf den Jahres-Primärenergiebedarf, der Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung umfasst. Die Primärenergie-menge darf 55 % (vorher: 75 %) des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten, wobei das Referenzgebäude einem KfW-Effizienzhaus von 100 ent-spricht. Zudem ist der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle auf maximal das 1,0-fache des Wertes des Referenzgebäudes begrenzt.

Zusätzlich ist es erforderlich, einen Teil des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuer-bare Energien zu decken. Dies kann bei-spielsweise durch die Nutzung einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie-anlage erfolgen.

Neuerungen ab 2024: Seit dem 1. Januar 2024 ist die zweite Novelle des GEG in Kraft, die den Fokus besonders auf den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungsanlagen legt. Jede neu installierte Heizungsanlage in einem Neubaugebiet muss dann mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Für Bestandsgebäude gelten ähnliche Anforderungen, die je nach Gemeindegröße ab dem 30. Juni 2026 oder 30. Juni 2028 wirksam werden, entsprechend den Fristen des Wärme-planungsgesetzes für die Erstellung von Wärmeplänen. Bestehende Heizungen sind von diesen Regelungen nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden, selbst wenn Reparaturen erforderlich sind.

Der Übergang zu erneuerbaren Energien erfolgt ohne Einschränkung der Techno-logieauswahl. Hausbesitzer können bei der Installation oder dem Austausch von Heizungsanlagen zwischen verschiedenen Lösungen wählen, darunter die Anbindung an ein Wärmenetz, elektrische Wärme-pumpen, Stromdirektheizungen, Biomasse-heizungen, Hybridheizungen, Solarthermie-basierte Heizungen und „H2-Ready“-Gasheizungen, die auf eine Umstellung auf 100 Prozent Wasserstoff vorbereitet sind.

Voraussetzung hierfür ist jedoch ein verbindlicher Investitions- und Trans-formationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort. Finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Anreizen ist für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme verfügbar, mit einer möglichen Förderung von bis zu 70% der Kosten.

Um den Übergang zu klimafreundlicherem Heizen auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 installiert werden, zu fördern, müssen diese ab dem Jahr 2029 schrittweise steigende Anteile an grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1. Januar 2029 15 %, ab dem 1. Januar 2035 30 % und ab dem 1. Januar 2040 60 %.

Es wird deutlich, dass die energetische Nachhaltigkeit von Gebäuden weiterhin im Fokus steht und sich mit den Neuerungen im GEG ab 2024 die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien weiter verschärfen. Bauherren und Planer sind somit herausgefordert, innovative und nachhaltige Lösungen zu integrieren, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

vreed.INSIGHT berücksichtigt bei den Berechnungen natürlich immer die aktuellsten Daten.