Heizkostenverordnung 2026: Ab 31. Dezember Pflicht für fernablesbare Messtechnik in Bestandsgebäuden

Heizung_fernablese_app

Zum 31. Dezember 2026 endet eine wichtige Übergangsfrist der Heizkostenverordnung (HKVO) für Vermieter und Hausverwaltungen: Bis dahin müssen alle nicht fernablesbaren Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler in Bestandsgebäuden auf fernablesbare Messtechnik umgerüstet oder ausgetauscht sein.

Bereits seit Dezember 2021 schreibt die Verordnung vor, dass bei Neuinstallationen nur noch fernablesbare Geräte verwendet werden dürfen. Diese modernen Systeme müssen interoperabel sein und sich sicher an ein Smart-Meter-Gateway anbinden lassen, um die intelligente Messung und Abrechnung des Energieverbrauchs zu ermöglichen.

Für bestehende fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 installiert wurden, gilt eine längere Übergangsfrist: Sollten sie noch nicht alle Anforderungen wie Interoperabilität oder Smart-Meter-Gateway-Anbindung erfüllen, müssen sie erst nach dem 31. Dezember 2031 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Es ist wichtig, dass du als Eigentümer oder Verwalter frühzeitig prüfst, welche Messtechnik in deinem Gebäude verbaut ist und wann die Geräte installiert wurden. So kannst du rechtzeitig handeln und unnötigen Aufwand oder Bußgelder vermeiden.

Die Umstellung auf fernablesbare Messtechnik fördert nicht nur die Transparenz und Genauigkeit bei der Heizkostenabrechnung, sondern trägt auch zur Energieeffizienz und zur Vorbereitung auf die Digitalisierung der Energiewende bei.