Ab 2027 stehen für Besitzer von Solaranlagen deutliche Änderungen ins Haus: Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) plant nicht nur die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen, sondern auch eine dauerhafte Drosselung der Einspeiseleistung. Konkret bedeutet das, dass neue Photovoltaikanlagen nur noch 50 Prozent der technisch möglichen Menge Strom zu jeder Zeit ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Dieses Limit gilt auch für Anlagenverbände wie Heimspeicher oder Elektroautos, die ebenfalls nur begrenzt Strom ins Netz geben dürfen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die angestrebte Netzstabilisierung. Solarstrom wird vor allem in Sommermonaten tagsüber erzeugt, was zu Netzüberlastungen führen kann. Allerdings wird kritisiert, dass die Drosselung rund um die Uhr gilt – selbst zu Zeiten, in denen Netzkapazitäten verfügbar wären, etwa abends oder nachts. Intelligente Batteriespeicher und Elektrofahrzeuge könnten den tagsüber erzeugten Sonnenstrom speichern und später, wenn Bedarf besteht, ins Netz einspeisen. Die neue Regel blockiert diese flexible Nutzung aber und mindert somit die Erlöschancen für Solarbetreiber.
Der Branchenverband BDEW lehnt diese EEG-Novelle ab, weil sie keinen echten Anreiz zum Einbau von Speichern setzt und die Maßnahme auf einem Problem basiert, das in der Praxis kaum existiert. Aktuelle Zahlen zeigen, dass Photovoltaikanlagen oft schon heute mit Speichern ausgestattet sind. Nach Einschätzung des BDEW sollte die Einspeise-Drosselung nur für Anlagen ohne Speicher gelten, da diese nicht netzdienlich sind.
Neben der Einspeisereduktion endet ab 2027 die feste 20-jährige Vergütung für neue Anlagen. Stattdessen erhalten Besitzer bis 2030 eine Übergangszahlung, danach ist der Stromverkauf zum Marktpreis verpflichtend. Zudem ist ab 2029 eine neue Gebühr für PV-Anlagen geplant, die weitere Erlöseinbußen bedeuten könnte. Dies könnte dazu führen, dass sich der Betrieb von neuen Solaranlagen finanziell weniger lohnt und somit weniger Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Die Folge wäre eine geringere Verbreitung erneuerbarer Energien und eine Benachteiligung von Mietern und Haushalten ohne eigene Solaranlage.
Das neue EEG muss noch vom Bundestag beschlossen werden – aktuell ist also noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Dennoch zeigen die geplanten Änderungen deutlich, dass der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland vor großen Herausforderungen steht, deren Auswirkungen Solarstrom-Nutzer und die Energiewende gleichermaßen spüren werden.