So beantragst du deinen Smart Meter für die Wärmepumpenförderung richtig

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Wenn du eine Wärmepumpe mit Förderung nutzt, gibt es ab sofort eine wichtige Änderung bei der Smart Meter Ausstattung. Laut der neuen BEG-EM-Förderrichtlinie musst du den Einbau eines Smart Meters künftig aktiv beauftragen, um die Förderung zu erhalten. Früher wurden Wärmepumpen, die als steuerbare Verbraucher gelten, automatisch vom Messstellenbetreiber mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) inklusive Steuerbox ausgestattet. Diese automatische Installation entfällt jetzt zugunsten eines kundeninitiierbaren Prozesses.

Das bedeutet für dich: Wenn du eine geförderte Wärmepumpe in Betrieb nimmst, musst du selbst die Installation eines Smart Meters anstoßen. Eine reine Anmeldung der Anlage als steuerbare Einrichtung reicht künftig nicht mehr aus. Nach deiner Bestellung hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, die Messstelle technisch auszustatten. Dabei kannst du den grundzuständigen Messstellenbetreiber nutzen oder frei einen wettbewerblichen Betreiber wählen.

Wichtig ist außerdem, dass du einen Nachweis über die Beauftragung der Smart Meter Ausstattung sicherst, etwa einen Screenshot oder eine Bestätigung. Denn bei der späteren KfW-Abwicklung ist dieser Nachweis in der Regel erforderlich. Die Kosten für das intelligente Messsystem werden ebenfalls gefördert. Typischerweise liegen die Einbaukosten bei rund 100 Euro, es gibt aber auch günstigere Angebote.

Diese Neuerung sorgt dafür, dass der Rollout von Smart Metern mit der Wärmepumpenförderung besser koordiniert wird und du aktiv in den Prozess eingebunden bist. So unterstützt du nicht nur die Digitalisierung deines Energiehaushalts, sondern profitierst auch von der Förderung und moderner Messtechnik.