Schornstein verschließen: So schützt Du Dein Zuhause vor Feuchtigkeitsschäden

mann_arbeitet_an_schornstein

Wenn Du Deinen Kamin oder Deine Heizung nicht mehr nutzt und der Schornstein überflüssig wird, ist es wichtig, ihn richtig zu verschließen. Das schützt Dein Zuhause vor eindringender Feuchtigkeit, die sonst zu erheblichen Wasserschäden führen kann. Besonders in Neubauten kann es sinnvoll sein, den Schornstein während der Bauphase abzudecken, um Regen und Feuchtigkeit fernzuhalten.

Was musst Du verschließen?
Bei der Stilllegung des Schornsteins solltest Du die Schornsteinmündung – das obere Loch, durch das Abgase entweichen – sicher verschließen. Diese Öffnung einfach offen zu lassen, ist bei Regen und Schnee nicht ratsam. Wenn Du außerdem Deine Heizquelle wie einen Kaminofen entfernst, solltest Du auch den Kaminanschluss verschließen, da sonst ein Loch in der Wand offenbleibt.

Wie verschließt Du den Schornstein richtig?
Du kannst die Schornsteinmündung mit einer wetterfesten Metall- oder Betonplatte abdecken. Die Befestigung erfolgt am besten mit Mörtel, damit alles fest sitzt. Wichtig dabei: Der Schornstein darf nicht komplett luftdicht verschlossen werden, damit noch eine gewisse Luftzirkulation möglich bleibt.
Beim Verschluss des Kaminanschlusses helfen sogenannte Blinddeckel oder Blindkappen aus Metall, die einfach in die Öffnung eingesetzt werden. Dies ist nicht nur praktisch, sondern sieht auch ordentlich aus.

Was gilt bei der Wiederinbetriebnahme?
Wenn Du Deinen Schornstein später wieder nutzen möchtest, müssen vorher alle Abdeckungen entfernt und je nach Schornsteinart wieder fachgerecht zumauert oder geöffnet werden. Ein Schornsteinfeger sollte dann prüfen, ob alles ordnungsgemäß installiert ist und die neue Feuerstätte zum Schornstein passt. Nur so stellst Du sicher, dass keine Abgase ins Haus gelangen.

Zusammenfassung:
Das Verschließen eines nicht mehr genutzten Schornsteins schützt Dein Zuhause vor Feuchtigkeitsschäden und sorgt für mehr Sicherheit. Dabei sind die Schornsteinmündung und der Kaminanschluss die wichtigsten Stellen, die sorgfältig abgedeckt werden sollten. Achte darauf, dass immer noch eine Luftzirkulation möglich ist und lasse den Zustand bei Bedarf von einem Experten prüfen.

Baualtersklasse nach Modernisierung: Wann Vermieter für Mieterhöhung jüngere Ausstattung ansetzen können

alte_und_neue_fassade

Die Einordnung einer Wohnung in eine bestimmte Baualtersklasse ist für Mieterhöhungen entscheidend, denn sie beeinflusst die ortsübliche Vergleichsmiete. Dabei stellt sich häufig die Frage, ab wann eine Sanierung oder Modernisierung eine Neubauqualität erreicht und somit eine Einstufung in eine jüngere Baualtersklasse rechtfertigt. Verschiedene Gerichtsurteile zeigen, dass es dabei auf den Umfang und die Art der Maßnahmen ankommt.

Das Landgericht Berlin urteilt, dass eine einfache Umwandlung – zum Beispiel die Umgestaltung einer Backstube zu Wohnraum – nicht ausreicht, um eine Wohnung in eine jüngere Baualtersklasse einzuordnen. Es muss vielmehr ein baulicher Standard erreicht werden, der dem einer Neubauwohnung entspricht.

Umgekehrt erkennt das Landgericht Frankfurt am Main an, dass bei einer umfassenden Modernisierung, die Zuschnitt, Ausstattung, Schallschutz und Heizung grundlegend verbessert, eine Neueinordnung in die zum Modernisierungszeitpunkt passende Baualtersklasse gerechtfertigt ist. Ähnlich bewertet das Landgericht Potsdam eine Kernsanierung, bei der ein Gebäude bis zum Rohbau entkernt und komplett erneuert wird, als ausreichend für die Einstufung als Neubau.

Bei Wiederaufbauten nach Kriegszerstörungen ist die Einschätzung der Baualtersklasse differenziert. So wurde vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt entschieden, dass ein Gebäude, das nach starken Zerstörungen im Jahr 1949 wieder bezugsfertig war, der Baualtersklasse nach 1948 zugeordnet wird. Das Amtsgericht Berlin-Wedding stellte dagegen fest, dass bei einem identischen Wiederaufbau die ursprüngliche Baualtersklasse bleiben kann.

Wichtig ist auch, dass bei einer Kernsanierung eines bewohnten Hauses, die das Baujahr nicht grundlegend verändert, keine neue Baualtersklasse angesetzt wird. Das Landgericht München I sah hier nur eine Berücksichtigung der Wohnungsqualität und Ausstattung im Mietspiegel, nicht aber eine Änderung der Baujahreskategorie.

Weitere Entscheidungen befassen sich mit Dachgeschossausbauten oder Anbauten, die bei erheblichem Aufwand eine Einstufung in die jüngere Baualtersklasse rechtfertigen können. Allerdings gilt bei Wohnungen mit unterschiedlichen Baualtersklassen für einzelne Teile oft ein gemittelter Wert entsprechend dem Anteil der Wohnflächen.

Mieterhöhungen basieren auf den Angaben zur Baualtersklasse und müssen gut begründet werden, damit Mieter nachvollziehen können, ob die Anpassung rechtmäßig ist. Insgesamt schaffen die Urteile Klarheit darüber, wie umfangreich Modernisierungen sein müssen, damit Vermieter eine Wohnung in eine jüngere Baualtersklasse einstufen und dadurch höhere Mieten verlangen können.

Lohnt sich eine Sanierung wirklich, und was bringt sie meiner Immobilie an Wert?

vorher_nachher_fussbodenheizung

Das ist mit Abstand die meistgestellte Frage. Kein Wunder: Eine energetische Sanierung ist für die meisten Menschen eine der größten Investitionen ihres Lebens. Da willst Du wissen, was unterm Strich rauskommt.

Die kurze Antwort: Ja, in den meisten Fällen lohnt es sich, auf zwei Ebenen.

1. Dein Immobilienwert steigt.
Der energetische Zustand entscheidet heute maßgeblich über den Marktwert. Immobilien mit schwacher Energieeffizienzklasse erzielen spürbar niedrigere Verkaufspreise, die Schere zwischen sanierten und unsanierten Objekten wird Jahr für Jahr größer. Eine Sanierung schützt also nicht nur vor Wertverlust, sie schafft aktiv Wert.

2. Du sparst jeden Monat.
Geringere Energiekosten, ein kleinerer CO2-Fußabdruck und attraktive Förderungen verändern die Rechnung deutlich. Was zuerst nach hoher Investition aussieht, relativiert sich schnell, sobald Du Einsparungen und Fördermittel gegenrechnest.

Die eigentliche Frage ist also selten ob, sondern wie Du am wirtschaftlichsten sanierst.

Genau hier setzt vreed an

In vreed.INSIGHT gibst Du einfach die Adresse Deiner Immobilie ein und beantwortest ein paar kurze Fragen. In wenigen Minuten siehst Du:

  • Deine Energieeffizienzklasse, heute und nach der Sanierung
  • die Investitionskosten und passende Förderungen
  • Deine monatliche Ersparnis bei den Energiekosten
  • die Wertentwicklung Deiner Immobilie
  • eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung

Alles nach DIN-V-18599 gerechnet und tagesaktuell auf dem Stand von GEG und Förderlandschaft. Unsere KI vergleicht dabei zigtausende Sanierungsvarianten und findet die mit der geringsten Investition bei größtem Effekt.

👉 Du fragst Dich gerade selbst, ob sich Deine Sanierung lohnt? Probier es doch einfach mal aus, oder schreib uns Deine Frage. Vielleicht ist sie die Community-Frage des nächsten Monats.

👉 Starte hier unverbindlich und kostenlos: https://vreed.de/kamp

Expo Real 2026 setzt neuen Schwerpunkt auf investierbare Infrastruktur und nachhaltige Projekte

menschen_in_messehalle

Die Expo Real 2026, die vom 5. bis 7. Oktober stattfindet, setzt erstmals einen verstärkten Fokus auf investierbare Infrastruktur und nachhaltige Projekte. Bisher wurde das Thema nur punktuell behandelt, doch das wachsende Interesse von Anlegern, Projektentwicklern und Immobilienfinanzierern erfordert nun eine Ausweitung. Insbesondere Bereiche wie Flughäfen, Häfen, erneuerbare Energien und Public-Private-Partnership-Modelle (PPP) rücken in den Mittelpunkt.

Öffentliche Haushalte sind zunehmend überlastet, wodurch Privatkapital stärker für Investitionen in die Infrastruktur benötigt wird. Neben klassischen Immobilien gewinnt die Infrastruktur an Bedeutung, da sie sowohl die Gebäude als auch deren Umgebung maßgeblich beeinflusst.

Eine besondere Relevanz haben dabei Energieinfrastruktur sowie digitale und soziale Einrichtungen. Investoren interessieren sich verstärkt für Projekte wie Rechenzentren, Schulen, Kindergärten und Windparks im Bereich erneuerbare Energien. Dieses breite Spektrum zeigt, wie vielfältig investierbare Infrastruktur sein kann und wie wichtig sie für zukunftsorientierte Investitionen ist.

Im Konferenzprogramm der Expo Real 2026 wird das Thema Infrastruktur deutlich vertreten sein. Geplant ist zudem eine Sonderschau, die nicht nur verschiedene Anlagestrategien im Infrastrukturbereich präsentiert, sondern auch passende Projekte ausstellt. Dabei liegt der Schwerpunkt sowohl auf dem Bau als auch auf dem Betrieb solcher Infrastrukturinvestitionen.

Für Dich als Investor oder Projektentwickler bietet die Expo Real 2026 damit eine ausgezeichnete Gelegenheit, aktuelle Trends kennenzulernen, investierbare und nachhaltige Infrastrukturprojekte zu entdecken und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Wie die EU mit Wärmepumpen steigende Energiepreise bekämpfen und Klimaziele erreichen will

EU_fahne_mit_haus_und_Euros

Die Europäische Kommission reagiert mit der neuen Mitteilung „AccelerateEU – Energy Union“ auf steigende fossile Energiepreise und geopolitische Risiken. Im Zentrum dieser Strategie steht die Wärmepumpe, die nicht nur als wichtige Klimaschutztechnologie, sondern auch als Schlüssel zur Sicherung bezahlbarer Energie und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas gilt.

Zu den geplanten Maßnahmen zur Förderung der Elektrifizierung gehört unter anderem die Reduzierung des Strom-Gas-Preisverhältnisses (E2G) in allen EU-Mitgliedstaaten. Zudem plant die Kommission gesetzliche Regelungen, um Netzentgelte und Steuern auf Strom im Rahmen der Energiesteuerrichtlinie zu senken, was zu günstigeren Strompreisen führen soll.

Speziell für Wärmepumpen sieht der Plan verschiedene Anreize vor: Mehrwertsteuersenkungen, soziale Leasingmodelle und erweiterte finanzielle Unterstützung für Wohngebäude und die Industrie. Die Finanzierung soll teilweise aus den Einnahmen des Emissionshandelssystems (ETS) und der vorgeschlagenen Industrial Decarbonisation Bank stammen – Maßnahmen, die bereits von Branchenexperten und Verbänden wie der EHPA gefordert wurden.

Der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen in Europa könnte den Verbrauch fossiler Energien um rund 200 Terawattstunden senken und den Endenergieverbrauch in Gebäuden um bis zu 50 Prozent reduzieren. Aktuell liegt der jährliche Absatz bei rund 2,4 Millionen Geräten. Die EU setzt sich das Ziel, diesen Wert bis zum Jahr 2030 auf 4 Millionen Wärmepumpen pro Jahr zu erhöhen. Damit leistet die EU nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern unterstützt auch die Energieunabhängigkeit und erschwingliche Energielösungen für alle Europäer.

Reform des Gebäudeenergiegesetzes: Einigung zum Mieterschutz beim Gebäudemodernisierungsgesetz steht bevor

haende_ueber_familie

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bekannt als Heizungsgesetz, steht kurz vor dem Abschluss, doch noch klaffen Meinungen zum Mieterschutz auseinander. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) rechnet mit einer baldigen Einigung im Kabinett über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Im Zentrum der Debatte steht die Forderung der SPD nach einem starken Schutz für Mieterinnen und Mieter, damit sie sich nicht einseitig den Entscheidungen der Vermieter unterordnen müssen.

SPD-Umweltminister Carsten Schneider betont, dass Vermieter keine günstigen, aber für Mieter kostenintensiven Heizungen einbauen dürfen. Die Verhandlungen im Kabinett sind laut Reiche bereits weit fortgeschritten, die Bereitschaft zu Kompromissen groß, sodass eine schnelle Lösung erwartet wird.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige GEG grundlegend überarbeiten: Die bisherige 65-Prozent-Regel, die den Austausch von Heizungen vorschreibt, soll wegfallen. Weiterhin sollen Gas- und Ölheizungen erlaubt bleiben, allerdings nur dann, wenn ab 2029 ein bestimmter Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen genutzt wird. Konkret ist vorgesehen, dass ab 2029 10 Prozent Biomasse genutzt werden, mit einer schrittweisen Erhöhung in den folgenden Jahren.

Ursprünglich war geplant, das Gesetzesentwurf noch vor Ostern 2026 zu beschließen und das GMG ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen. Die Einigung über den Mieterschutz gilt als letzter großer Knackpunkt, damit das Gesetz zeitnah umgesetzt werden kann. Für Dich als Mieter oder Vermieter sind diese Entwicklungen wichtig, da sie künftig die Modernisierung von Heizungen und die damit verbundenen Kosten regeln werden – mit einem stärkeren Schutz für Mieter vor unangemessenen Mehrkosten.

So sparst Du Energie und CO2 beim Waschen – Praktische Tipps und Studienergebnisse

Waschmaschine

Waschen ist mehr als nur die Reinigung Deiner Kleidung – es bietet auch erhebliche Möglichkeiten, Energie, Kosten und CO2-Emissionen zu sparen. Der größte Energieverbrauch beim Waschen entsteht durch das Erhitzen des Wassers. Deshalb ist die Wahl der Waschtemperatur entscheidend: Niedrige Temperaturen, wie 30 Grad Celsius, sparen deutlich Strom und schonen die Umwelt.

Moderne Waschmittel sind darauf ausgelegt, auch bei niedrigen Temperaturen effektiv zu reinigen. Wenn Deine Wäsche also nur leicht verschmutzt ist, reichen 30 Grad völlig aus. Das reduziert nicht nur Deinen Stromverbrauch, sondern auch den CO2-Ausstoß messbar.

Studien des Öko-Instituts zeigen, dass Haushalte, die überwiegend bei 30 Grad waschen, rund 70 Prozent weniger Energie verbrauchen als Haushalte, die häufig bei 60 oder 90 Grad waschen. Konkret ergaben sich folgende Ergebnisse bei verschiedenen Waschverhalten:

– Energiesparhaushalt mit 75 % bei 30 °C verbraucht ca. 35 kWh/Jahr und stößt 22 kg CO2 aus.
– Durchschnittshaushalt mit gemischten Temperaturen verbraucht ca. 121 kWh/Jahr und stößt 75 kg CO2 aus.
– Energiefresserhaushalt mit häufig hohen Temperaturen verbraucht ca. 228 kWh/Jahr mit 140 kg CO2-Ausstoß.

Ein weiteres Studienergebnis zeigt: Wenn Du Deine Waschtemperatur bei jedem Waschgang nur um eine Stufe senkst, kann der Stromverbrauch im Haushalt um etwa 37 bis 38 Prozent sinken. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von mehreren hunderttausend Haushalten in Deutschland und reduziert gleichzeitig die Umweltbelastung erheblich.

Selbst einfache Maßnahmen wie das Waschen bei 30 anstatt 40 oder 60 Grad bringen Einsparungen zwischen 35 und 46 Prozent mit sich. Da die derzeit durchschnittliche Waschtemperatur in deutschen Haushalten bei rund 47 Grad liegt, kannst Du durch bewusste Temperaturwahl enorm Strom und CO2 einsparen.

Fazit: Über 35 Prozent Energieeinsparung pro Jahr beim Waschen sind realistisch – und das bei voller Waschleistung. Nutze die Kraft der niedrigen Temperaturen, um Geld zu sparen und Deinen CO2-Fußabdruck zu verkleinern. Dein Handeln beim Waschen trägt somit aktiv zum Umweltschutz bei.

GModG 2026: Was Bestandshalter jetzt zu Sanierungspflichten, Gebäudeautomation und neuen Effizienzklassen wissen müssen

haus_energieklasse_auf_mobiltelefon

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt für Bestandshalter von Wohn- und insbesondere Nichtwohngebäuden erhebliche Veränderungen. Viele Anforderungen betreffen nicht nur die technische Ausstattung von Immobilien, sondern wirken sich direkt auf Betriebskosten, Vermietbarkeit, Investitionsplanung und den langfristigen Immobilienwert aus.

Besonders relevant sind dabei die neuen Regelungen zu Renovierungspflichten, Gebäudeautomation, Heizsystemen und Energieeffizienzklassen.

1. Renovierungspflichten für Nichtwohngebäude (§§ 40/41 GModG)

Für Nichtwohngebäude (NWG) gelten künftig verbindliche energetische Mindestanforderungen bis 2030 bzw. 2033. Ziel ist es, besonders ineffiziente Gebäude schrittweise energetisch zu verbessern.

Betroffen sind vor allem:

  • Bürogebäude
  • Handelsimmobilien
  • Logistik- und Gewerbeobjekte
  • gemischt genutzte Immobilien mit gewerblichem Schwerpunkt

Was bedeutet das konkret?

Gebäude mit sehr schlechter energetischer Performance müssen innerhalb definierter Fristen modernisiert werden. Eigentümer sollten daher frühzeitig prüfen:

  • Wie hoch ist der aktuelle Energieverbrauch?
  • Welche Effizienzklasse liegt vor?
  • Welche technischen Anlagen sind betroffen?
  • Welche Investitionen werden bis 2030/2033 erforderlich?

Wichtig: Es gibt Ausnahmen

Das Gesetz sieht Ausnahmeregelungen vor, etwa:

  • bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit,
  • bei technischen Einschränkungen,
  • bei denkmalgeschützten Gebäuden,
  • oder wenn bestimmte Sanierungsmaßnahmen unverhältnismäßig wären.

Trotzdem gilt: Bestandshalter sollten sich nicht auf mögliche Ausnahmen verlassen, sondern frühzeitig eine belastbare Sanierungsstrategie entwickeln.


2. Steigende Biokraftstoffquoten für Öl- und Gasheizungen (§ 43 GModG)

Mit dem Wegfall der bisherigen 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch können Öl- und Gasheizungen weiterhin betrieben und eingebaut werden. Allerdings steigen die vorgeschriebenen Anteile klimaneutraler Brennstoffe schrittweise an:

  • 10 % ab 2029
  • 15 % ab 2030
  • 30 % ab 2035
  • 60 % ab 2040

Die Folge für Bestandshalter

Fossile Heizsysteme bleiben kurzfristig nutzbar, werden langfristig jedoch deutlich teurer und komplexer im Betrieb. Eigentümer sollten deshalb prüfen:

  • Wie zukunftsfähig ist die bestehende Heiztechnik?
  • Welche Umrüstungsoptionen bestehen?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich auf Nebenkosten und Vermietbarkeit?

Gerade bei größeren Beständen wird die Wärmestrategie zunehmend zu einem zentralen Bestandteil der Asset-Planung.


3. Gebäudeautomation wird Pflicht (§ 56 GModG)

Ein besonders praxisrelevanter Punkt ist die neue Pflicht zu sogenannten BACS-Systemen (Building Automation & Control Systems).

Bestimmte Nichtwohngebäude müssen künftig über intelligente Steuerungs- und Automationssysteme verfügen, die:

  • Energieverbräuche überwachen,
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen optimieren,
  • Ineffizienzen erkennen,
  • und den Energieverbrauch automatisiert steuern.

Warum das wichtig ist

Gebäudeautomation wird künftig nicht nur regulatorischer Standard, sondern auch wirtschaftlicher Faktor:

  • niedrigere Betriebskosten,
  • bessere Energiekennzahlen,
  • höhere ESG-Konformität,
  • attraktivere Finanzierungsbedingungen.

Für viele Bestandshalter entsteht hier kurzfristig Investitionsbedarf – langfristig jedoch erhebliches Einsparpotenzial.


4. Neue Effizienzklassen für Nichtwohngebäude (§§ 85/86 GModG)

Der Energieausweis wird umfassend erweitert und erstmals stärker auf Nichtwohngebäude zugeschnitten.

Neu sind unter anderem:

  • differenziertere Effizienzklassen,
  • Angaben zu THG-Emissionen,
  • zusätzliche technische Kennzahlen,
  • mehr Transparenz zur energetischen Qualität.

Was sich dadurch verändert

Die energetische Qualität von Gewerbeimmobilien wird künftig deutlich sichtbarer – und damit auch preisrelevanter.

Gebäude mit schwachen Effizienzklassen könnten:

  • höhere Leerstandsrisiken haben,
  • schlechter finanzierbar sein,
  • höhere Betriebskosten verursachen,
  • oder bei Investoren Abschläge erfahren.

Umgekehrt gewinnen energetisch optimierte Immobilien weiter an Attraktivität.


Fazit: Bestandshalter sollten jetzt strategisch handeln

Das GModG erhöht den Druck auf ineffiziente Bestandsgebäude deutlich. Gleichzeitig schafft das Gesetz mehr Transparenz über die tatsächliche energetische Qualität von Immobilien.

Für Bestandshalter bedeutet das:

  • Sanierungsbedarfe frühzeitig identifizieren,
  • Investitionen priorisieren,
  • Energieausweise aktiv analysieren,
  • Gebäudeautomation einplanen,
  • und langfristige Wärmestrategien entwickeln.

Wer früh handelt, kann regulatorische Risiken reduzieren, Fördermöglichkeiten nutzen und den Wert seines Bestands langfristig sichern.

GModG 2026: Warum Banken jetzt Energieeffizienz zum Kreditfaktor machen müssen

haus_und_vertrag

🏦 Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verändert nicht nur den Immobilienmarkt – sondern auch die Bewertung, Finanzierung und Risikosteuerung in Banken.

Diese Punkte sollten Kreditinstitute jetzt besonders im Blick haben:

▪️ § 40 GModG:
Neue Renovierungsanforderungen für Nichtwohngebäude bis 2030/2033 erhöhen den Modernisierungsdruck bei Gewerbeimmobilien. Für Banken bedeutet das: steigender Investitionsbedarf, mögliche Wertanpassungen und neue Anforderungen an ESG- und Risikoanalysen im Bestand.

▪️ §§ 85/86 GModG:
Der Energieausweis wird deutlich erweitert – inklusive THG-Emissionen, Lebenszyklusdaten und neuer Effizienzklassen auch für Nichtwohngebäude. Damit werden energetische Kennzahlen künftig noch stärker preis- und finanzierungsrelevant.

▪️ § 56 GModG:
Die BACS-Pflicht (Building Automation & Control Systems) rückt in den Fokus. Betreiber größerer Gebäude müssen ihre technische Gebäudeausrüstung intelligent steuerbar machen. Das schafft zusätzlichen CAPEX-Bedarf, insbesondere im Gewerbesegment.

▪️ Geändertes CO₂KostAufG:
Die hälftige Teilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern bleibt ein wichtiger Faktor für Cashflow- und Renditebetrachtungen bei Bestandsimmobilien.

📌 Fazit:
Energetische Qualität entwickelt sich zunehmend vom „Soft Factor“ zum kreditrelevanten Bewertungskriterium. Banken sollten Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und regulatorische Anforderungen künftig noch stärker in Kreditprüfung, Objektbewertung und Portfoliosteuerung integrieren.

Wann lauwarmes Wasser im Mietshaus eine Mietminderung und Kündigung rechtfertigt

Frau_unter_kalter_Dusche

Gerade in der kalten Jahreszeit ist warmes Wasser in der Wohnung unerlässlich – sei es für die heiße Dusche oder das wohltuende Vollbad. Doch was tun, wenn das Wasser nur lauwarm oder nach langer Wartezeit warm wird? Für Mieter hat das Mietrecht klare Regeln: Vermieter sind verpflichtet, jederzeit warmes Wasser in ausreichender Temperatur bereitzustellen. Erfüllst Du diese Voraussetzungen nicht, hast Du möglicherweise Anspruch auf Mietminderung – bis hin zur fristlosen Kündigung im Extremfall.

Das Amtsgericht Brandenburg entschied in einem Fall, dass das Warmwasser erst nach 50 Sekunden und erst nach dem Verbrauch von über 20 Litern Wasser 40 °C erreichte – viel zu langsam und zu kalt. Die geltende DIN 1988-200 Norm schreibt vor, dass nach maximal 30 Sekunden warmes Wasser mit mindestens 55 °C verfügbar sein muss. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, liegt ein erheblicher Mangel vor, der Mietminderungen begründen kann.

Noch wichtiger: Warmwasser muss rund um die Uhr zugänglich sein. Die Temperatur darf nicht nur tagsüber, sondern auch nachts gewährleistet werden. Eine nächtliche Absenkung ist unzulässig und entsprechende Vertragsklauseln sind meist unwirksam.

Gerichte bewerten die Situation oft individuell, denn das Temperaturempfinden kann subjektiv variieren – Studien zeigen, dass Frauen empfindlicher auf Kälte und Wärme reagieren. Trotzdem sind Richtwerte etabliert: Mietminderungen zwischen fünf und zehn Prozent sind gängige Folgen bei zu kaltem oder verspätetem Warmwasser. In besonders gravierenden Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn Vermieter trotz Fristsetzung keine Abhilfe schaffen.

Ein anschauliches Beispiel lieferte das Amtsgericht München: Dort war das Warmwasser nach einer defekten und unzureichend dimensionierten Therme erst nach 42 Minuten warm – das Gericht sah dies als unzumutbar an und verpflichtete den Vermieter zum Einbau einer neuen Therme.

Fazit: Achte darauf, dass Deine Warmwasserversorgung schnell und ausreichend heiß erfolgt. Als Mieter solltest Du Deine Rechte kennen, denn lauwarmes oder verspätet heißes Wasser ist kein Bagatellproblem, sondern ein Mangel, der gegebenenfalls Mietminderungen oder Kündigungen ermöglicht.