Wenn Du ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufst oder erbst, solltest Du unbedingt die Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) kennen. Diese gesetzlichen Vorgaben verpflichten Dich innerhalb von zwei Jahren zum Nachrüsten bestimmter Maßnahmen, die Energie einsparen und das Haus zukunftssicher machen – besonders bei Altbauten.
Dabei handelt es sich vor allem um drei zentrale Nachrüstpflichten:
1. Dachbodendämmung: Wenn die oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachboden nicht ausreichend gedämmt ist, musst Du diese so gedämmt nachrüsten, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 0,24 Watt/(m²•K) nicht überschreitet. Alternativ kann auch das darüber liegende Dach gedämmt werden. Diese Pflicht greift immer, wenn die Dämmwerte unter dem Mindestwärmeschutz liegen, der meist bei Gebäuden nach 1969 durch Holzbalkendecken oder massive Decken erfüllt ist.
2. Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen: Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie deren Armaturen, die durch unbeheizte Räume wie kalte Kellerräume verlaufen, müssen nach den GEG-Regeln gedämmt werden. Diese Maßnahme ist meist einfach und kostengünstig umsetzbar, spart aber dauerhaft Energie und Kosten.
3. Austauschpflicht für alte Heizkessel: Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und als Standard- oder Konstanttemperaturkessel gelten, müssen erneuert werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für effizientere Heizungssysteme.
Wichtig zu wissen: Alte Kamin- und Kachelöfen fallen nicht unter das GEG, sondern unter die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Wenn Du eine solche Anlage besitzt, die längere Zeit nicht genutzt wurde, solltest Du auch hier auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen achten.
Ausnahmen: Bist Du bereits vor dem 1. Februar 2002 in Deinem Haus mit maximal zwei Wohnungen selbst eingezogen, greifen die Nachrüstpflichten nicht. Erst bei einem Eigentümerwechsel müssen die Nachrüstungen durchgeführt werden. Dann hast Du als neuer Eigentümer zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Viele neue Eigentümer planen ohnehin eine Sanierung, sodass sich diese Nachrüstpflichten meist unkompliziert und kostengünstig in bestehende Modernisierungen integrieren lassen. So machst Du Dein neues Zuhause energetisch fit für die Zukunft und sparst langfristig Energiekosten.



