Die Biotreppe im Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Gestaffelte Beimischung für Gas- und Ölheizungen

biotreppe

Ab 2029 tritt im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine bedeutende Neuregelung in Kraft: Wer eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt, muss zunehmend CO₂-neutrale Brennstoffe beimischen. Diese Regelung, bekannt als „Biotreppe“, fordert gestaffelte Mindestanteile biogener Brennstoffe wie Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff.

Die verpflichtenden Quoten steigen dabei stufenweise an: Ab dem 1. Januar 2029 beträgt die Beimischung mindestens 10 %; danach sind ab 2030 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 schließlich mindestens 60 % vorgeschrieben. Ergänzend ist ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote für Inverkehrbringer vorgesehen, die mit 1 % startet. Details dazu werden bis Dezember 2026 erwartet.

Alternativ zur Beimischungspflicht in den Jahren 2029 bis 2034 können innovative Technologien eingesetzt werden, etwa Solarthermie- oder Wärmepumpen-Hybridheizungen sowie Biomasse-Hybridheizungen. Ebenso möglich ist die Nutzung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 73 % und einer Leistungszahl von mindestens 10, die das gesamte Gebäude versorgen.

Zur Nachweispflicht: Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen und Nichtwohngebäuden muss ab 2035 fachkundig belegt werden, wenn ein Anteil von mehr als 15 % angerechnet wird. Kommt es zu einem Heizungsneueinbau mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028 wegen irreparablen Ausfalls, greift die Biotreppe erst zwölf Monate nach Einbau. Ab 2029 gilt die Regelung zwölf Monate fort, ehe die Pflicht nach Ablauf streng angewandt wird.

Der Bezug der CO₂-neutralen Brennstoffe ist über Herkunftsnachweise oder Massebilanzen verbindlich nachzuweisen. Zugelassen sind Biomethan, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff: grün, blau, orange und türkis, je nach Herstellungsverfahren.

Diese Neuerungen im GModG bringen damit einen entscheidenden Schritt zu einer klimaeffizienten Heiztechnik und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Für Dich als Eigentümer oder Betreiber bedeutet das konkrete Anforderungen an neue Heizungsanlagen ab 2029 bei gleichzeitigem Spielraum für alternative Technologien und Nachweise.

Quelle:
Gebäudeforum klimaneutral, Stand Juli 2026
Link:
https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/gmodg/biotreppe/
Bild von Thomas Wolter-Roessler

Thomas Wolter-Roessler

Dipl.-Ing. (DH) Mechatronik 20+ yrs. factory planning, organizational development, change management and strategy consulting. Founding- and Leadership experience.